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Körperverletzung

Körperverletzungsdelikte nach dem Strafgesetzbuch

Der Vorwurf einer Körperverletzung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Körperverletzung, die in den Paragraphen 223 bis 231 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt sind. Die Bandbreite reicht von einfacher Körperverletzung bis hin zu schwersten Delikten wie der gefährlichen oder schweren Körperverletzung.

Rechtsanwalt Philipp Marquort ist ein erfahrener Strafverteidiger in Kiel, der sich auf Verfahren wegen Körperverletzungsdelikten spezialisiert hat. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und über 3000 bearbeiteten Strafverfahren setzt er sich für eine effektive und engagierte Verteidigung seiner Mandanten ein.

Die verschiedenen Arten der Körperverletzung

1. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Die einfache Körperverletzung setzt voraus, dass jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das Opfer in einer Weise übel und unangemessen behandelt wird, die geeignet ist, die körperliche Unversehrtheit des Opfers und sein körperliches Wohlbefinden nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Eine Gesundheitsschädigung liegt beispielsweise vor, wenn das Opfer Schmerzen erleidet oder seine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird.

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Die gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat mit bestimmten gefährlichen Mitteln oder auf besonders gefährliche Weise begangen wird. Beispiele sind Angriffe mit Waffen oder eine gemeinschaftliche Tat mehrerer Personen.

Strafmaß: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Eine Körperverletzung ist schwer, wenn das Opfer durch die Tat dauerhafte Schäden erleidet, wie etwa den Verlust des Gehörs oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung.

Strafmaß: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.

4. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Führt die Körperverletzung aus Fahrlässigkeit zum Tod des Opfers, zieht dies eine drastische Strafverschärfung nach sich.

Strafmaß: Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren.

5. Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)

Wer sich an einer Schlägerei beteiligt und dabei der Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person verursacht wird, kann ebenfalls bestraft werden, selbst wenn er nicht direkt für die Verletzung verantwortlich ist.Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Die Bedeutung kriminaltechnischer Beweise bei Körperverletzungsdelikten

Kriminaltechnische Untersuchungen spielen bei Körperverletzungsdelikten eine entscheidende Rolle. Dazu gehören forensische Gutachten, medizinische Untersuchungen und DNA-Analysen.

Insbesondere können folgende Aspekte die Verteidigung beeinflussen:

  • Tatortanalysen: Ergebnisse der Untersuchung des Tatorts auf Spuren, die zur Klärung des Tathergangs beitragen.
  • Gerichtsmedizinische Gutachten: Diese klären beispielsweise die Frage, ob Verletzungen durch Fremdeinwirkung oder andere Ursachen entstanden sind.
  • DNA- und Blutspurenanalysen: Analyse, ob eine Beteiligung des Mandanten nachweisbar ist.
  • Video- und Zeugenauswertungen: Prüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und Auswertung von Videoaufnahmen.

Rechtsanwalt Marquort ist in der Analyse solcher kriminaltechnischen Untersuchungen besonders erfahren und setzt sein Wissen gezielt zur Verteidigung seiner Mandanten ein.

Effektive Verteidigungsstrategien

Ein erfahrener Strafverteidiger kann entscheidende Fehler in der Beweisführung oder Verfahrensführung aufdecken und so das Strafmaß verringern oder einen Freispruch erwirken. Mögliche Verteidigungsstrategien beinhalten:

  • Nachweis von Notwehr oder Notwehrüberschreitung
  • Zweifel an der Beweisführung durch kriminaltechnische Untersuchungen (=> klingt das zu sehr danach, als würden Sie die Untersuchungen selbst durchführen?)
  • Analyse, Widerlegung oder Relativierung von Zeugenaussagen
  • Psychologische Gutachten zur Schuldfähigkeit

Hervorhebung mildernder Umstände

Warum Rechtsanwalt Philipp Marquort?

  • Über 20 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger
  • Spezialisierung auf Körperverletzungsdelikte
  • Fundiertes Wissen in kriminaltechnischen Untersuchungen
  • Erfolgreiche Verteidigung in zahlreichen Verfahren

Individuelle, engagierte Verteidigungsstrategie

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Ihnen ein Körperverletzungsdelikt vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln erforderlich. Eine frühzeitige Strafverteidigung kann entscheidend sein.

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E-Mail: kanzlei@marquort.de
Adresse: Kanzlei Marquort, Kiel
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