Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Was bedeutet Fahrerflucht?
Fahrerflucht, auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt, liegt gem. § 142 StGB vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit gewartet zu haben und die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbstverschuldet war oder nicht.
Verpflichtungen nach einem Unfall
Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten:
- Anhalten und am Unfallort bleiben,
- Den anderen Beteiligten ihre Personalien und Fahrzeugdaten mitteilen,
- Gegebenenfalls auf die Polizei warten.
Falls niemand vor Ort ist (z. B. Parkrempler), muss eine angemessene Wartezeit eingehalten und anschließend derjenige, der feststellungsberechtigt ist, oder aber die Polizei informiert werden.
Strafen und Konsequenzen
Fahrerflucht wird streng geahndet. Die möglichen Strafen umfassen:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins,
- Punkte in Flensburg.
Zudem kann in bestimmten Fällen die Versicherung Regressansprüche geltend machen.
Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist
Viele Beschuldigte wissen nicht, dass sie eine Fahrerflucht begangen haben oder dass es entlastende Umstände gibt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt oder ob das Verfahren eingestellt werden kann.
Rechtsanwalt Philipp Marquort ist auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert und kennt die besten Verteidigungsstrategien. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
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