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Festnahme und Verhaftung

vorläufige Festnahme, Verhaftung

Sollten Sie oder aber einer Ihrer Bekannten und Verwandten von den Ermittlungsbehörden festgenommen oder verhaftet werden, sollten Sie oder Ihr Bekannter in erster Linie von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen. Reden ist Silber. Schweigen ist Gold. Das ist die Maxime für eine Verhaftung. Der einzige Satz, der über ihre Lippen kommen sollte: „Ich möchte (m)einen Anwalt sprechen.“ Dies sollte immer ein Fachanwalt für Strafrecht sein.

Dies aus folgendendem Grund: Sie wissen nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft oder aber die Polizei durchsucht und Sie wissen nicht was die Polizei bereits weiß. Es kann sein, dass die Polizei lediglich einen sehr geringen Verdacht gegen Sie hat, allerdings noch kein Beweismaterial welches für eine Verurteilung ausreichend ist.

Wenn Sie allerdings vom Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch machen, können Sie den Ermittlungsbehörden keine Informationen liefern, die letztendlich zu einer, Ihrer Verurteilung führen. Sie sollten immer erst nach Rücksprache mit einem Verteidger, nachdem dieser Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen hat, sich zur Sache erklären oder aber eine Einlassung abgeben. Oftmals ist es besser, wenn Sie auch als verteidigter Beschuldigten weiterhin nichts sagen und lediglich über den Verteidiger neue „Denkanstösse“ für die Ermittlungen liefern oder lediglich die bereits vorhandenen Zeugenaussagen würdigen.

Sie haben im Fall Ihres Schweigens immer einen Vorteil auf Ihrer Seite. Und lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich „guten“ Polizisten, der sich mit Ihnen wie ein Kumpel unterhält, zu Äußerungen hinreißen. Der Polizist ist gehalten, die erlangte Information ind die Akten einfließen zu lassen und dann an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben.

Im Falle einer Festnahme beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung. Nur er erhält umfangreiche Akteneinsicht und nur er kann Sie umfangreich und korrekt beraten. Sollte bereits ein Haftbefehl gegen Sie erlassen sein, und Untersuchungshaft gegen Sie vollzogen werden, kontaktieren Sie ihren Strafverteidiger.

Sollten Sie festgenommen oder verhaftet werden, so rufen Sie an:

0431 – 979 940 20

und weisen Sie auf Ihre Festnahme hin. Nennen Sie Ihren vollen Namen (Vor- und Nachnamen), die Polizeieinheit, welche Sie festgenommen hat, den Namen des Beamten und am Besten dessen Rufnummer, so dass umgehend zurück gerufen werden kann. Sofern keine terminlichen Verhinderungen vorliegen, werden wir umgehend vorbei kommen und Sie entsprchend verteidigen.

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