Was soll ich mit ihrem Antrag machen?
Was soll ich mit ihrem Antrag machen?
Das waren die ersten Worte der – ja ich vermute es war eine – Geschäftsstellenbeamtin des Amtsgerichts Leipzig.
Ich hatte ihre Frage zunächst nicht verstanden. Akustisch ja, aber inhaltlich. Ich musste also nachfragen. „Ich weiß nicht was ich mit ihrem Antrag machen soll“, widerholte sie stereotyp. Nachdem ich vorschlug, diesen zu bearbeiten, kam die nette Dame aus Leipzig dann mit ihrem eigentlichen Problem heraus. Sie habe keinen Vorgang (=Akten) und wisse deswegen nicht, was sie mit mein Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie meinem Akteneinsichtsgesuch zum Zwecke der Begründung des Antrages, machen solle. Beim Amtsgericht werden keine Akten in dieser Sache geführt.
Ich schlug ihr doch vor, die Akten zu erfordern. Diese Idee fand sie nicht toll. Ich versuchte ihr zu erklären, dass ich ihr auch nicht sagen kann, wie die genauen Abläufe beim Amtsgericht Leipzig für solche Anträge seien. Ich habe dann vorgeschlagen, sie möge doch ihre Kollegin fragen, da ich die gerichtlichen Organisationsabläufe nicht eingebunden sei. „Ja, aber ohne Akten?“.
Ich war dann schon ein wenig verwirrt, erklärte ihr dann, sie soll den Antrag erst einmal als Gs-Sache (Ermittlungssache) eintragen und dann die Akte von der Staatsanwaltschaft und/oder Polizei erfordern. Wenn Sie sich aber unklar sei, über ihre genaue Arbeitsweise, solle sie ihren Vorgesetzten befragen. Am besten die Akten (hier nur Akten=meinen Antrag) dem Richter vorlegen. Der soll dann entscheiden.
Ich bin ja mal gespannt, wann ich die Akten bekomme und wann es eine Entscheidung gibt.
Falls der Dame gar nichts einfällt, hier ein paar Vorschläge: