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Bestechung und Korruption

Von Wettbewerbsbeschränkende Absprachen über Vorteilsnahme bis Bestechlichkeit, Bestechung und Korruptionsdelikte

Zentraler Aspekt von Wirtschaftsstraftaten sindwettbewersbbeschränkende Absprachen,  Vorteilsnahme, Bestechung und Korruption. Voreilsnahme und Vorteilsgewährung, sowie Bestechlickeit und Bestechung sind die beiden Straftatbestände, die sich jeweisl Paarweise gegenüber stehen. Auf der einen Seite der Amtsträger (Vorteilsnahme und Bestechlichkeit) auf der anderen Seite die Wirtschaft (Vorteilsgewährung und Bestechung). Es geht mithin um den Missbrauch einer Vertrauensstellung, um für sich selbst einen Vorteil zu erhalten. Sei es auf der einen Seite der Amtsträger, der einen Vorteil für sich erhält und die andere Seite, die den Vorteil gewährt, um andere Vorteile zu erhalten, auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht (Baugenehmigung, Auftrag der öffentlichen Hand etc.).

Zentral ist die Tatsache, dass bei Korruptionsdelikten die Integrität der öffentlichen Hand, der Verwaltung, der Wirtschaft, Politik und der Justiz geschützt werden soll. In letzter Zeit sind die Ermittlungsmaßnahmen in diesem Bereich enorm ausgeweitet worden. So sind bei den meisten Staatsanwaltschaften Sonderderzernate eingerichtet worden, um Korruptiondelikte schnell und sicher zu ermitteln.

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