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Haftbefehl gegen weiteren Angeklagten im “Bandidos”-Prozess aufgehoben

 

Dieser Artikel wurde von kiel211.de geschrieben und ist dort entsprechend veröffentlicht. Der Abdruck erfolgt hier mit entsprechender Genehmigung.

 

Nach Informationen von Kiel211.de kündigt sich im Prozess um den Überfall auf drei Mitglieder des “Red Devils MC North End” aus Alveslohe in einer “Subway”-Filiale auf dem Neumünsteraner Großflecken eine Wende an. Nach den Messerattacken auf zwei der drei anwesenden “Red Devils” und dem angeklagten, mutmaßlichen “Kuttenraub” ist der Haftbefehl gegen einen der beiden in Untersuchungshaft verbliebenen Angeklagten, dem 25-jährigen “Bandido” Thomas K., am Freitag aufgehoben worden. Für die Verteidigung, die zahlreiche Aspekte des Verfahrens kritisch hinterfragt hat, ein weiterer Erfolg.

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichtes Kiel sieht nach der bisherigen Beweisaufnahme keinen dringenden Tatverdacht mehr, da insoweit keine große Wahrscheinlichkeit mehr gegeben scheine, dass der Angeklagte Täter oder Teilnehmer einer Straftat sei. Diese habe sich seit den Ermittlungen im wesentlichen auf ein mutmaßliches Wiedererkennen durch die wegen Beihilfe gesondert strafverfolgte Augenzeugin B. gestützt, das sich im bisherigen Prozessverlauf aber nicht mit dem erforderlichen Maß habe erweisen lassen. Diese hatte vor Gericht von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht, bei einer früheren haftrichterlichen Vernehmung aber bestritten, jemanden wiedererkannt zu haben. Die gegenüber ihren beiden Freundinnen angeblich gemachte Aussage, sie habe den Angeklagten Thomas K., für den sie schwärmte, anhand eines Muttermals identifiziert, hatte nur durch zwei Vernehmungsbeamte des LKA in den Prozess eingeführt werden können, die diese beiden Zeuginnen vom Hörensagen befragt hatten. Da sich deren Aussagen aber zu stark unterschieden und auch diese wegen wahrgenommener Aussageverweigerungsrechte nicht durch das Gericht dazu vernommen werden können, habe die Grundlage für einen Haftbefehl nicht mehr ausgereicht. Die Zweifel an einer Tatbeteiligung seien auch nicht durch andere, im Rahmen der Hauptverhandlung gewonnene Indizien zu kompensieren gewesen.

Damit sitzt von den vier Angeklagten nunmehr nur noch der 37-jährige Ex-NPD-Funktionär und Vice-President des mittlerweile verbotenen “Bandidos MC Probationary Chapters Neumünster” Peter B. in Untersuchungshaft. Das ebenfalls angeklagte “Bandidos”-Mitglied Ralf D. (34) war trotz des Tatvorwurfs gänzlich ohne Haftbefehl geblieben. Der gegen den 28-jährigen Präsidenten des Unterstützerclubs “Contras Neumünster” Nils H. zunächst erlassene, später gegen Auflagen außer Vollzug gesetzte Haftbefehl, war bereits im Verlaufe des Prozesses aufgehoben worden.

Thomas K. war auf seinem Motorrad am Abend des 12. September 2009 mutmaßlich durch den Wagen des damaligen Flensburger “Hells Angels”-Anführers von der A7 abgedrängt worden und leidet seither an einem sog. “Drop-Arm-Syndrom”, einem quasi-gelähmten linken Arm. Vor dem Landgericht Flensburg läuft deswegen noch immer ein Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und schweren Raubvor. Sie sollen an dem Überfall vom 13. Januar 2010 mit weiteren, gesondert verfolgten Personen täterschaftlich beteiligt gewesen sein.

 

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