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Kiel211: Erneuter Prozessauftakt um lebensbedrohlichen Messerstich gegen “Hells Angel”

Dieser Artikel wurde von kiel211.de geschrieben und ist dort entsprechend veröffentlicht. Der Abdruck erfolgt hier mit entsprechender Genehmigung.

Friday, 04.September 2009 um 08:57 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung

Geschützt durch ein massives Sicherheitsaufgebot von Polizei und Justizvollzugsbeamten soll am heutigen Freitag, vor einem Kieler Schöffengericht der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen mutmaßlichen Anhänger des rechten Spektrums beginnen, der angeklagt ist, im März 2007 ein führendes Mitglied der Kieler “Hells Angels” niedergestochen und lebensbedrohlich an der Leber verletzt zu haben. Die Tat eskalierte einen lange schwelenden Konflikt zwischen Rechten und der Rocker-Vereinigung, in dessen Folge es Ende August 2008 vor dem Amtsgericht Kiel anläßlich des ersten Verhandlungstermins in dieser Sache zu einer Schlägerei kam, in der Verfahrensbeteiligte zum Teil schwer durch Messerstiche verletzt wurden. Die noch nicht begonnene Verhandlung war deshalb ausgesetzt worden. Ein zweiter Termin im Frühjahr diesen Jahres scheiterte, nachdem sich der Angeklagte kurz vor Prozessbeginn mit seinem Verteidiger überwarf.

Gegenstand des Verfahrens: Lebensbedrohlicher Messerstich in Diskothek “Mausefalle”

In den frühen Morgenstunden des 3. März 2007 soll sich der Angeklagte Ralf D. mit seinem Bruder André D. in der Kieler Diskothek “Mausefalle” aufgehalten haben. Dort soll letzterer mit dem Zeugen Dennis K. in Streit geraten sein. Laut Anklage versetzte dieser dem André D. daraufhin einen Faustschlag, der zu einer Fraktur des Gesichtsmittelknochens sowie des Kieferknochens führte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte in der Absicht, den Kontrahenten hierfür zu Rechenschaft zu ziehen, zusammen mit zwei Personen um Dennis K. gruppierte, ihm drohte, dass dieser „diesmal nicht so davonkommen“ werde und möglicherweise im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung ein mitgeführtes Messer zog und dieses dem Opfer mit Wucht in dessen Flanke stieß. Dadurch erlitt der Geschädigte eine Durchstechung der Leber, die operative Notfallversorgung und intensivmedizinische Betreuung erforderte, weil ein lebensbedrohlicher Blutverlust eingetreten war. Zudem erlitt das Opfer Schnittverletzungen am rechten Oberarm. [Presseerklärung Staatsanwaltschaft via Polizeidirektion Kiel]

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