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Polizei Gegenstände abholen: Diese 7 Fallen drohen!

Polizei fordert zur Abholung auf: Warum Sie nicht hingehen sollten

Ein Brief flattert ins Haus. Absender: Polizei oder Staatsanwaltschaft. Inhalt: „Ihre beschlagnahmten elektronischen Geräte können abgeholt werden.“ Endlich! Nach Wochen oder Monaten bekommen Sie Ihr Smartphone, Ihren Laptop oder Ihre Festplatten zurück. Was kann schon schiefgehen?

Sehr viel, wie ich als erfahrener Strafverteidiger aus der Praxis berichten kann. Hinter der vermeintlich harmlosen Aufforderung stecken oft weitere Ermittlungsabsichten.

Die Masche der Ermittlungsbehörden

Solche Schreiben sind selten zufällig. Sie sind Teil einer durchdachten Ermittlungsstrategie. Die Beamten wissen: Wer seine Sachen zurückhaben möchte, kommt meist ohne zu zögern vorbei. Perfekt für die Ermittler – weniger perfekt für Sie.

Die Formulierungen wirken bewusst neutral und geschäftsmäßig:

  • „Zur Abholung bereit“
  • „Termine nach telefonischer Vereinbarung“
  • „Auswertung abgeschlossen“

 

Diese Fallen lauern bei der persönlichen Abholung

Die spontane Befragung

Kaum haben Sie das Polizeirevier betreten, entwickelt das Gespräch eine Eigendynamik. „Schön, dass Sie da sind! Könnten wir vorher noch ein paar offene Punkte klären?“ Was als Smalltalk beginnt, wird zur Vernehmung – ohne Rechtsbeistand, ohne Vorbereitung, ohne Bedenkzeit.

Der plötzliche Zugriff

Schlimmer noch: Gegen Sie liegt bereits ein Haftbefehl vor, der bislang nicht vollstreckt wurde. Die Aufforderung zur Abholung ist der perfekte Köder. Sie kommen freiwillig, die Handschellen klicken. Mission erfüllt.

Erkennungsdienstliche Zwangsmaßnahmen

„Übrigens – wir müssen noch schnell Ihre Fingerabdrücke nehmen.“ Aus dem kurzen Besuch wird ein ausführlicher Aufenthalt in der erkennungsdienstlichen Abteilung. Fotos, Abdrücke, DNA-Probe – alles wird nachgeholt, was bisher versäumt wurde.

Ihr neues Handy ist auch weg

Ironisch: Sie wollen Ihr altes Smartphone abholen und verlieren dabei das neue. Ermittler sind kreativ, wenn es darum geht, weitere Gegenstände zu beschlagnahmen. „Sicherheitshalber nehmen wir auch Ihr aktuelles Gerät mit.“

Erweiterte Durchsuchungsmaßnahmen

„Da wir schon dabei sind – dürfen wir mal kurz bei Ihnen zu Hause vorbeischauen?“ Aus der einfachen Abholung wird eine Hausdurchsuchung, eine Überprüfung Ihres Computers zu Hause oder eine Inspektion Ihres Fahrzeugs.

Neue Ermittlungsverfahren

Bei der Datenauswertung sind „zufällig“ weitere verdächtige Inhalte aufgefallen. Schon stehen Sie vor zusätzlichen Beschuldigungen, von denen Sie bislang nichts wussten.

Psychologischer Heimvorteil

In der Polizeiwache haben die Beamten alle Trümpfe in der Hand. Sie kennen die Räume, die Abläufe, die Tricks. Sie als Besucher sind nervös, unsicher, überwältigt. Genau die richtige Ausgangslage für unüberlegte Geständnisse.

 

Der bessere Weg: Professionelle Vertretung

Anwaltliche Abholung

Überlassen Sie die Abholung einem Strafverteidiger. Er kennt die Spielregeln und lässt sich nicht in Ermittlungsmaßnahmen hineinziehen. Punkt, Abholung, Ende.

Rechtssichere Kommunikation

Jede Korrespondenz läuft über Ihren Anwalt. Keine spontanen Telefonate, keine unvorbereiteten Gespräche, keine überraschenden Fragen.

Schutz vor Überrumpelung

Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt Fallen und Tricks auf den ersten Blick. Er sorgt dafür, dass Sie nicht in weitere Ermittlungsmaßnahmen hineingeraten.

Vollmacht statt Risiko

Eine simple anwaltliche Vollmacht löst das Problem elegant. Ihr Anwalt holt ab, Sie bleiben zu Hause und sicher vor ungewollten Vernehmungen.

Grundsätze für den Umgang mit Ermittlungsbehörden

Beherzigen Sie diese Regeln:

Schweigen ist Gold: Ihr Schweigerecht gilt immer – bei förmlichen Vernehmungen genauso wie bei scheinbar harmlosen Gesprächen.

Misstrauen ist angebracht: Ermittlungsbehörden sind nicht Ihre Freunde. Ihre Aufgabe ist es, Straftaten aufzuklären – notfalls auch gegen Sie.

Vorbereitung ist alles: Gehen Sie niemals unvorbereitet zu Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie schwere Fehler.

Wann ist persönliche Abholung möglich?

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine eigene Abholung unbedenklich:

  • Das Verfahren wurde nachweislich eingestellt
  • Sie haben eine schriftliche Verfahrenseinstellung erhalten
  • Keine weiteren Ermittlungsverfahren sind anhängig
  • Ein Strafverteidiger hat grünes Licht gegeben

Aber selbst dann gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Zusammenfassung

Die freundliche Einladung zur Abholung Ihrer Gegenstände ist häufig der Versuch, Sie zu weiteren belastenden Aussagen oder Ermittlungsmaßnahmen zu bewegen. Durchschauen Sie diese Taktik und schützen Sie sich durch professionelle anwaltliche Vertretung.

Ein Anruf bei einem erfahrenen Strafverteidiger kostet Sie wenige Minuten – kann Sie aber vor Jahren im Gefängnis bewahren.

 

Werden Sie beschuldigt? Handeln Sie JETZT!

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