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Kinderpornografie

§ 184b StGB · Fachanwalt für Strafrecht

Vorwurf Kinderpornografie?
Ich. Verteidige. Sie.

Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort verteidigt Sie bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Besitz, Verbreitung oder Erwerb kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB – diskret, engagiert und mit über 21 Jahren Erfahrung.

Verfasst von Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Kiel

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Bundesweit

Was ist § 184b StGB? – Überblick über den Tatbestand

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel

Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe – in Schleswig-Holstein und bundesweit. Meine Spezialisierung liegt im Sexualstrafrecht, einem der sensibelsten Bereiche der Strafverteidigung.

Jeder Mandant hat Anspruch auf eine faire Verteidigung. Unabhängig vom Vorwurf verteidige ich Sie vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis meiner Arbeit. Sie können mir vertrauen.

Bei Ihnen wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes, Erwerbes oder Verbreitung von kinderpornografischen Bilder oder jugendpornografischen Bildern die Wohnung durchsucht? Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Kontaktieren Sie mich jederzeit – ich bin für Sie da.
Dann melden Sie sich gerne.

§ 184b StGB – die Vorschrift über Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte – gehört zu den am intensivsten diskutierten Normen des deutschen Strafrechts. Der Vorwurf, kinderpornografisches Material besessen, verbreitet oder erworben zu haben, trifft die Betroffenen mit voller Wucht: strafrechtlich, beruflich, familiär und gesellschaftlich. Umso wichtiger ist es, sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen.

Der Tatbestand schützt Kinder vor sexueller Ausbeutung durch die Kriminalisierung des Umgangs mit pornografischen Inhalten, die Personen unter 14 Jahren zeigen. Strafbar ist nicht nur die Herstellung und Verbreitung, sondern auch der bloße Besitz von Kinderpornografie und sogar der Versuch, sich solches Material zu beschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt am 28. Juni 2024 reformiert – eine Änderung, die für Beschuldigte erhebliche Vorteile mit sich bringt.

Wortlaut des § 184b StGB (aktuelle Fassung seit 28.06.2024)

§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat: a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes, 2. es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen, 3. einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder 4. einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Reform 2024: Vom Verbrechen zum Vergehen – die entscheidende Änderung

Am 28. Juni 2024 trat das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b StGB in Kraft. Diese Reform ist für die Verteidigung von überragender Bedeutung, denn sie hat die Rechtslage grundlegend verändert.

Im Jahr 2021 hatte der Gesetzgeber § 184b StGB zu einem Verbrechenstatbestand hochgestuft – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Diese Verschärfung führte in der Praxis zu massiven Problemen: Eltern, die kinderpornografisches Material auf den Handys ihrer Kinder fanden und zur Warnung an andere Eltern oder Lehrer weiterleiteten, machten sich formal eines Verbrechens schuldig. Die Staatsanwaltschaft war gezwungen, Anklage zu erheben – eine Einstellung kam nicht in Betracht.

Mit der Reform 2024 wurden die Mindeststrafen wie folgt gesenkt:

Tatbestand Vor Reform (2021–2024) Nach Reform (ab 28.06.2024)
Verbreitung (§ 184b Abs. 1 StGB) 1 Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe (Verbrechen) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe (Vergehen)
Besitz & Erwerb (§ 184b Abs. 3 StGB) 1 Jahr bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (Verbrechen) 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (Vergehen)
Gewerbsmäßig / Bande (§ 184b Abs. 2 StGB) Mindestens 2 Jahre (Verbrechen) Mindestens 2 Jahre (Verbrechen)

Die Herabstufung zum Vergehen ist der entscheidende Hebel für die Verteidigung. Denn bei einem Vergehen ist es möglich, das Verfahren nach § 153 StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (Einstellung gegen Auflagen) einzustellen. Auch eine Erledigung durch Strafbefehl – ohne öffentliche Hauptverhandlung – ist wieder möglich. Für Beschuldigte bedeutet das: Eine diskrete Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Verhandlung ist erreichbar.

Wichtig: Aufgrund des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) gilt die mildere Fassung auch für Taten, die vor dem 28. Juni 2024 begangen wurden, sofern das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

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Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de

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Strafmaß nach § 184b StGB – welche Strafen drohen?

Das Strafmaß bei § 184b StGB hängt von der konkreten Tathandlung, dem Umfang des Materials und den individuellen Umständen ab. Im Folgenden eine Übersicht der Strafrahmen nach aktueller Rechtslage:

Tathandlung Strafrahmen Einordnung
Verbreitung / Zugänglichmachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe Vergehen
Verschaffung / Zugänglichmachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe Vergehen
Herstellung (Abs. 1 S. 1 Nr. 3) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe Vergehen
Fiktive Inhalte – Verbreitung (Abs. 1 S. 2) 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Vergehen
Gewerbsmäßig / Bande (Abs. 2) Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe Verbrechen
Besitz / Erwerb / Abruf (Abs. 3) 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Vergehen

Geldstrafe bei § 184b StGB – ist das möglich?

Eine isolierte Geldstrafe ist bei § 184b StGB nicht vorgesehen, da das Gesetz ausschließlich Freiheitsstrafen androht. Allerdings ergeben sich für Beschuldigte durchaus Wege, eine Verurteilung zu vermeiden oder die Folgen erheblich abzumildern. Seit der Reform 2024 ist eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen wieder möglich – etwa die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung. In der Praxis kann ein erfahrener Strafverteidiger so ein Ergebnis erzielen, das faktisch einer Geldstrafe entspricht, jedoch ohne Verurteilung und ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Bewährung bei Verurteilung nach § 184b StGB

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose vorliegt. Bei Ersttätern, die wegen Besitz kinderpornografischer Inhalte verurteilt werden, ist eine Bewährungsstrafe in vielen Fällen erreichbar – vorausgesetzt, die Verteidigung arbeitet von Anfang an professionell auf dieses Ziel hin.

Die einzelnen Tathandlungen des § 184b StGB im Detail

Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 3 StGB)

Der Besitz von Kinderpornografie ist die in der Praxis am häufigsten verfolgte Tathandlung. Bereits das Speichern einer einzigen Datei auf einem Computer, Smartphone oder in einer Cloud genügt. Auch Dateien im Browser-Cache können strafrechtlich relevant sein, wenn der Beschuldigte Kenntnis davon hatte. Die Strafe liegt bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Die Verbreitung von Kinderpornografie umfasst jede Form der Weitergabe an Dritte: das Versenden per Messenger, E-Mail, das Einstellen in Foren oder Tauschbörsen, aber auch das Teilen in geschlossenen Chatgruppen. Die Strafe liegt bei sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Bereits das Weiterleiten einer einzigen Datei kann den Tatbestand erfüllen.

Erwerb und Abruf (§ 184b Abs. 3 StGB)

Auch der Erwerb und das bloße Abrufen kinderpornografischer Inhalte ist strafbar – selbst wenn die Inhalte nicht dauerhaft gespeichert werden. Bereits der Aufruf einer Webseite mit entsprechendem Inhalt kann als „Unternehmen des Abrufens“ gewertet werden. Der Strafrahmen entspricht dem des Besitzes: drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Herstellung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Die Herstellung kinderpornografischen Materials, das ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft. Hierunter fällt auch das Anfertigen von Screenshots aus Videos oder das Erstellen von Bildmontagen unter Verwendung realer Aufnahmen von Kindern.

Abgrenzung: Kinderpornografie (§ 184b StGB) vs. Jugendpornografie (§ 184c StGB)

Die Unterscheidung zwischen Kinderpornografie und Jugendpornografie ist für die Verteidigung von erheblicher Bedeutung, da die Strafrahmen deutlich voneinander abweichen.

Merkmal Kinderpornografie (§ 184b StGB) Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Alter der abgebildeten Person Unter 14 Jahren 14 bis 17 Jahre
Verbreitung 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
Besitz 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe
Geldstrafe möglich? Nein (nur Freiheitsstrafe) Ja (bei Besitz)

Ein erfahrener Strafverteidiger prüft bei jedem Verfahren, ob die Inhalte tatsächlich der Kinderpornografie nach § 184b StGB zuzuordnen sind oder ob eine Einstufung als Jugendpornografie nach § 184c StGB in Betracht kommt. Die Altersbestimmung abgebildeter Personen ist häufig umstritten und bietet Angriffspunkte für die Verteidigung.

Anfangsverdacht bei § 184b StGB – wie Ermittlungen beginnen

Der Anfangsverdacht bei § 184b StGB wird in der Praxis durch unterschiedliche Wege begründet. Die häufigsten Auslöser für ein Ermittlungsverfahren sind:

IP-Adress-Ermittlungen: Das Bundeskriminalamt (BKA) und Europol überwachen bekannte Plattformen und ermitteln die IP-Adressen der Nutzer. Über den jeweiligen Internetprovider wird die IP-Adresse dem Anschlussinhaber zugeordnet.

NCMEC-Meldungen aus den USA: Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) übermittelt regelmäßig Hinweise an deutsche Behörden, wenn US-amerikanische Dienstleister (z. B. Google, Microsoft, Meta/Facebook) auf ihren Servern kinderpornografisches Material feststellen.

Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen: Wird bei einer Hausdurchsuchung wegen eines anderen Delikts kinderpornografisches Material gefunden, begründet dies einen neuen Anfangsverdacht.

Hinweise Dritter: Ehepartner, Ex-Partner, Arbeitskollegen oder IT-Techniker können Anzeige erstatten, wenn sie auf entsprechendes Material stoßen.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der Anfangsverdacht rechtmäßig begründet war. War er es nicht, kann dies zur Unverwertbarkeit aller darauf gestützten Beweismittel führen – ein häufig unterschätzter, aber äußerst wirksamer Verteidigungsansatz.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei § 184b StGB

Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB beginnen fast immer mit einer Hausdurchsuchung. In den frühen Morgenstunden erscheinen Polizeibeamte – häufig in größerer Zahl – und durchsuchen die Wohnung oder das Haus des Beschuldigten. Beschlagnahmt werden in der Regel alle elektronischen Geräte: Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, externe Festplatten, USB-Sticks und Router.

Was Sie bei einer Hausdurchsuchung unbedingt beachten müssen:

Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Jede Äußerung kann und wird gegen Sie verwendet. Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Ich bin für meine Mandanten auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar. Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Widersprechen Sie der Durchsuchung und Beschlagnahme ausdrücklich – zu Protokoll.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht prüft anschließend die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses, der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und der ordnungsgemäßen Durchführung. Verfahrensfehler bei der Durchsuchung können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Beweismittel haben.

Vorsatz und fahrlässiges Handeln bei § 184b StGB

§ 184b StGB setzt Vorsatz voraus. Eine fahrlässige Begehung – etwa das unbewusste Herunterladen durch automatische Synchronisierung, das unbeabsichtigte Empfangen in WhatsApp-Gruppenchats oder das versehentliche Aufrufen einer Webseite – ist nicht strafbar.

Dies ist einer der zentralen Ansatzpunkte der Verteidigung. In vielen Fällen ist nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte die Inhalte wissentlich und willentlich gespeichert oder abgerufen hat. Automatische Downloads, Cloud-Synchronisierungen und Browser-Caches können dazu führen, dass kinderpornografisches Material auf einem Gerät gespeichert wird, ohne dass der Nutzer dies beabsichtigt hat.

Ein erfahrener Verteidiger kann durch ein forensisches IT-Gutachten den Nachweis führen, dass die Dateien ohne Wissen des Beschuldigten auf das Gerät gelangt sind. Dies kann zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen.

§ 184b StGB und das Führungszeugnis

Eine Verurteilung nach § 184b StGB hat gravierende Auswirkungen auf das Führungszeugnis. Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten oder mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe werden grundsätzlich im Führungszeugnis eingetragen. Dies kann berufliche, private und gesellschaftliche Konsequenzen haben, die weit über die eigentliche Strafe hinausgehen.

Für die Verteidigung bedeutet dies: Das oberste Ziel muss sein, eine Eintragung im Führungszeugnis zu vermeiden. Die besten Wege dorthin sind die Verfahrenseinstellung nach § 153 oder § 153a StPO (kein Eintrag), der Freispruch oder – als Minimalziel – eine Bewährungsstrafe im untersten Bereich. Als Fachanwalt für Strafrecht setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, die für Sie bestmögliche Lösung zu erzielen.

Verfassungswidrigkeit von § 184b StGB

Die Frage, ob § 184b StGB verfassungswidrig ist, war seit der Verschärfung 2021 Gegenstand intensiver juristischer Diskussionen. Mehrere Amtsgerichte hatten die Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, weil sie die Mindeststrafe von einem Jahr als unverhältnismäßig ansahen – insbesondere in Fällen, in denen kein pädosexuelles Motiv vorlag.

Mit der Reform vom 28. Juni 2024 hat der Gesetzgeber einer möglichen Verfassungswidrigkeitsentscheidung vorgegriffen und die Mindeststrafen gesenkt. Die aktuelle Fassung des § 184b StGB wird als verfassungsgemäß angesehen, da sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die abgestuften Strafrahmen Rechnung trägt. Für Beschuldigte, deren Taten in den Zeitraum 2021–2024 fallen, ist dies besonders relevant: Aufgrund des Meistbegünstigungsprinzips kommt die mildere neue Fassung zur Anwendung.

Diskrete und bundesweite Verteidigung bei § 184b StGB

Fachanwalt Marquort berät Sie vertraulich und entwickelt die optimale Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Mo–Fr 09:00–13:00 & 15:00–17:00 · kanzlei@marquort.de

Verteidigungsstrategien bei § 184b StGB

Die Verteidigung in Verfahren nach § 184b StGB erfordert Erfahrung, Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis sowohl der juristischen als auch der technischen Zusammenhänge. Als Fachanwalt für Strafrecht im Sexualstrafrecht setze ich folgende Strategien ein:

Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen

War der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig? Lag ein hinreichender Anfangsverdacht vor? Wurde die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Fehler bei der Anordnung oder Durchführung der Durchsuchung können ein Beweisverwertungsverbot begründen.

Prüfung der digitalen Beweismittel

IP-Adressen sind nicht immer eindeutig einem Nutzer zuzuordnen. WLAN-Netzwerke können von Dritten genutzt werden. Automatische Downloads und Synchronisierungen können Dateien ohne Wissen des Nutzers auf ein Gerät laden. Ein forensischer IT-Sachverständiger kann diese Zweifel untermauern.

Anfechtung der Inhaltsbewertung

Nicht jede Abbildung eines unbekleideten Kindes ist kinderpornografisch im Sinne des § 184b StGB. Die rechtliche Bewertung muss sorgfältig geprüft werden. Zudem kann die Altersbestimmung der abgebildeten Person angreifbar sein – häufig sind die Ermittlungsbehörden auf Schätzungen angewiesen.

Verfahrenseinstellung anstreben

Seit der Reform 2024 sind Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO wieder möglich. In Fällen am unteren Rand der Strafwürdigkeit – etwa beim Besitz weniger Dateien ohne Verbreitungsabsicht – ist eine Einstellung gegen Auflagen ein realistisches Verteidigungsziel.

Strafbefehl statt Hauptverhandlung

Wenn eine Verurteilung nicht zu vermeiden ist, kann eine Erledigung durch Strafbefehl – ohne öffentliche Hauptverhandlung – das Ziel sein. Dies schützt den Beschuldigten vor dem mit einer Gerichtsverhandlung verbundenen öffentlichen Interesse.

Warum Fachanwalt Marquort Ihr Verteidiger sein sollte

Der Vorwurf nach § 184b StGB erfordert einen Verteidiger, der nicht nur das Strafrecht beherrscht, sondern auch die besondere Sensibilität dieses Rechtsgebiets versteht. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung und mehr als 3.500 bearbeiteten Strafverfahren bringe ich die Expertise und das Engagement mit, die für Ihre Verteidigung notwendig sind.

Was mich auszeichnet: Spezialisierung im Sexualstrafrecht – ich kenne die typischen Ermittlungsabläufe, die Argumentation der Staatsanwaltschaft und die Schwachstellen der Anklage. Bundesweite Verteidigung – ich vertrete Mandanten vor allen deutschen Gerichten. Diskretion – ich verstehe die besonderen Belastungen, die mit diesem Vorwurf verbunden sind. Erreichbarkeit – in dringenden Fällen bin ich auch außerhalb der regulären Bürozeiten erreichbar. Erfahrung – mit über 3.500 Verfahren verfüge ich über ein umfassendes Verständnis der strafrechtlichen Praxis.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu § 184b StGB

Welches Strafmaß droht bei § 184b StGB?

Seit der Reform vom 28.06.2024 droht für die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Für Besitz und Erwerb (§ 184b Abs. 3 StGB) gilt eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Bei gewerbsmäßigem Handeln beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre. Da § 184b StGB seit der Reform wieder ein Vergehen ist, sind Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a StPO und Strafbefehle wieder möglich.

Ist eine Geldstrafe bei § 184b StGB möglich?

Eine isolierte Geldstrafe ist bei § 184b StGB nicht vorgesehen. Allerdings kann seit der Reform 2024 eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen – etwa eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung – erreicht werden. Dies wirkt faktisch ähnlich wie eine Geldstrafe, führt jedoch zu keiner Verurteilung und keinem Eintrag im Führungszeugnis.

Brauche ich einen Anwalt bei Vorwürfen nach § 184b StGB?

Unbedingt. Der Vorwurf nach § 184b StGB zählt zu den schwerwiegendsten im Strafrecht. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Beweislage prüfen, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen, Akteneinsicht nehmen und eine Einstellung des Verfahrens anstreben.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB?

Bei einem Anfangsverdacht ordnet das Amtsgericht eine Hausdurchsuchung an. Dabei werden alle elektronischen Geräte beschlagnahmt. Wichtig: Machen Sie keine Aussage und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Die Durchsuchungsanordnung muss rechtlich überprüft werden – Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit der Beweismittel führen.

Erscheint eine Verurteilung nach § 184b StGB im Führungszeugnis?

Ja, eine Verurteilung wird grundsätzlich im Führungszeugnis eingetragen. Eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO oder § 153 StPO hingegen führt zu keinem Eintrag – ein wesentlicher Vorteil, den ein erfahrener Verteidiger anstreben kann.

Ist § 184b StGB ein Verbrechen oder ein Vergehen?

Seit der Reform vom 28. Juni 2024 ist § 184b StGB wieder als Vergehen eingestuft. Die Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen ermöglicht Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle – ein erheblicher Vorteil für die Verteidigung.

Kann man sich fahrlässig nach § 184b StGB strafbar machen?

Nein, § 184b StGB setzt Vorsatz voraus. Fahrlässiges Handeln – etwa unbewusstes Herunterladen oder unbeabsichtigtes Empfangen in Gruppenchats – ist nicht strafbar. Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch forensische IT-Gutachten den fehlenden Vorsatz belegen.

Ist § 184b StGB verfassungswidrig?

Die Fassung von 2021 stand in der Kritik und wurde mehreren Gerichten dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Gesetzgeber hat mit der Reform vom 28.06.2024 die Mindeststrafen gesenkt und damit einer Verfassungswidrigkeitsentscheidung vorgegriffen. Die aktuelle Fassung wird als verfassungsgemäß angesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderpornografie und Jugendpornografie?

Kinderpornografie (§ 184b StGB) betrifft Inhalte mit Personen unter 14 Jahren – Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 10 Jahre. Jugendpornografie (§ 184c StGB) betrifft Personen zwischen 14 und 17 Jahren und sieht mildere Strafen vor. Die Abgrenzung ist für die Verteidigung zentral, da bei § 184c StGB auch Geldstrafen möglich sind.

Was ist ein Anfangsverdacht bei § 184b StGB?

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen. Typische Auslöser: IP-Adress-Ermittlungen durch BKA/Europol, NCMEC-Meldungen aus den USA, Zufallsfunde oder Hinweise Dritter. Ein Fachanwalt prüft, ob der Anfangsverdacht begründet war und ob darauf gestützte Maßnahmen rechtmäßig sind.

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