Fahren ohne Fahrerlaubnis
Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) liegt vor, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer hierzu erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Dies kann verschiedene Ursachen haben, darunter:
- Nie erworbene Fahrerlaubnis
- Entzogene Fahrerlaubnis
- Fahren trotz Fahrverbot
Strafen und Konsequenzen
Das Gesetz sieht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis empfindliche Konsequenzen vor:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Verlängerung oder Verhängung einer Sperrfrist für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis
- Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
- Einziehung des Fahrzeugs in besonders schweren Fällen
Zudem können Fahrzeughalter, die zulassen oder anordnen, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug führt, ebenfalls strafrechtlich belangt werden.
Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist
Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Besonders problematisch ist, dass viele Beschuldigte sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst sind. Es gibt jedoch oft Verteidigungsansätze, die zu einer Strafmilderung oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen können.
Die Vorteile einer frühen Verteidigung durch Rechtsanwalt Philipp Marquort
Rechtsanwalt Philipp Marquort ist seit über 20 Jahren auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert und hat mehr als 3000 Strafverfahren bearbeitet. Eine frühzeitige Beauftragung bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Prüfung der Ermittlungsakte auf Fehler oder entlastende Umstände
- Vermeidung unnötiger Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ihre Position verschlechtern könnten
- Gezielte Verteidigungsstrategie zur Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
- Unterstützung bei der späteren Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
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