Wirtschaftsstrafrecht
Straftaten im Wirtschaftsleben, Wirtschaftsstrafverfahren
Wirtschaftliche Belange, Unternehmensentscheidungen, Schnelllebigkeit des Wirtschaftsverfahrens. Unter ständigem wirtschaftlichem Druck werden heute oft binnen Minuten weittragende Entscheidungen im Wirtschaftsleben getroffen. Oftmals machen sich die Entscheider keine Gedanken darüber, ob ihr Handeln strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Unter diesem Oberbegriff werden alle Straftaten erfasst, die Handlungen im Bereich der Wirtschaft unter Strafe stellen. Es handelt sich beim Wirtschaftsstrafrecht um die staatliche Reaktion auf Wirtschaftskriminalität.
Compliance
An dieser Stelle greift das s. g. Compliance ein. Beratung in wirtschaftlichen Fragen durch einen Strafverteidiger bereits vor der Umsetzung von wirtschaftlichen Entscheidungen, um eine Strafbarkeit von Entscheidern zu verhindern. Bereits präventiv soll durch eine strafrechtliche Unternehmensberatung Straftaten vermieden werden. Ferner kann durch eine Compliance das strafrechtlich Erlaubte ausgelotet werden. „Wie weit darf ich als Unternehmer gehen ohne mich oder andere Entscheider strafbar zu machen?“ ist dabei die zentrale Frage.
Auf Grund der Komplexität der wirtschaftlichen Vorschriften und der dazu korrespondierenden Straftatbestände kann ein heutiger Unternehmer nicht mehr ohne entsprechende Hilfe sein Handeln korrekt einschätzen. Hier setzt die Compliance an. Die präventive Beratung von Entscheidern. Gerne sind wir bei der Umsetzung von ihren wirtschaftlichen Entscheidungen behilflich und beraten Sie über mögliche strafrechtliche Fallstrike.
Folgende Straftatbestände fallen unter das Wirtschaftsstrafrecht.
Es werden an insbesondere davon erfasst: