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Prozess um Messerstecherei in der Mausefalle in Kiel

Im September 2009 wurde der Prozess um eine Messerstecherei in der Kieler „Mausefalle“ erneut aufgerollt, nachdem es ca. ein Jahr zuvor vor der Verlesung der Anklageschrift gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Kiel zu einer Schlägerei gekommen war und dadurch der Beginn der Hauptverhandlung verschoben wurde.

Die nachfolgende Prozessdokumentation ist durch kiel2011.de erfolgt. Die weitere Dokumentation, wie auch die Dokumentation von anderen Prozessen aus den Kieler Gerichten ist bei kiel2011.de zu finden.

Vorbericht: Erneuter Prozessauftakt um lebensbedrohlichen Messerstich gegen “Hells Angel”

1. Hauptverhandlungstag: Staatsanwalt wehrt vorzeitiges Prozess-Ende ab

09.10.2009: Freispruch für Angeklagten im Vorwurf „Mausefalle“

09.10.2009: Staatsanwaltschaft legt zwei Stunden nach Urteilsverkündung Berufung ein

13.10.2009: Verteidigung legt Berufung ein, soweit der Angeklagte wegen des Besitzes einer Schusswaffe verurteilt wurde

27.08.2012: Staatsanwaltschaft Kiel nimmt nach nunmehr fast 3 Jahren die Berufung gegen den Freispruch Messerstecherei Mausefalle zurück. Das Urteil ist insoweit rechtskräftig. Es soll nur noch der Vorwurf des Besitzes eines scharfen Schusswaffe verhandelt werden.

14.03.2013: Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel

06.06.2013: Angebot der Einstellung des Vorwurfes des Besitzes einer scharfen Schusswaffe gem. § 153 a StPO gegen Zahlung eines Betrages von 500,00 € an die Landeskasse durch die Berufungskammer

10.06.2013: Beschluss der Kammer, dass das Verfahren gem. § 153 a StPO vorläufig eingestellt wird. Der Angeklagte hat zur Auflage 500,00 € an die Landeskasse zu zahlen.

12.08.2013: Verfahren ist endgültig gem. § 153 a StPO eingestellt worden

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