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Unterlassene Hilfeleistung

Was bedeutet Unterlassene Hilfeleistung?

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) liegt beispielsweise vor, wenn eine Person in einer Notsituation keine erforderliche zumutbare Hilfe leistet, obwohl sie dies ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne andere Pflichten zu verletzen tun könnte. Besonders im Straßenverkehr kommt es häufig zu solchen Vorfällen, etwa nach Unfällen.

Wann liegt eine Pflicht zur Hilfeleistung vor?

Eine Hilfeleistungspflicht besteht insbesondere:

  • Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten,
  • Wenn eine hilflose Person im Straßenverkehr wahrgenommen wird,
  • Bei medizinischen Notfällen, bei denen sofortige Hilfe erforderlich ist.

Bereits das bloße Weiterfahren nach einem Unfall, ohne Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu rufen, kann strafbar sein. Ebenfalls kann es bestraft werden, in derartigen Situationen eine Person zu behindern, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Strafen und Konsequenzen

Die unterlassene Hilfeleistung wird mit folgenden Strafen geahndet:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,
  • Eventuell Entzug der Fahrerlaubnis,
  • Eintragung ins Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg).

Warum eine frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Viele Beschuldigte sind sich nicht bewusst, dass sie eine strafbare Handlung begangen haben. Eine vorschnelle Aussage gegenüber der Polizei kann zu einer belastenden Beweislage führen. Ein erfahrener Verteidiger kann prüfen, ob:

  • Eine echte Hilfeleistungspflicht bestand,
  • Tatsächliche Handlungsmöglichkeiten vorhanden waren,
  • Entlastende Umstände vorliegen.

Die Vorteile einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwalt Philipp Marquort hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und über 3000 Strafverfahren begleitet. Eine frühzeitige Beauftragung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Vermeidung voreiliger Aussagen, die sich nachteilig auswirken können,
  • Prüfung der Beweislage auf Fehler oder entlastende Umstände,
  • Entwicklung einer Strategie zur Einstellung des Verfahrens oder Milderung der Strafe,
  • Fachliche Expertise durch ständige Fortbildungen im Verkehrsrecht.

Nutzen Sie die Chance auf eine wirksame Verteidigung und vermeiden Sie schwerwiegende Konsequenzen.

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