Die Wiederaufnahme
Nach deutschem Recht ist eine Strafe grundsätzlich endgültig, sobald diese rechtskräftig ist. Das ist der Fall, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Also wenn weder Berufung noch Revision mehr möglich sind. Dies soll den Rechtsfrieden schützen.
Durchführung einer Wideraufnahme
Das Bedürfnis nach Rechtsfrieden stößt jedoch an seine Grenzen, wenn sich nach dem rechtskräftigen Urteil herausstellt, dass der Verurteilte unschuldig ist oder ein Justizirrtum vorliegt. In solchen, glücklicherweise selten vorkommenden Fällen, bietet das Wiederaufnahmeverfahren eine Möglichkeit die Rechtskraft zu durchbrechen und das Verfahren wieder aufleben zu lassen. Dies bedeutet aber, anders als Revision und Berufung, das der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens die Rechtskraft hemmt. Ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter bleibt somit weiterhin in Haft, auch wenn der Antrag auf Wiederaufnahme zulässig sein sollte und eine neue Beweisaufnahme stattfinden sollte.
Auf die Einzelheiten des komplexen Verfahrens kann in der Kürze dieses Überblicks nicht eingegangen werden. Daher sollten Sie, um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederaufnahme prüfen zu lassen, einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen, bzw. kontaktieren. Denn nur ein erfahrener Strafverteidiger kann abschätzen, ob die Beweismittel ausreichen und ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, welche zu einer Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags führen würden.