Insolvenzstraftaten
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Kiel: Philipp Marquort
Einführung in das Insolvenzstrafrecht
Das Insolvenzstrafrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen betreffen kann. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die in der Regel im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Insolvenzverfahren stehen. Diese Straftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und dienen dem Schutz der Gläubiger sowie der Sicherstellung eines geordneten Insolvenzverfahrens. Wer jedoch mit dem Vorwurf einer Insolvenzstraftat konfrontiert wird, sieht sich oft nicht nur strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber, sondern auch erheblichen beruflichen und persönlichen Belastungen. Eine kompetente und erfahrene Verteidigung ist in solchen Fällen unerlässlich.
Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht in Kiel, steht Ihnen mit über 20 Jahren Berufserfahrung und mehr als 3000 bearbeiteten Strafverfahren zur Seite. Mit seinem Schwerpunkt im Insolvenzstrafrecht setzt er sich leidenschaftlich für die Interessen seiner Mandanten ein und bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu schützen.
Das Insolvenzstrafrecht im Überblick
Das Insolvenzstrafrecht umfasst verschiedene Straftatbestände, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz oder drohenden Zahlungsunfähigkeit stehen. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Vermögensinteressen der Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch betrügerisches Verhalten benachteiligt wird. Die wichtigsten Tatbestände sind im 24. Abschnitt des Strafgesetzbuches (§§ 283 ff. StGB) sowie in der Insolvenzordnung (§ 15a InsO) geregelt. Im Folgenden werden die zentralen Tatbestände kurz erläutert:
1. Bankrott (§ 283 StGB)
Der Tatbestand des Bankrotts gemäß § 283 StGB ist einer der zentralen Straftatbestände im Insolvenzstrafrecht. Er greift, wenn ein Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Vermögensbestandteile beiseiteschafft, verheimlicht oder ohne Gegenleistung veräußert, um Gläubiger zu benachteiligen. Auch das Versäumen von Buchführungspflichten oder das Führen falscher Bücher kann unter diesen Straftatbestand fallen. Die Strafe für Bankrott kann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.
2. Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a StGB)
Der besonders schwere Fall des Bankrotts nach § 283a StGB greift bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln oder wenn durch die Tat ein besonders hoher Vermögensschaden entsteht. Die Strafen sind hier deutlich höher und können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
Dieser Tatbestand wird verwirklicht, wenn ein Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem bestimmten Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder zu diesem Zeitpunkt beanspruchen kann. Ziel ist es, eine unzulässige Bevorzugung einzelner Gläubiger zu verhindern. Die Strafe kann hier bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.
4. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)
Die Schuldnerbegünstigung bestraft Handlungen, die darauf abzielen, einen anderen Schuldner bei der Gläubigerbenachteiligung zu unterstützen. Auch hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
5. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Die Insolvenzverschleppung ist ein besonders häufiger Vorwurf im Insolvenzstrafrecht. Sie greift, wenn die Geschäftsführung eines Unternehmens es versäumt, rechtzeitig – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Strafe kann hier bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.
6. Verletzung der Buchführungspflichten (§ 283b StGB)
Wer seine gesetzlichen Buchführungspflichten verletzt, indem er beispielsweise keine Bücher führt oder diese unvollständig oder falsch führt, kann sich nach § 283b StGB strafbar machen. Dieser Tatbestand wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Weitere relevante Tatbestände
Neben den genannten Straftatbeständen können auch andere Delikte wie Betrug (§ 263 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren relevant werden. Diese Tatbestände sind nicht direkt Teil des Insolvenzstrafrechts, spielen jedoch in der Praxis oft eine Rolle, wenn es um die strafrechtliche Bewertung von Handlungen in der Krise geht.
Konsequenzen von Insolvenzstraftaten
Die strafrechtlichen Konsequenzen von Insolvenzstraftaten sind erheblich. Neben Freiheits- oder Geldstrafen drohen auch zivilrechtliche Haftungen sowie berufliche Einschränkungen. Beispielsweise kann eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat dazu führen, dass Betroffene für mehrere Jahre keine geschäftsführenden Positionen mehr innehaben dürfen (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Zudem können Vermögensschäden, die durch die Tat entstehen, zu Schadensersatzforderungen führen. Darüber hinaus leidet oft das persönliche und berufliche Ansehen erheblich unter einem solchen Vorwurf.
Warum Philipp Marquort der richtige Anwalt für Ihre Verteidigung ist
Philipp Marquort verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 hat er sich auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert und im Jahr 2007 den Titel des Fachanwalts für Strafrecht erworben. Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es ihm, auch in komplexen Fällen des Insolvenzstrafrechts die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Über 3000 bearbeitete Strafverfahren Mit mehr als 3000 bearbeiteten Strafverfahren hat Philipp Marquort ein tiefes Verständnis für die Abläufe und Herausforderungen in Strafverfahren. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute, da er genau weiß, wie er mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten umgehen muss, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.
Schwerpunkt im Insolvenzstrafrecht
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Philipp Marquort liegt im Insolvenzstrafrecht. Er kennt die komplexen Zusammenhänge zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht und ist mit den Besonderheiten dieser Delikte bestens vertraut. Ob es um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts oder der Gläubigerbegünstigung geht – Herr Marquort hat die Expertise, um Sie kompetent zu vertreten.
Leidenschaftlicher Einsatz für seine Mandanten
Philipp Marquort ist bekannt für seinen engagierten und leidenschaftlichen Einsatz für seine Mandanten. Er nimmt sich die Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu analysieren, und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens, eine Verhandlung mit den Behörden oder eine überzeugende Verteidigung vor Gericht.
Persönliche Betreuung und Erreichbarkeit
Als Kanzlei mit Sitz in Kiel legt Philipp Marquort großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung seiner Mandanten. Er steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens. Seine Mandanten schätzen seine unkomplizierte Art, seine Sympathie und seine Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen Mut zu machen. Was tun bei einem Vorwurf einer Insolvenzstraftat?
Wenn Ihnen eine Insolvenzstraftat vorgeworfen wird, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:
- Schweigen bewahren: Machen Sie keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie nicht mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen haben. Schweigen ist Ihr gutes Recht und kann verhindern, dass Sie sich ungewollt belasten.
- Sofortige anwaltliche Beratung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht wie Philipp Marquort. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
- Beweismittel sichern: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Buchführungsunterlagen, Verträge oder Korrespondenzen, die für Ihre Verteidigung wichtig sein könnten.
- Strategische Verteidigung: Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt über die bestmögliche Strategie beraten. Je nach Fall kann dies eine Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft, ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens oder eine Verteidigung vor Gericht umfassen.
Fazit
Der Vorwurf einer Insolvenzstraftat ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl strafrechtliche als auch persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine kompetente und erfahrene Verteidigung ist in solchen Fällen unerlässlich, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht in Kiel, bietet Ihnen mit über 20 Jahren Erfahrung, mehr als 3000 bearbeiteten Strafverfahren und einem klaren Schwerpunkt im Insolvenzstrafrecht die ideale Unterstützung. Sein leidenschaftlicher Einsatz für seine Mandanten, seine fundierte Expertise und seine persönliche Betreuung machen ihn zur ersten Wahl für Ihre Verteidigung.
Kontaktieren Sie die Kanzlei von Philipp Marquort noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Setzen Sie auf Erfahrung, Kompetenz und Engagement, wenn es um Ihre Verteidigung im Insolvenzstrafrecht geht!
Kontakt:
Philipp Marquort – Fachanwalt für Strafrecht
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