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Aussage gegen Aussage

Einleitung

In Sexualstrafverfahren gibt es oft keine objektiven Beweismittel wie Videoaufnahmen oder eindeutige DNA-Spuren. Häufig beruhen die Vorwürfe allein auf den Aussagen des mutmaßlichen Opfers. In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Hierbei steht die Aussage des Beschuldigten der Aussage des mutmaßlichen Opfers gegenüber, ohne dass es weitere Zeugen gibt, die den Vorfall bestätigen oder widerlegen können.

Die Glaubwürdigkeit der Beteiligten ist in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Daher wird in vielen Fällen ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, um die Belastungsaussage zu bewerten.

Die besondere Herausforderung von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Sexualstrafverfahren mit Aussage-gegen-Aussage-Situationen stellen sowohl für die Justiz als auch für die Verteidigung eine enorme Herausforderung dar. Ohne objektive Beweise besteht die Gefahr einer Fehlverurteilung, wenn der Aussage einer Person mehr Glauben geschenkt wird als der anderen.

Die zentralen Probleme dieser Konstellation sind:

  • Fehlende objektive Beweismittel: Ohne Zeugen oder forensische Spuren beruht das Verfahren oft auf subjektiven Erinnerungen.
  • Fehlende Neutralität von Aussagen: Erinnerungen können unbewusst verfälscht oder beeinflusst werden.
  • Vorurteile und gesellschaftlicher Druck: Insbesondere bei Sexualdelikten neigen Gerichte und die Öffentlichkeit oft dazu, den mutmaßlich Geschädigten eher zu glauben.
  • Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsprüfung: Entscheidend ist unter anderem, ob die aussagende Person fähig ist sich zu erinnern, ob sie die Bereitschaft zeigt, falsch auszusagen, und ob die belastende Aussage widerspruchsfrei, detailreich und konsistent ist.

Hier kommt das aussagepsychologische Gutachten ins Spiel, das helfen soll, eine fundierte Einschätzung zur Belastungsaussage zu geben.

Aussagepsychologische Gutachten – Wozu dienen sie?

Ein aussagepsychologisches Gutachten wird oft von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Auftrag gegeben, wenn keine objektiven Beweismittel vorliegen. Ziel eines solchen Gutachtens ist es, zu prüfen, ob die Aussage der belastenden Person auf tatsächlichen Erlebnissen beruht oder ob sie durch andere Faktoren beeinflusst wurde.

Was macht ein aussagepsychologischer Gutachter?

Ein aussagepsychologischer Gutachter ist meist ein speziell geschulter Psychologe oder forensischer Experte, der die Aussage einer mutmaßlich geschädigten Person auf wissenschaftlicher Basis analysiert. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Glaubhaftigkeit der Aussage zu bewerten. Dabei werden verschiedene wissenschaftliche Methoden angewendet, um zu erkennen, ob die Schilderung auf realen Erlebnissen basiert oder möglicherweise suggeriert, fehlerhaft erinnert oder gar erfunden wurde.

Kriterien der aussagepsychologischen Analyse

Aussagepsychologische Gutachter verwenden anerkannte Kriterien zur Beurteilung von Aussagen. Zu den wichtigsten zählen:

  1. Konsistenz der Aussage: Eine glaubhafte Aussage bleibt über verschiedene Befragungen hinweg im Kern konsistent, während erfundene Aussagen oft starke inhaltliche Abweichungen zeigen.
  2. Detailreichtum: Echte Erlebnisse enthalten häufig viele sinnliche und emotionale Details, während erfundene Geschichten oft vage und generalisiert sind.
  3. Spontane Selbstkorrekturen: Personen, die wahre Erlebnisse schildern, korrigieren sich gelegentlich selbst. Erfundene Aussagen sind hingegen oft rigide und ohne Selbstzweifel.
  4. Fehlende Suggestion: Der Gutachter prüft, ob äußere Einflüsse (z. B. die Polizei, Medien oder Familie) die Aussage beeinflusst haben könnten.
  5. Fehlende Stereotypie: Glaubhafte Aussagen enthalten oft unerwartete oder unwichtige Details, während erfundene Erzählungen oft übertrieben oder klischeehaft wirken.

Warum ist ein erfahrener Strafverteidiger so wichtig?

In Verfahren mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend. Rechtsanwalt Philipp Marquort ist seit über 20 Jahren auf Sexualstrafverfahren spezialisiert und hat bereits zahlreiche Mandanten bundesweit erfolgreich verteidigt. Dank seiner Erfahrung mit aussagepsychologischen Gutachten weiß er genau, worauf es bei der Verteidigung in solchen Verfahren ankommt.

Strategien der Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Marquort wird gezielt folgende Verteidigungsstrategien verfolgen:

  • Detaillierte Analyse der Belastungsaussage: Gibt es Widersprüche, Ungereimtheiten oder Erinnerungsverfälschungen?
  • Überprüfung der Gutachtenqualität: Sind die Methoden des Gutachters wissenschaftlich fundiert? Gibt es Anzeichen für eine voreingenommene Beurteilung?
  • Aufzeigen von Alternativhypothesen: Gibt es andere plausible Erklärungen für den Vorwurf?
  • Hinterfragen der polizeilichen Ermittlungsarbeit: Wurde der Beschuldigte fair behandelt oder gab es suggestive Fragetechniken?

Fazit – Warum Sie auf Rechtsanwalt Marquort vertrauen sollten

Wenn Sie in eine Aussage-gegen-Aussage-Situation geraten, brauchen Sie einen Verteidiger, der Ihre Rechte konsequent vertritt und sich in der Bewertung von Zeugenaussagen bestens auskennt.

Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel:

  • Verteidigt Sie vorurteilsfrei und diskret
  • Hat über 20 Jahre Erfahrung in Sexualstrafverfahren
  • Kennt sich bestens mit aussagepsychologischen Gutachten aus
  • Setzt sich mit maximalem Engagement für seine Mandanten ein

Kontaktieren Sie die Kanzlei Marquort frühzeitig, um Ihre Verteidigung in kompetente Hände zu legen.

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