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Mord, Totschlag, Körperverletzung

Delikten gegen die körperliche Integrität

Einführung

Straftaten gegen die körperliche Integrität zählen zu den schwerwiegendsten Delikten im deutschen Strafrecht. Sie umfassen Straftaten wie Mord, Totschlag und Körperverletzung, die nicht nur gravierende rechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten nach sich ziehen. Bereits der Vorwurf kann tiefgreifende persönliche Auswirkungen haben. In solchen Situationen ist es essenziell, von Anfang an einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen. Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel steht Ihnen mit über 20 Jahren Berufserfahrung und mehr als 3000 bearbeiteten Strafverfahren zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Sie bestmöglich zu verteidigen.

Überblick über Straftatbestände gegen die körperliche Integrität

Mord

Mord ist in § 211 StGB geregelt. Mord ist das schwerwiegendste Tötungsdelikt im deutschen Strafgesetzbuch und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Gemäß § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt Mord vor, wenn ein Täter einen anderen Menschen tötet und dabei mindestens ein Mordmerkmal erfüllt ist. Diese s. g. Mordmerkmale gliedern sich in drei Gruppen:

  1. Täterbezogene Merkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe.
  2. Tatbezogene Merkmale: Heimtücke, Grausamkeit oder die Verwendung gemeingefährlicher Mittel.
  3. Zielbezogene Merkmale: Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Fehlen alle diese Merkmale, kann der Tatbestand des Mordes nicht erfüllt sein.

Totschlag

Totschlag ist gemäß § 212 StGB definiert als das vorsätzliche Töten eines Menschen ohne das Vorliegen der spezifischen Mordmerkmale. Das Strafmaß für Totschlag beträgt in der Regel eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. In besonders schweren Fällen wird jedoch auch hier eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag

Der zentrale Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den genannten Mordmerkmalen. Während beim Mord mindestens eines dieser Merkmale vorliegen muss, fehlt es beim Totschlag daran. Dies führt zu unterschiedlichen Strafmaßen und rechtlichen Bewertungen der Tat. Die genaue Einordnung kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige juristische Analyse.

Körperverletzung

Körperverletzungsdelikte (§§ 223–231 StGB) umfassen verschiedene Formen der physischen Beeinträchtigung einer Person, insbesondere:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Vorsätzliche körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Qualifizierte Form der Körperverletzung, beispielsweise durch den Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen. Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Führt die Körperverletzung zu schweren Folgen wie dem Verlust eines wichtigen Körperglieds oder einer dauerhaften erheblichen Entstellung, liegt eine schwere Körperverletzung vor. Strafmaß: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Wenn die Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, ohne dass der Täter Tötungsvorsatz hatte. Strafmaß: Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu 15 Jahren.

Warum Sie Rechtsanwalt Philipp Marquort vertrauen sollten

Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht

Rechtsanwalt Philipp Marquort verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im Strafrecht und ist seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei hat in dieser Zeit über 3000 Strafverfahren erfolgreich bearbeitet, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Delikten gegen die körperliche Integrität liegt. Diese langjährige Praxis ermöglicht es ihm, auch in komplexen und schwierigen Fällen effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Engagierte und individuelle Verteidigung

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise. Rechtsanwalt Marquort legt großen Wert darauf, die individuellen Umstände jedes Mandanten zu berücksichtigen und eine persönliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Sein Engagement zeigt sich in der intensiven Betreuung seiner Mandanten und dem unermüdlichen Einsatz für deren Rechte.

Spezialisierung auf Delikte gegen die körperliche Integrität

Durch die Fokussierung auf Straftaten wie Mord, Totschlag und Körperverletzung hat Rechtsanwalt Marquort ein tiefgehendes Verständnis für die juristischen Feinheiten und Herausforderungen dieser Delikte entwickelt. Diese Spezialisierung ermöglicht es ihm, seine Mandanten kompetent und zielgerichtet zu verteidigen.

Expertise im Umgang mit Sachverständigengutachten

In vielen Strafverfahren spielen Sachverständigengutachten eine entscheidende Rolle, sei es in den Bereichen Psychiatrie, Rechtsmedizin oder Kriminaltechnik, beispielsweise der DANN-Analyse. Rechtsanwalt Marquort verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit solchen Gutachten und kann deren Aussagekraft kritisch hinterfragen. Durch ständige Fortbildungen bleibt er stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen, was ihm ermöglicht, die besten Verteidigungsstrategien für seine Mandanten zu entwickeln.

Der Ablauf eines Strafverfahrens und die Rolle des Verteidigers

Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Phasen, in denen die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich ist:

  1. Ermittlungsverfahren: In dieser Phase sammelt die Staatsanwaltschaft Beweise. Rechtsanwalt Marquort sorgt dafür, dass die Rechte seiner Mandanten gewahrt bleiben und steht ihnen beratend zur Seite.
  2. Zwischenverfahren: Hier entscheidet das Gericht, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Eine effektive Verteidigung kann bereits in diesem Stadium zur Einstellung des Verfahrens führen.
  3. Hauptverfahren: Während der Gerichtsverhandlung vertritt Rechtsanwalt Marquort die Interessen seiner Mandanten, stellt Beweisanträge und führt Zeugenbefragungen durch.
  4. Rechtsmittelverfahren: Sollte das Urteil nicht den Erwartungen entsprechen, prüft er die Erfolgsaussichten von Berufung oder Revision und vertritt seine Mandanten auch in den weiteren Instanzen.

Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit Vorwürfen wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Philipp Marquort steht Ihnen mit seiner Expertise und seinem Engagement zur Seite. Sie können die Kanzlei telefonisch unter 0431 – 979 940 20 erreichen oder eine E-Mail an kanzlei@marquort.de senden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://marquort.de.

Fazit

Bei schweren Vorwürfen im Bereich der Straftaten gegen die körperliche Integrität ist eine kompetente und engagierte Verteidigung unerlässlich. Die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein und erfordern eine präzise und strategische Vorgehensweise. Rechtsanwalt Philipp Marquort bietet durch seine über 20-jährige Erfahrung, seine Spezialisierung auf Kapitalstrafverfahren und seinen professionellen Umgang mit Sachverständigengutachten eine exzellente Verteidigung. Sein unermüdlicher Einsatz für die Rechte seiner Mandanten macht ihn zur idealen Wahl für jeden, der sich mit Vorwürfen wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung konfrontiert sieht.

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