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Schlagwort "112 StPO"

Festnahme und Verhaftung

vorläufige Festnahme, Verhaftung Sollten Sie oder aber einer Ihrer Bekannten und Verwandten von den Ermittlungsbehörden festgenommen oder verhaftet werden, sollten Sie oder Ihr Bekannter in erster Linie von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen. Reden ist Silber. Schweigen ist Gold. Das ist die Maxime für eine Verhaftung. Der einzige Satz, der über ihre Lippen kommen sollte: „Ich […]

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