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Totschlag

Totschlag nach § 212 StGB – Eine schwere Anschuldigung mit erheblichen Folgen

Ein Vorwurf des Totschlags stellt eine gravierende strafrechtliche Herausforderung dar. Anders als beim Mord fehlen beim Totschlag die Mordmerkmale aus § 211 StGB, dennoch drohen hohe Strafen. Gemäß § 212 StGB wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bis zu 15 Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen wird auch im Falle eines Totschlags eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Rechtsanwalt Philipp Marquort ist ein erfahrener Strafverteidiger in Kiel, der sich auf Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag spezialisiert hat. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und über 3000 bearbeiteten Strafverfahren setzt er sich entschlossen für seine Mandanten ein. Gerade bei Totschlagsvorwürfen ist eine detaillierte Analyse der Tatumstände und Beweise entscheidend.

Nebenfolge der Ermittlung: Haftbefehl

Eine Nebenfolge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfes des Totschlages oder des versuchten Totschlages ist oftmals sehr einschneidend. In nahezu allen Verfahren erwirkt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Um einen Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter zu erwirken, muss ein dringender Tatverdacht vorliegen und es muss ein Haftgrund (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr etc.) vorliegen. Leider reicht beim Vorwurf eines versuchten oder vollendeten Totschlags allein der Haftgrund des § 112 Abs. 3 StPO. Demnach kann der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden, allein auf Grund der Tatsache, dass gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den Mordmerkmalen. Liegt keines dieser Merkmale vor, handelt es sich um Totschlag und nicht um Mord. Totschlag kann sowohl geplant als auch im Affekt begangen werden.

Oftmals wird der Vorwurf des Totschlags erhoben, obwohl eine Tatprovokation oder eine Notwehrsituation vorgelegen hat. Solche Situationen müssen besonders genau geprüft werden. Denn eine Tatprovokation kann sich deutlich auf das zu erwartende Strafmaß auswirken. Sollte eine Notwehrlage vorgelegen haben, entfällt eine Strafbarkeit, so dass es zu keiner Verurteilung kommt.

Wichtige Verteidigungsstrategien bei Totschlag

Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch geschickte Beweisanalyse und fundierte Argumentation die Weichen für eine mildere Bestrafung oder sogar einen Freispruch stellen. Dazu gehören:

  • Nachweis einer Notwehrsituation oder eines Notwehrexzesses
  • Belege für einen Affekttotschlag statt geplanter Tötung
  • Belege für eine fahrlässige Tötung statt einer vorsätzlichen Tötung
  • Fehlinterpretation von Zeugenaussagen und Beweismitteln aufdecken
  • Psychologische Gutachten zur Schuldfähigkeit einholen
  • DNA-Spuren und kriminaltechnische Gutachten kritisch hinterfragen

Die Bedeutung kriminaltechnischer Beweise bei Totschlagsvorwürfen

Forensische Untersuchungen spielen auch bei Totschlagsvorwürfen, insbesondere wenn keine oder nur widersprüchliche Zeugenaussagen zur Verfügung stehen, eine zentrale Rolle. Tatortrekonstruktionen, Blutspurenanalysen und DNA-Gutachten können entscheidend sein, um die Tatabläufe zu klären. Fehlerhafte oder einseitig interpretierte Beweise können zu einer ungerechtfertigten Verurteilung führen.

Typische Fehler in kriminaltechnischen Gutachten:

  • Falsche oder unvollständige Rekonstruktion des Tatablaufs
  • Fehlinterpretation von Verletzungsmustern
  • DNA-Spuren können durch Sekundärübertragung an den Tatort gelangt sein

Rechtsanwalt Philipp Marquort ist in diesen Bereichen besonders geschult und setzt sein Wissen gezielt zur Verteidigung seiner Mandanten ein.

Erfolgreiche Verteidigung in Totschlagsprozessen

Rechtsanwalt Philipp Marquort hat bereits vielfach Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf des Totschlags verteidigt. Durch geschickte Verteidigungsstrategie konnte er Freispüche oder aber zumindest erhebliche Strafmilderungen erreichen.

Mehr dazu hier:

Warum Sie Rechtsanwalt Philipp Marquort als Verteidiger wählen sollten

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Spezialist für Mord, Totschlag & Körperverletzung
  • Fundiertes Wissen zu kriminaltechnischen Untersuchungen
  • Strategische und individuelle Verteidigungskonzepte
  • Hohe Erfolgsquote bei Kapitalverbrechen

Gerade bei einem Totschlagsvorwurf ist eine professionelle Verteidigung unverzichtbar. Nur ein erfahrener Fachanwalt kann Fehler im Verfahren aufdecken und Ihre Chancen auf einen Freispruch oder eine Strafmilderung maximieren.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Ihnen ein Totschlag vorgeworfen wird, warten Sie nicht ab. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem kompetenten Strafverteidiger kann Ihr Verfahren entscheidend beeinflussen.

Telefon: 0431 – 979 940 20
E-Mail: kanzlei@marquort.de
Adresse: Kanzlei Marquort, Kiel

Vertrauen Sie auf einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihre Rechte verteidigt!

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