Trunkenheit im Verkehr
Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr?
Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug – also ein beliebiges Beförderungsmittel wie beispielsweise ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter – im Straßenverkehr führt, obwohl er dazu infolge dieser Mittel nicht in der Lage ist. Dies kann bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Ab einer BAK von 1,1 Promille spricht man bei Kraftfahrzeugführern von absoluter Fahruntüchtigkeit. Bei Radfahrern spricht man erst ab 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Ein Überschreiten dieser Grenzwerte ist ein unwiderlegbares Indiz dafür, dass eine Person nicht mehr in der Lage war, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Strafen und Konsequenzen
Die Konsequenzen für Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB können drastisch sein und umfassen:
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Bei Wiederholungstätern, sehr hohen Alkoholwerten oder Drogenkonsum kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist
Bereits im Ermittlungsverfahren können Fehler in der Beweiserhebung auftreten, etwa bei der Blutentnahme oder der Atemalkoholmessung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier ansetzen, um möglicherweise eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die Strafe zu reduzieren.
Rechtsanwalt Philipp Marquort verfügt über umfangreiche Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und weiß genau, worauf es in diesen Fällen ankommt. Durch seine spezialisierte Kenntnis kann er Schwachstellen in der Beweislage aufdecken und eine bestmögliche Verteidigung für Sie gestalten.Lassen Sie sich frühzeitig beraten – Kontaktieren Sie uns jetzt!