Ich. Verteidige. Sie.
Ich wurde 1973 in Kiel geboren. Nach der Grundschule besuchte ich das Heinrich-Heine-Gymnasium im Kreis Plön. Nach dem Abitur leistete ich meinen Wehrdienst bis 1996 in Flensburg ab. Anschließend studierte ich Rechtswissenschaften an der CAU in Kiel und schloss das Studium im Jahr 2001 ab. Mein Referendariat absolvierte ich am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Zunächst war ich Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft in Kiel. Meine strafrechtliche Wahlstation habe ich bei Fachanwalt für Strafrecht, Kai Dupre in Kiel absolviert.
Mein Referendariat habe ich im März 2004 mit dem 2. juristischen Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Strafrecht abgeschlossen.
Am 31. März 2004 wurde ich von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 2007 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
0431 979 940 20
p.marquort (at) marquort.de
Warum ich Strafverteidiger geworden bin, ist eine Frage, die mir auch heute noch oft gestellt wird. „Ihre Mandanten haben schreckliche Dinge getan. Du kannst sie doch nicht auch noch verteidigen!“ Diese und andere Begründungen habe ich oft gehört. Viele Menschen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten mit den unterschiedlichsten Bildungshintergründen. Von Deutschen, Europäern, Einwanderern, Schwarzen, Weißen und Hispanics. Selbst unter Kollegen ist dieses Thema umstritten. Ein Kollege nannte mich einmal im Eifer des Gefechts einen „Komplizen“, weil meine Verteidigungsstrategie dazu führte, dass mein Mandant letztlich freigesprochen wurde.
Die Tatsache, dass einige meiner Mandanten, wenn man den Schlagzeilen in der Presse glauben darf, schwere und manchmal sogar verabscheuungswürdige Verbrechen begangen haben, hat mich nie davon abgehalten, ihre Verteidigung abzulehnen. Meine Überzeugung, dass jeder Mensch, der einem Strafverfahren unterworfen ist, ob schwarz oder weiß, rechts oder links, Mann oder Frau, ein Recht auf ein faires Verfahren hat, hat mir immer erlaubt, die Verteidigung zu übernehmen. Vor allem Anwälte fragen mich oft: „Was ist, wenn Sie wissen, dass Ihr Mandant schuldig ist, er aber aufgrund Ihrer Verteidigung freigesprochen wird?“. „Das ist unser Rechtsstaat. Und es ist gut, dass es so funktioniert. Es ist besser, einem Schuldigen zu helfen, freigesprochen zu werden, als einen Unschuldigen ins Gefängnis zu schicken.“
Meine Aufgabe ist es, den Beschuldigten, den Angeklagten oder den Angeklagten in jeder Situation des Verfahrens zu unterstützen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Vergangenheit kann ich nicht mehr ändern. Aber ich kann versuchen, die Zukunft meiner Mandanten durch Strafverteidigung bestmöglich zu gestalten.
Ich verteidige Sie vom Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, im Berufungs- und Revisionsverfahren vor allen Strafgerichten in Deutschland.
Ich vertrete Mandanten in Wirtschaftstrafverfahren, allgemeinem Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie beim Vorwurf Mord, Totschlag und Körperverletzung.