Mord
Mord nach § 211 StGB – Ein schwerwiegender Vorwurf mit lebenslangen Konsequenzen
Wenn Ihnen Mord vorgeworfen wird, befinden Sie sich in einer der schwerwiegendsten strafrechtlichen Situationen, die das deutsche Recht kennt. Mord nach § 211 StGB ist mit einer zwingenden lebenslangen Freiheitsstrafe belegt. Bereits im Ermittlungsverfahren wird mit höchstem Druck gegen Sie ermittelt, weshalb eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend ist. Rechtsanwalt Philipp Marquort ist Ihr erfahrener Strafverteidiger in Kiel. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und über 3000 bearbeiteten Strafverfahren setzt er sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Gerade bei Mordvorwürfen sind kriminaltechnische Gutachten, DNA-Spuren und forensische Analysen (=> gehört das nicht alles zum Bereich der Kriminaltechnik?) oft ausschlaggebend – und genau hier verfügt er über tiefgehendes Fachwissen und eine langjährige Expertise.
Die Mordmerkmale nach § 211 StGB – Wann liegt Mord vor?
Nicht jede vorsätzliche Tötung ist ein Mord. Die Strafbarkeit als Mord hängt von bestimmten Mordmerkmalen ab, die in drei Gruppen unterteilt werden:
1. Mord aus niedrigen Beweggründen
Hierunter fallen insbesondere Mordlust, Habgier und sonst niedrige Beweggründe
- Mordlust: Das Töten als Selbstzweck, z. B. aus Freude am Töten.
- Habgier: Der Mord dient der finanziellen Bereicherung.
- sonst niedrige Beweggründe: Der Mord wird beispielsweise aus Rache, Eifersucht oder rassistischen Motiven begangen.
2. Mord in einer besonders verwerflichen oder gefährlichen Ausführungsart
Hierunter fallen heimtückische und grausame Tötungen sowie Tötungen mit gemeingefährlichen Mitteln.
- Heimtücke: Das Opfer rechnet nicht mit einem Angriff und ist deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit eingeschränkt. Der Täter nutzt es aus, dass das Opfer nicht mit einem Angriff rechnet.
- Grausamkeit: Dem Opfer werden bei der Tötung mehr Schmerzen und Qualen zugefügt, als für die Tötung selbst erforderlich wäre.
- Unter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln können beispielsweise Tötungen durch Brandstiftung, Sprengstoff oder andere unkontrollierbare Methodenfallen, die eine Gefahr für Dritte darstellen.
3. Mord zur Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat
Wenn eine Tötung erfolgt, um eine vorausgegangene andere Straftat oder die Spuren einer solchen Tat zu verdecken, spricht man von einem Mord mit Verdeckungsabsicht. Wenn eine Tötung erfolgt, um eine andere Straftat zu ermöglichen, spricht man von einem Mord mit Ermöglichungsabsicht.
Die Rolle kriminaltechnischer Gutachten bei Mordanklagen
In Mordverfahren spielen forensische Untersuchungen, DNA-Spuren, Blutanalysen, Tatortrekonstruktionen und psychiatrische Gutachten eine zentrale Rolle. Die Auswertung dieser Beweise ist komplex und bietet oft Angriffspunkte für die Verteidigung. Nicht selten unterlaufen den Ermittlungsbehörden Fehler, die zu falschen Schlüssen führen können.
Typische Fehler in kriminaltechnischen Gutachten:
- Fehlinterpretation von DNA-Spuren: DNA kann sich am Tatort befinden, ohne dass die betreffende Person direkt am Tatgeschehen beteiligt war.
- Unklare Todeszeitbestimmung: Die Feststellung des Todeszeitpunkts kann ungenau sein und falsche Verdachtsmomente erzeugen.
- Fehlerhafte Spurensicherung: Verunreinigte oder falsch gelagerte Beweise können zu falschen Schlüssen führen.
Rechtsanwalt Philipp Marquort kennt die Schwächen kriminaltechnischer Beweismittel und nutzt diese strategisch, um Ihre Verteidigung optimal aufzubauen.
Erfolgreiche Verteidigung in Mordprozessen – ein aktueller Erfolg von Rechtsanwalt Marquort
Rechtsanwalt Philipp Marquort hat bereits mehrfach Mandanten erfolgreich aus einem Mordvorwurf herausverteidigt. Ein Beispiel:
➡ Mandant wegen versuchten Mordes angeklagt – Verteidigung senkt das Strafmaß erheblich
- Ursprünglich stand der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum.
- Durch geschickte Verteidigung konnte die Tat als versuchter Totschlag gewertet werden.
- Anstelle von mehr als 6 Jahren Freiheitsstrafe erhielt der Mandant nur eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.
Mehr dazu hier:
- Artikel 1: Messerstecher wegen Mordversuchs vor Gericht in Kiel
- Artikel 2: Messerstecher wegen versuchten Totschlags verurteilt
Warum Sie Rechtsanwalt Philipp Marquort als Verteidiger wählen sollten
✅ Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
✅ Spezialist für Mord, Totschlag & Körperverletzung
✅ Fundiertes Wissen zu kriminaltechnischen Untersuchungen
✅ Strategische und individuelle Verteidigungskonzepte
✅ Hohe Erfolgsquote bei Kapitalverbrechen Gerade bei einem Mordvorwurf zählt jedes Detail. Nur ein erfahrener Fachanwalt kann Fehler im Verfahren aufdecken und Ihre Chancen auf einen Freispruch oder eine Strafmilderung (=> kann man das so schreiben? Bei Mord gibt es ja schließlich keinen Strafrahmen, eine „Milderung“ gibt es nur in dem Sinne, dass es „nur“ noch als Totschlag gewertet wird) maximieren.
Jetzt Kontakt aufnehmen – Ihre Verteidigung beginnt hier!
Wenn Ihnen Mord vorgeworfen wird, handeln Sie schnell. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem kompetenten Strafverteidiger kann Ihr Verfahren entscheidend beeinflussen.
📞 Telefon: 0431 – 979 940 20
✉ E-Mail: kanzlei@marquort.de
🏢 Adresse: Kanzlei Marquort, Kiel
📍 Web: www.marquort.de Vertrauen Sie auf einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihre Rechte kompromisslos verteidigt!