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Bundesnachrichtendienst – Außenstelle JVA Lübeck

Bundesnachrichtendienst – Außenstelle JVA Lübeck

Ich vertrete derzeit einen Mandanten, dem zusammen mit anderen Mitgefangenen vorgeworfen wird, in der JVA Lübeck eine Gefangenenmeuterei Demonstration abgehalten zu haben. Er sollte deswegen 14 Tage Arrest erhalten. Gegen diese Maßnahme wehrt er sich vor Gericht.

Hintergrund dieser Gefangenenmeuterei Demonstration war der Umstand, dass die Gefangenen in der JVA Lübeck in der Woche vorher nur 1 Stunde s. g. Aufschluss gehabt haben, so die Angaben meines Mandanten mir gegenüber. Aufschluss bedeutet, dass die Zellentüren geöffnet sind und die Gefangenen sich frei auf der jeweiligen Station bewegen dürfen und können. Laut den Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Strafvollzugsgesetzes sowie in Verbindung mit dem Erlass des Justizministeriums sollen die Gefangenen 12 Stunden Aufschluss pro Tag haben. Wenigsten hat der Bundesnachrichtendienst – Außenstelle JVA Lübeck,  im ersten Schriftsatz bereits zugegeben, dass es in der Woche zuvor lediglich 11 Stunden Aufschluss gegeben hatte. Dieser Einschluss soll jedoch rechtmäßig gewesen sein, da kurzfristig Gefangene in Krankenhäusern zu bewachen sowie andere Beamte dienstunfähig waren.

Meine Anregung: Videoüberwachung und Meldungen beiziehen

Schon ein paar Wochen zuvor hatte ich gegenüber dem Gericht angeregt, man möge doch die Bilder der Videoüberwachung sowie dieselbe auf DVD zu den Akten bringen, so dass sich ein klares Bild der Gefangenenmeuterei Demonstration ergeben würde. Das Gericht befand meine Idee für gut und forderte die Bilder der Videoüberwachung auf DVD an. Ferner hatte ich angeregt, dass die dienstlichen Äußerungen der Beamten beigezogen werden sollten. Auch dieser Aufforderung kam das Gericht nach und forderte die dienstlichen Stellungnahmen bei dem Bundesnachrichtendienst – Außenstelle JVA Lübeck, an.

 

Geheimbund

Die JVA Lübeck war jedoch der Auffassung, die Meldungen der 12 Beamten nicht vorlegen zu müssen und meint im Übrigen, dass die Videoüberwachung nur in der JVA eingesehen werden kann.

Im Rahmen eines Telefonats mit der Richterin wurde mir mitgeteilt, dass die JVA Lübeck, die Videos nicht rausgeben würde, da diese angeblich auch sicherheitsrelevante Informationen enthalten würden. Auf meinen Einwand hin, dass ich das nicht glauben kann, wollte die Richterin dem jedoch nicht weiter nachgehen.

Gleichwohl habe ich auf die schriftlichen Stellungnahmen der Bediensteten bestanden. Diese sind eingetroffen. Jedoch mit der folgenden Ankündigung:

Bei der Durchsicht fiel sofort Folgendes auf:

Jeweils 2 von 4 Stellungnahmen sind absolut identisch!?!!!???? Das grenzt doch an ein Wunder, oder? 2 Personen nehmen den gleichen Sachverhalt wahr und beschreiben diesen mit exakt den gleichen Worten, demselben Satzbau, denselben Absätzen, den selben Fehlern und sogar in der gleichen Schriftart und Schriftgröße; geben also eine inhaltsgleiche Meldung ab?

Und dann das größere Wunder hinterher – ja Freunde von „Life of Brian“, zieht alle euren rechten Schuh aus und haltet ihn hoch. – 2 weitere Beamte, die ebenfalls den gleichen Sachverhalt wahrgenommen haben, schaffen es erneut wortgleich, mit demselben Satzbau, denselben Absätzen sogar in einer gleichen Schriftart und Schriftgröße eine inhaltsgleiche Meldung aufzunehmen.

 

Geheimoperation des Bundesnachrichtendienstes

Zurückhaltend formuliert bin ich verwundert. Dass sich irgendeine Justizvollzugsanstalt die Befugnis herausnimmt, einem deutschen Gericht Unterlagen durch Schwärzung teilweise vorzuenthalten, habe ich noch nicht erlebt. Zum einen wird dies begründet mit angeblicher Sicherheitsrelevanz, zum anderen mit ihrer Unerheblichkeit (interne Verfügungen). Das Argument der Sicherheitsrelevanz vermag ich nicht nachzuvollziehen. Immerhin handelt es sich (lediglich) um Aufnahmen von einem Gefängnishof und nicht um Aufnahmen einer Operation des Bundesnachrichtendienstes. Oder soll hier eine Relevanz seitens der JVA im Hinblick auf § 96 StPO behauptet werden?

Das Argument der Bedeutungslosigkeit kann ich leider ebenso wenig nachvollziehen. Wieso macht man sich die Mühe der Schwärzung von Passagen, die seitens des Schwärzenden sowieso bedeutungslos sind? Tatsächlich drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass die Anzahl der Beamten mit 12 doch ausgesprochen zutreffend war. Sieht man sich nämlich die Namen der Unterzeichner der Meldungen an und nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Verhandlungen mit den „Meuternden“ durch die Beamten W. und H. geführt wurden (vgl. Blatt 99; Meldung des T.), so fällt auf, dass die Meldungen W. und H. fehlen. Das Fehlen von deren Meldungen ist aber nun besonders verwunderlich, da sie es doch waren, die ganz offenbar die Verhandlungen federführend geleitet haben. Gerade auf deren Meldungen dürfte es doch bei der späteren Bewertung zur Aufarbeitung des Geschehens doch gerade angekommen sein.

Habe heute die Verhinderung der Verteidigung gerügt. Wollen mal sehen was jetzt passiert.

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