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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung …

ist derzeit nicht nur in den Medien in aller Munde.

Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeite ich bereits seit mehr als 13 Jahren auch Ermittlungsverfahren gegen „Steuersünder“ oder „Steuerstraftäter“.

Steuersünder oder „Steuerstraftäter“ sind meist Bürger, die bisher nicht oder nur kaum strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Meistens sind es männliche Erwachsene, ab 40 – 45 Jahre oder älter, die in höher oder gehobener Position angestellt sind oder Selbständige. Oftmals beginnt das Mandat im Rahmen einer laufenden Durchsuchung durch die Steuerfahndung. Wohnung und/oder Arbeitsstelle werden morgens – bevorzugt ab 06.00 Uhr auf einem Freitag – durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung durchsucht. Für die meisten Mandanten ein sehr einschneidendes Erlebnis. Meistens befindet man sich noch im Bett oder ist gerade aufgestanden. Die Durchuschungskräfte erscheinen in großer Personalstärke, mehrere Polizeiwagen werden direkt oder in umnmittelbarerer Nähe vor dem Haus abgeparkt. Jeder Nachbar oder vorbeigehende Spaziergänger bekommen mit, dass bei dem Betroffenen gerade „sehr interessante“ Dinge passieren.

Beginn eines Steuerstrafverfahrens: Die Durchsuchung

Im Folge der Durchsuchung werden säcke- und kartonsweise Unterlagen aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus geschleppt. Ihr Computer wird in ein Polizeifahrzeug verladen. Selbes gilt für alle Arten von elektronischen Speichergeräten. Eventuell wird noch ein Umzugsunternehmen gerufen, um die Kartons mit Akten einzuladen. Nachbarn, Freunde vielleicht sogar Verwandte und Bekannte werden sich von Ihnen abwenden. Sie werden sich darauf einstellen müssen, zukünftig nicht mehr auf alle Parties und Feiern eingeladen zu werden. Mit etwas „Glück“ können Sie ihren aktuellen Wohnsitz auch zeitweise nach Ende der Duchsuchung verlegen, da man Ihnen schwedische Gardinen oder gesiebte Luft – Untersuchungshaft – angedeien möchte. So hart kann Steuerstrafrecht sein.

Steuerstrafrecht kann aber auch anders ablaufen. Derzeit platzen Träume von Steueroasen gleich reihenweise. Steuer-CDs werden angekauft. Die Gefahr der Entdeckung steigt und steigt. Auf so viel Glück, wie es zumindest Medienberichten in der Vergangenheit zu entnehmen war, wie Uli H., werden Sie wohl nicht haben. Obwohl die Steuerfahndung angeblich Kenntnis von Herrn H. gehabt haben soll, sei diese nicht gegen Herrn H. vorgegangen. Diese „Glück“ wird Ihnen mit Sicherheit nicht widerfahren.  Aber, Steuerstrafrecht kann auch anders. Wenn Sie rechtzeitig eine Selbstanzeige erstatten und die Steuerbehörden über ihr Fehlverhalten in Kenntnis setzen und umfangreiche alle hinterzogenen Steuern dem Finanzamt angeben und innerhalb der ihnen gesetzten Frist auch die Steuern inkl. aller Säumnis- und Zinsen nachzahlen, erreichen Sie strafreiheit. Zumindest noch.

Seit dem 01.01.2015 gibt es diverse Änderungen im Steuerstrafrecht, die sich insbesondere auf die Frage der strafbefreienden Selbstanzeige beziehen. Wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige planen, berate ich Sie gerne.

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