Jugendpornografie
Einführung in den Straftatbestand § 184c StGB
Der Straftatbestand des § 184c StGB regelt die Verbreitung und den Besitz von jugendpornografischen Inhalten und gehört zu den zentralen Vorschriften des Sexualstrafrechts in Deutschland. Ziel dieser Norm ist es, Jugendliche vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Doch was genau verbirgt sich hinter § 184c StGB, und wie unterscheidet er sich vom verwandten § 184b StGB? Welche Konsequenzen drohen bei einem Vorwurf? Und warum ist eine erfahrene und diskrete Verteidigung so wichtig? Auf dieser Seite klärt Strafverteidiger Philipp Marquort aus Kiel über die Rechtslage auf und erklärt, wie er seine Mandanten in solchen sensiblen Fällen unterstützt.
Was besagt § 184c StGB?
Der § 184c StGB stellt die Verbreitung, den Erwerb, den Besitz sowie die öffentliche Zugänglichmachung von jugendpornografischen Inhalten unter Strafe. Jugendpornografie umfasst dabei Darstellungen sexueller Handlungen oder sexueller Posen von Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Dies können Fotos, Videos oder auch realistische digitale Darstellungen sein. Wichtig ist: Schon der Besitz solcher Inhalte oder der Versuch, sie zu erwerben, ist strafbar. Die Strafen für Verstöße gegen § 184c StGB reichen von Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, wobei in besonders schweren Fällen auch höhere Strafen möglich sind.
Unterschied zu § 184b StGB
Während § 184c StGB sich auf Jugendpornografie bezieht (Personen zwischen 14 und 18 Jahren), regelt § 184b StGB die schwerwiegendere Kinderpornografie, also Inhalte, die Kinder unter 14 Jahren betreffen. Der Unterschied liegt nicht nur im Alter der abgebildeten Personen, sondern auch in der Strafandrohung: Verstöße gegen § 184b StGB werden deutlich härter bestraft, mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Zudem sind die Tatbestandsmerkmale bei § 184b StGB strenger gefasst, da Kinder als besonders schutzbedürftig gelten. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen den beiden Vorschriften jedoch nicht immer eindeutig, etwa wenn das Alter der abgebildeten Personen unklar ist oder die Inhalte manipulativ gestaltet wurden. Hier ist eine präzise rechtliche Analyse durch einen erfahrenen Strafverteidiger wie Philipp Marquort unerlässlich.
Mögliche Konsequenzen eines Vorwurfs
Ein Vorwurf nach § 184c StGB hat weitreichende Folgen – nicht nur strafrechtlich, sondern auch gesellschaftlich und beruflich. Neben der drohenden Freiheitsstrafe oder Geldstrafe können weitere Konsequenzen hinzutreten:
- Berufliche Einschränkungen: Ein Eintrag ins Führungszeugnis kann den Zugang zu bestimmten Berufen erschweren, insbesondere in Bereichen wie Bildung oder Betreuung.
- Soziale Stigmatisierung: Der Vorwurf einer Sexualstraftat führt oft zu sozialer Ausgrenzung, selbst wenn die Vorwürfe sich als unbegründet herausstellen.
- Persönliche Belastung: Die psychische Belastung durch Ermittlungen, Hausdurchsuchungen oder eine öffentliche Verhandlung ist enorm.
Gerade in solchen Fällen ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigung entscheidend, um die Weichen für ein bestmögliches Ergebnis zu stellen.
Warum Strafverteidiger Philipp Marquort der richtige Ansprechpartner ist
Ein Vorwurf nach § 184c StGB ist eine der schwerwiegendsten Anschuldigungen, die eine Person treffen können. Strafverteidiger Philipp Marquort aus Kiel steht Ihnen in dieser schwierigen Situation mit Erfahrung, Diskretion und einem vorurteilsfreien Ansatz zur Seite.
Vorurteilsfreie und diskrete Verteidigung
Philipp Marquort weiß, wie belastend ein Vorwurf im Bereich der Sexualstraftaten ist – sowohl emotional als auch gesellschaftlich. Deshalb legt er größten Wert darauf, seine Mandanten vorurteilsfrei und diskret zu verteidigen. Jeder Fall wird individuell und ohne vorgefertigte Meinungen analysiert. Herr Marquort versteht, dass solche Vorwürfe oft komplexe Hintergründe haben und nicht selten auf Missverständnissen, falschen Beschuldigungen oder technischen Fehlern beruhen. Sein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und eine faire Beurteilung Ihres Falls zu gewährleisten.
Fokus auf die Beendigung im Ermittlungsverfahren
Ein besonderes Anliegen von Philipp Marquort ist es, die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Durch eine frühzeitige Einschaltung kann er aktiv auf die Ermittlungen einwirken – etwa durch die Stellung von Beweisanträgen, die kritische Prüfung von Beweismitteln oder Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft. In vielen Fällen gelingt es ihm, das Verfahren einzustellen oder eine Lösung zu finden, die für seine Mandanten die geringstmöglichen Konsequenzen mit sich bringt.
Langjährige Erfahrung und Spezialisierung
Mit über 20 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger und mehr als 3000 bearbeiteten Strafverfahren verfügt Philipp Marquort über das notwendige Fachwissen, um auch in sensiblen Fällen wie § 184c StGB eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Er kennt die Fallstricke dieser Verfahren und weiß, wie er mit den besonderen Herausforderungen – etwa unklaren Beweislagen oder technischen Aspekten wie der Herkunft von Dateien – umgehen muss.
Was tun bei einem Vorwurf nach § 184c StGB?
Wenn Sie mit einem Vorwurf nach § 184c StGB konfrontiert sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Schweigen bewahren: Machen Sie keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Schweigen ist Ihr gutes Recht und kann verhindern, dass Sie sich ungewollt belasten.
- Umgehend anwaltliche Hilfe suchen: Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger wie Philipp Marquort. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
- Beweismittel sichern: Falls möglich, sichern Sie alle relevanten Informationen, die Ihre Unschuld belegen könnten, wie etwa Kommunikationsverläufe oder technische Daten.
Kontaktieren Sie Philipp Marquort für eine vertrauensvolle Verteidigung
Ein Vorwurf nach § 184c StGB erfordert eine Verteidigung, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich sensibel ist. Strafverteidiger Philipp Marquort aus Kiel bietet Ihnen genau das: eine vorurteilsfreie, diskrete und engagierte Verteidigung mit dem Ziel, die Vorwürfe möglichst im Ermittlungsverfahren zu beenden. Kontaktieren Sie seine Kanzlei noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich über Ihre Rechte und Optionen beraten.
Ich. Verteidige. Sie.
Kontakt:
Philipp Marquort – Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei in Kiel
Exerzierplatz 32,
24103 Kiel
Telefon: 0431 – 979 940 20
E-Mail: kanzlei@marquort.de
Setzen Sie auf Erfahrung und Diskretion, wenn es um Ihre Verteidigung geht!