Senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@marquort.de Rufen Sie uns an 0431 - 979 940 20

GmbH-Geschäftsführer-Haftung: Wann Sie persönlich strafrechtlich haften

Die GmbH bietet Schutz – aber längst nicht immer

Vielleicht haben Sie es selbst erlebt: Mit der Rolle als Geschäftsführer einer GmbH kommt oft die Erleichterung, persönlich aus dem Gröbsten raus zu sein. Denn das „m.b.H.“ im Namen signalisiert Haftungsbeschränkung. Genau hier täuscht jedoch die scheinbare Sicherheit. Vor allem im Wirtschaftsstrafrecht wird es schnell eng für Geschäftsführer. Persönliche Verantwortung, sogar strafrechtliche Folgen, drohen, wenn man seine gesetzlichen Aufgaben nicht im Blick behält. Was viele unterschätzen: Nach aktueller Rechtsprechung trennt nur eine schmale Linie das Firmenrisiko von Ihrer eigenen Haftung – und die wird stetig enger gezogen.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel

Über den Autor

Philipp Marquort, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 21 Jahren verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Kiel über ganz Schleswig-Holstein bis bundesweit.

Absolute Verschwiegenheit und vorurteilsfreie Verteidigung sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Jeder Mandant verdient eine professionelle Verteidigung – unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite: von der ersten Vorladung über Durchsuchungen bis zur Hauptverhandlung.

Sie haben eine Vorladung erhalten? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie? Kontaktieren Sie mich umgehend für eine vertrauliche Erstberatung.
Dann melden Sie sich gerne.

Mythos: Mit der GmbH haftet niemand persönlich?

Viele Geschäftsführer vertrauen darauf, dass die Rechtsform sie wie ein Schutzschild gegen jegliche Haftungsrisiken abschirmt. Doch Vorsicht: Das gilt immer nur dann, wenn alles nach Vorschrift läuft. Spätestens, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, sei es durch Unaufmerksamkeit oder absichtlich, stehen Sie im Fokus – der Schutz der GmbH ist dann schnell dahin. Persönliche Haftung vor Gericht ist keineswegs nur ein Schreckgespenst, sondern eher Alltag geworden.

Strafrechtliche Stolperfallen für Geschäftsführer

Nicht nur das Zivilrecht, auch das Strafrecht zieht klare Grenzen. Wer diese überschreitet, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Fünf Bereiche spielen für Geschäftsführer die größte Rolle:

Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

Wenn die GmbH ins Schlingern gerät, etwa zahlungsunfähig oder überschuldet ist, fordert das Gesetz schnelles Handeln: Innerhalb von drei Wochen muss der Insolvenzantrag erfolgen. Wer diese Pflicht hinauszögert, macht sich strafbar und läuft Gefahr, dass die Ermittlungsbehörden aktiv werden – manchmal reicht schon ein leiser Verdacht. Die Gerichte verstehen hier keinen Spaß: Wer die Fristen verpasst, muss schneller als gedacht mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Übrigens: Auch eine nachträgliche Absolution durch Gesellschafter hilft dann nicht mehr.

Untreue (§ 266 StGB)

Wer als Geschäftsführer das Vertrauen der GmbH missbraucht, handelt unter Umständen strafbar. Die Untreue ist der Auffangtatbestand für eine Vielzahl von Handlungen, die eine Strafbarkeit begründen. Beispiele gibt es viele: die private Nutzung des Firmenkontos, fragwürdige Verträge im Sinne Dritter oder Ausgaben ohne echten Unternehmenszweck. Solche Schritte ziehen nicht nur strafrechtliche Verfahren nach sich. Fast immer steht danach auch eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung im Raum – und zwar ganz persönlich.

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Dieser Punkt taucht immer wieder auf – und das nicht ohne Grund. Überweisen Sie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht rechtzeitig, sind Ärger und Strafverfolgung fast unvermeidlich. Die Krankenkassen geben sich hier keine Blöße. Brisant: Sie können diese Pflicht nicht delegieren, und sie gilt bereits bei Fälligkeit, nicht erst Wochen später.

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Auch bei den Steuern darf die Geschäftsleitung nichts auf die lange Bank schieben. Fehlen Belege, werden Umsatzsteuermeldungen vergessen oder falsche Angaben gemacht, liegt schnell ein Anfangsverdacht auf dem Tisch. Besonders tückisch: Selbst wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, sind Sie nicht völlig aus der Verantwortung. Sie müssen immer wieder kontrollieren und prüfen, dass alles korrekt läuft. Im Falle einer nicht entdeckten Steuerhinterziehung, kann auch die Selbstanzeige die Flucht nach vorne seine.

Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)

Rund um das Thema Insolvenz gibt es im Strafgesetzbuch verschiedene Fallstricke – vom sogenannten Bankrott über besondere Begünstigungen einzelner Gläubiger bis hin zur fehlenden Buchführung oder dem Verschieben von Vermögen. Diese Delikte nehmen die Gerichte sehr ernst. Geschäftsführer, die hier Fehltritte begehen, müssen zum Teil mit langen Haft- oder Bewährungsstrafen rechnen.

Wann haftet der Geschäftsführer eigentlich persönlich?

Die persönliche Haftung greift immer dann, wenn Sie als Geschäftsführer gesetzliche Pflichten verletzen – und das völlig unabhängig davon, ob Sie absichtlich oder „nur“ mit zu wenig Aufmerksamkeit gehandelt haben. Insbesondere diese Aufgaben dürfen nie aus dem Blick geraten:

  • Gewissenhafte Buchführung
  • Kontrolle über die finanzielle Lage und Zahlungsfähigkeit der GmbH
  • Steuern und Abgaben pünktlich und korrekt melden sowie abführen
  • Im Notfall sofort einen Insolvenzantrag stellen

Wer hier nachlässt, läuft Gefahr, sowohl der Firma als auch sich selbst zu schaden. Und auch wenn Aufgaben an andere verteilt wurden: Die eigene Verantwortung bleibt, unabhängig von einem offiziellen „Okay“ der Gesellschafter oder der Verteilung der Aufgaben.

Wo Delegation an Grenzen stößt: „Das macht doch mein Steuerberater!“

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie Aufgaben wie Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Steuererklärungen guten Gewissens komplett abgeben können – etwa an Mitarbeiter oder einen Steuerberater. Doch die Rechtsprechung spricht eine klare Sprache: Auch bei delegierten Tätigkeiten bleibt die Hauptverantwortung immer beim Geschäftsführer! Sobald Ihnen auffällt, dass etwas nicht rund läuft, müssen Sie eingreifen und im Zweifel alles genau prüfen und kontrollieren. Vertrauen in den Profi oder eigene Wissenslücken gelten dabei nicht als Ausrede.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer verlässt sich jahrelang auf seinen Steuerberater, der die Lohnbuchhaltung betreut. Trotzdem werden Sozialversicherungsbeiträge fehlerhaft abgeführt. Das Argument „Das hat doch mein Steuerberater erledigt“ überzeugt kein Gericht – der Geschäftsführer muss persönlich einstehen und kann gfs. auch strafrechtlich belangt werden.

Aus dem echten Leben: 3 Jahre Haft für einen Geschäftsführer

Wie konsequent Gerichte im Ernstfall handeln, zeigt dieser Fall: Ein Geschäftsführer führte seine GmbH trotz klarer Zahlungsunfähigkeit weiter, ignorierte die Pflicht zum Insolvenzantrag, bediente nur ausgewählte Gläubiger und ließ andere im Unklaren. Auch bei Steuern und Sozialabgaben wurde längst nicht mehr alles korrekt erledigt.

Das Resultat im Strafprozess: Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren – ohne Bewährung – für Insolvenzverschleppung, das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bankrott. Das belegt: Die persönliche Haftung ist keine graue Theorie, sondern ganz real und kann das Leben nachhaltig verändern.

Frühzeitig gegensteuern: Wie Geschäftsführer Haftungsrisiken senken

Wer als Geschäftsführer ruhig schlafen möchte, sollte frühzeitig an die eigene Absicherung denken. Dafür gibt es praktische Maßnahmen, die wirklich helfen:

  • Risiken rechtzeitig erkennen: Behalten Sie Liquidität und Zahlungsfähigkeit stets im Blick. Regelmäßige Vergleiche zwischen Plan und Realität helfen beim Einschätzen der Lage.
  • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen: Notieren Sie wichtige Beschlüsse und Kontrollmaßnahmen schriftlich. Das schafft Nachweise, falls später Fragen auftauchen.
  • Handeln Sie schnell und nicht erst, wenn es brennt: Schon bei ersten Anzeichen für Schwierigkeiten lohnt sich die Beratung durch Experten. Warten Sie nicht zu lange, sondern ziehen Sie rechtzeitig die Reißleine.
  • Interne Kontrolle einführen: Klare Prozesse, klare Aufteilung der Aufgaben und Verlässlichkeit schaffen innere Sicherheit.
  • Bei Unsicherheit direkt zum Fachanwalt: Bei unklaren Situationen holen Sie sich professionelle Hilfe durch spezialisierte Anwälte dazu – besser früh als zu spät.
  • D&O-Versicherung prüfen: Diese Versicherung bietet Schutz bei zivilrechtlicher Haftung – und das kann im Krisenfall existenziell sein.

Was tun, wenn es schon ernst wird?

Plötzlich steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür, die Steuerfahndung taucht unangekündigt im Unternehmen auf – spätestens jetzt ist besonnenes Handeln gefragt:

  1. Ruhe bewahren: Verzichten Sie auf vorschnelle Erklärungen. Alles Gesagte kann gegen Sie verwendet werden.
  2. Juristischen Beistand einschalten: Wenden Sie sich sofort an einen erfahrenen Strafverteidiger. Schnelle Beratung macht oft den Unterschied.
  3. Keine Unterlagen verschwinden lassen: Kooperieren Sie mit den Ermittlern, aber greifen Sie keinesfalls aktiv ins Geschehen ein, indem Sie Beweise vernichten oder Fakten zurückhalten.
  4. Informieren Sie, wenn nötig, Gesellschafter und relevante Gremien: Halten Sie sie über wichtige Schritte und getroffene Maßnahmen auf dem Laufenden.
  5. Aussageverweigerungsrecht nutzen: Reden Sie nicht, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Das ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es.

Fazit: Persönliche Haftung im Griff behalten – Risiken rechtzeitig erkennen

Das verbreitete Gefühl, als Geschäftsführer einer GmbH vor allen persönlichen Haftungsrisiken geschützt zu sein, trügt. Vor allem bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Untreue oder steuerlichen Verstößen kann die Haftung schnell greifen. Wer sein Unternehmen verantwortungsvoll führt, Aufgaben aktiv im Blick behält und im Zweifel fachkundige Beratung einholt, kann existenzielle Risiken meiden und schwierigen Situationen souverän begegnen.

Haben Sie Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht? Handeln Sie umgehend!

Wenn Ihnen Untreue, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder andere wirtschaftsstrafrechtliche Delikte vorgeworfen werden, zählt jede Stunde. Vielleicht suchen Sie auch für einen Geschäftspartner, ein Vorstandsmitglied oder einen Familienangehörigen Unterstützung. Die Zeit drängt. Durchsuchungen kündigen sich nicht an. Beschlagnahmen lähmen Ihr Unternehmen. Falsche Aussagen gegenüber Ermittlern können nicht zurückgenommen werden.

Verschwenden Sie keine kostbare Zeit! Bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht ist sofortige professionelle Hilfe überlebenswichtig.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:

✅ Einstellung von Untreueverfahren mit Millionenschäden
✅ Über 21 Jahre Erfahrung in schweren Wirtschaftsstrafverfahren
✅ 3.000+ erfolgreich verteidigte Mandanten
✅ 24/7 Erreichbarkeit auch an Wochenenden

Die Strafverteidiger-Kanzlei Philipp Marquort steht Ihnen zur Seite:

Kontaktieren Sie uns SOFORT:

Notruf: 0431 979 940 20
E-Mail: kanzlei@marquort.de
Website: www.marquort.de

🚨 NOTFALL außerhalb der Geschäftszeiten:
Automatische Weiterleitung an unser 24/7-Callcenter

⚖️ Denken Sie daran: Ein einziges falsches Wort kann über Jahre Ihrer Freiheit entscheiden. Schweigen Sie bis zum Anwalt – wir kommen sofort!

 

Inhalt drucken

top