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Jugendpornografie

In 30 Sekunden: Das Wichtigste zu § 184c StGB
  • Jugendpornografie sind sexuelle Darstellungen von Personen zwischen 14 und 17 Jahren – in Bild, Video oder als realistische digitale Darstellung.
  • Besitz reicht für die Strafbarkeit – auch ungewollt empfangene Bilder in WhatsApp-Gruppen können ein Verfahren auslösen. Strafrahmen: bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
  • Reform 2024: Der minder schwere Fall wurde wieder eingeführt – wichtige Verteidigungsoption mit der Möglichkeit einer Geldstrafe statt Freiheitsstrafe.
  • Sexting zwischen Gleichaltrigen (14–17 Jahre) ist unter engen Voraussetzungen straffrei – solange die Aufnahmen privat bleiben und niemand sie weiterleitet.
  • Bei Hausdurchsuchung: Nichts sagen, nichts löschen, sofort Fachanwalt kontaktieren. Keine spontanen Erklärungen gegenüber der Polizei.

Ein Vorwurf nach § 184c StGB gehört zu den belastendsten Situationen, die einem Menschen widerfahren können – strafrechtlich, beruflich und sozial. Eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung, die Sicherstellung von Handy und Laptop, der Vorwurf im Raum: Jugendpornografie. Häufig haben Betroffene die Tragweite im Moment der Bilder-Weiterleitung, des Speicherns in einer WhatsApp-Gruppe oder des unbedachten Klicks nicht erfasst. Juristisch ändert das nichts: Besitz, Erwerb und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte sind in Deutschland Straftaten. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was Jugendpornografie nach § 184c StGB genau ist, wie sie sich von Kinderpornografie (§ 184b StGB) unterscheidet, was die Reform 2024 geändert hat und wie eine professionelle Verteidigung aufgebaut wird.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel
Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 21 Jahren verteidige ich Mandanten bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Sexualstrafrecht – dem sensibelsten Bereich der Strafverteidigung.

Vorwürfe nach § 184c StGB treffen Menschen oft aus heiterem Himmel – häufig nach einer Hausdurchsuchung, bei der plötzlich das gesamte private Umfeld erschüttert wird. Ich verteidige Sie vorurteilsfrei und mit vollem Einsatz. Verschwiegenheit und Diskretion sind dabei nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Basis meiner Arbeit.

Wenn gegen Sie wegen Jugendpornografie ermittelt wird, zögern Sie nicht. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser. Kontaktieren Sie mich jederzeit.

Was genau ist Jugendpornografie nach § 184c StGB?

§ 184c StGB stellt die Verbreitung, den Erwerb, den Besitz und die Herstellung jugendpornografischer Inhalte unter Strafe. Die Vorschrift schützt Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren vor sexueller Ausbeutung in bildlicher Form. Im Unterschied zu § 184b StGB, der Kinder unter 14 Jahren schützt, knüpft § 184c an die Altersgrenze der rechtlichen Sexualmündigkeit an – Jugendliche können sexuell bestimmt handeln, sollen aber nicht Gegenstand pornografischer Darstellungen werden.

Absatz Tathandlung Strafrahmen Besonderheit
§ 184c Abs. 1 StGB Verbreiten, öffentlich zugänglich machen, Dritten anbieten 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Auch WhatsApp-Weiterleitung zählt als Verbreitung
§ 184c Abs. 2 StGB Herstellung jugendpornografischer Inhalte 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Erfasst auch KI-generierte Darstellungen
§ 184c Abs. 3 StGB Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Auch ungewollt gespeicherte Inhalte strafbar
§ 184c Abs. 4 StGB Minder schwerer Fall (seit Reform 2024) Milderer Strafrahmen, Geldstrafe möglich Wichtige Verteidigungsoption
§ 184c Abs. 5 StGB Dienstliche Handlungen der Ermittlungsbehörden Straffrei Gilt nur für staatliche Stellen

Welche Altersgruppe ist erfasst?

Entscheidend ist das Alter der abgebildeten Person zum Zeitpunkt der Aufnahme: zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr. Zeigen die Inhalte Personen unter 14 Jahren, greift der deutlich schärfere Tatbestand der Kinderpornografie nach § 184b StGB. Ab dem 18. Geburtstag spielt das Alter für Pornografie grundsätzlich keine Rolle mehr – dann sind allgemeine Regeln (Einwilligung, § 201a StGB, § 184 StGB) maßgeblich. Die Abgrenzung ist in der Praxis schwierig: Staatsanwaltschaften gehen bei unklarer Einschätzung oft vom strengeren Tatbestand aus – also § 184b statt § 184c.

Welche Inhalte fallen unter § 184c StGB?

Erfasst sind drei Darstellungsformen:

  • Sexuelle Handlungen einer Person zwischen 14 und 17 Jahren – allein, mit anderen oder mit Tieren.
  • Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung einer Person dieser Altersgruppe.
  • Sexuell aufreizende Wiedergabe unbekleideter Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer Person zwischen 14 und 17 Jahren.

Der Tatbestand erfasst Fotos, Videos und seit der Reform 2021 auch „wirklichkeitsnahe Wiedergaben“ – also fiktive oder KI-generierte Darstellungen, die real wirken. Das ist im Zeitalter von Deepfakes und generativen KI-Tools hochrelevant: Wer mit Midjourney, Stable Diffusion oder anderen Bildgeneratoren realistisch wirkende sexualisierte Darstellungen Jugendlicher erzeugt, macht sich nach § 184c Abs. 2 StGB strafbar – selbst wenn keine reale Person abgebildet ist.

 

Abgrenzung: § 184c zu § 184b StGB (Kinderpornografie)

Die Unterscheidung zwischen Jugend- und Kinderpornografie entscheidet häufig über Jahre Freiheitsstrafe. Der zentrale Unterschied liegt im Alter der abgebildeten Person:

  • § 184b StGB (Kinderpornografie): Personen unter 14 Jahren. Besitz: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Verbreitung: bis zu 10 Jahre.
  • § 184c StGB (Jugendpornografie): Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Besitz: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Verbreitung: 3 Monate bis 5 Jahre.

In der Praxis ist die Altersbestimmung der abgebildeten Person selten eindeutig. Ermittler ziehen häufig medizinische Sachverständige hinzu, die anhand körperlicher Reifezeichen eine Einschätzung abgeben – ein aus Verteidigersicht angreifbares Verfahren. Gerade wenn nur ein einzelnes Standbild oder ein kurzer Ausschnitt vorliegt, ist die Altersangabe oft unsicher. Eine sorgfältige juristische Prüfung kann in solchen Fällen den Unterschied zwischen § 184b und § 184c StGB ausmachen – und damit zwischen einer hohen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe.

Relevante Strafvorschriften auf einen Blick

Ein Vorwurf der Jugendpornografie steht selten isoliert. Regelmäßig prüft die Staatsanwaltschaft parallel weitere Tatbestände. Die wichtigsten im Überblick:

  • § 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte (Personen von 14 bis 17 Jahren); Besitz bis 3 Jahre Freiheitsstrafe, Verbreitung 3 Monate bis 5 Jahre.
  • § 184b StGBKinderpornografie (Personen unter 14 Jahren); Besitz 3 Monate bis 5 Jahre, Verbreitung bis 10 Jahre.
  • § 184 StGB – Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige; bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • § 176a StGB / § 176b StGB – Cybergrooming; 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • § 11 Abs. 3 StGB – Legaldefinition „Inhalte“; erfasst Schriften, Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen.

Reform 2024: Der minder schwere Fall ist zurück

Die Reform des Sexualstrafrechts im Juli 2024 hat die Strafzumessung bei Kinder- und Jugendpornografie grundlegend neu geordnet. Hintergrund: Die vorangegangene Verschärfung aus 2021 hatte dazu geführt, dass auch Bagatellfälle – etwa ein einzelnes unaufgefordert empfangenes Bild in einer Jugendgruppe – mit Mindestfreiheitsstrafen belegt waren, die weder Richter noch Staatsanwälte als verhältnismäßig empfanden. Viele Verfahren wurden deshalb eingestellt oder über Umwege gelöst.

Der Gesetzgeber hat reagiert:

  • Minder schwerer Fall wurde für § 184c StGB neu gefasst und ermöglicht eine deutlich mildere Bestrafung inklusive Geldstrafe.
  • Bei § 184b StGB (Kinderpornografie) wurde die Mindeststrafe beim Besitz auf 3 Monate abgesenkt – damit ist der Besitz wieder ein Vergehen, nicht mehr zwingend ein Verbrechen.
  • Verfahrenseinstellungen nach § 153 StPO und § 153a StPO sind bei minder schweren Fällen wieder möglich.

Für Beschuldigte bedeutet das: Auch bei Vorwürfen nach § 184c StGB gibt es mehr Spielraum für eine Verteidigungsstrategie, die auf Einstellung oder milde Strafen abzielt. Die Reform 2024 macht den Unterschied zwischen einer fachanwaltlich geführten Verteidigung und einer pauschalen Behandlung des Falles noch deutlicher als zuvor.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In über 21 Jahren Strafverteidigung begegnen mir bestimmte Konstellationen immer wieder. Die Vorwürfe entstehen selten aus kriminellem Vorsatz – häufiger aus Unwissenheit, Gruppendynamik oder technischen Zufällen.

Sexting zwischen Gleichaltrigen

Zwei 16-Jährige tauschen im Rahmen einer Beziehung Nacktfotos aus. Ein strafbares Verhalten liegt hier regelmäßig nicht vor, solange die Aufnahmen privat bleiben, beide einverstanden sind und niemand sie weiterleitet. Sobald aber ein Bild die geschlossene Zweierkommunikation verlässt – etwa durch einen Screenshot, der in einer WhatsApp-Gruppe landet – greift § 184c StGB voll. Auch der Empfänger in der Gruppe wird schnell zum Beschuldigten, weil schon das Speichern als Besitz gilt.

WhatsApp- und Telegram-Gruppen

In Klassen-, Sport- oder Vereinschats kursieren Bilder. Irgendwann ist ein jugendpornografisches Bild dabei. Wer das Bild nicht aktiv löscht, hat rechtlich Besitz begründet – auch ohne je darum gebeten zu haben. In den letzten Jahren haben Staatsanwaltschaften bundesweit solche Chatgruppen großflächig ausgewertet, oft auf Basis einer einzigen Anzeige. Die Folge: Ermittlungen gegen dutzende, manchmal hunderte Personen gleichzeitig. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene geraten so ohne eigenes Zutun in schwerwiegende Verfahren.

Eltern, die zu Beweiszwecken speichern

Eltern entdecken auf dem Handy ihres Kindes Bilder – machen Screenshots „zur Beweissicherung“ und wollen damit zur Polizei gehen. Juristisch ein Fallstrick: Der Besitz jugendpornografischer Inhalte ist nach § 184c Abs. 3 StGB unabhängig von der Motivation strafbar. Der richtige Weg: keine Speicherung, sondern sofort die Polizei informieren. Die Ermittlungsbehörden sichern die Beweise dann selbst – rechtssicher und für sie nach § 184c Abs. 5 StGB straffrei.

KI-generierte und manipulierte Bilder

Ein besonders brisantes Feld: Mit generativer KI können heute realistische sexualisierte Darstellungen von Jugendlichen erzeugt werden, die von echten Aufnahmen kaum unterscheidbar sind. Auch Deepfakes, bei denen das Gesicht einer realen jugendlichen Person auf einen pornografischen Körper montiert wird, sind technisch einfach geworden. Beides ist nach § 184c Abs. 2 StGB strafbar – die „wirklichkeitsnahe Wiedergabe“ reicht aus. Wer mit Bildgeneratoren experimentiert, sollte sich der rechtlichen Folgen bewusst sein. Ermittler werten Prompt-Historien und KI-Cache-Dateien inzwischen routinemäßig aus.

Hausdurchsuchung wegen § 184c StGB – Was jetzt?

Der typische Auslöser eines Verfahrens ist eine Hausdurchsuchung. Sechs Uhr morgens, die Polizei steht vor der Tür, ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts wird vorgelegt. Handys, Laptops, externe Festplatten, USB-Sticks und Spielkonsolen werden sichergestellt. Für Betroffene ist dieser Moment oft der schockierendste ihres Lebens – und gerade jetzt entscheidet das Verhalten in den ersten Stunden über den Verlauf des gesamten Verfahrens.

Die wichtigsten Verhaltensregeln

  1. Ruhe bewahren und nichts sagen. Als Beschuldigter haben Sie nach § 136 StPO und § 163a Abs. 4 StPO jederzeit das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es. Spontanäußerungen gegenüber den Beamten („Das war nur dieses eine Bild“, „Das hat mir jemand geschickt“) werden protokolliert und später verwendet.
  2. Der Durchsuchung nicht aktiv widersprechen. Ein Widerstand wäre nach § 113 StGB strafbar. Lassen Sie die Maßnahme geschehen, achten Sie aber auf alles, was passiert: Was wird mitgenommen? Was wird im Protokoll festgehalten?
  3. Durchsuchungsbeschluss verlangen und lesen. Sie haben ein Recht darauf, eine Kopie zu erhalten. Der Beschluss muss den Tatvorwurf konkret bezeichnen.
  4. Nichts löschen, nichts verändern. Weder vor der Durchsuchung noch danach. Datenlöschung auf beschlagnahmten Geräten ist nach einer Sicherstellung ohnehin kaum mehr möglich, Versuche dazu können als Strafvereitelung gewertet werden.
  5. Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Idealerweise noch am selben Tag. Jeder Tag ohne anwaltliche Vertretung ist ein Tag, an dem die Ermittler Vorsprung gewinnen.
  6. Mit niemandem über den Vorwurf sprechen. Nicht mit Familie, Freunden, Kollegen oder im Chat. Zeugen können später vernommen werden – alles, was Sie gesagt haben, kann zu Ihren Lasten gewendet werden.

Verteidigungsstrategien im Verfahren wegen Jugendpornografie

Jedes Verfahren nach § 184c StGB verlangt eine individuelle Strategie. Pauschale Verteidigungsansätze gibt es nicht – zu unterschiedlich sind die Fallkonstellationen, die Beweislagen und die persönlichen Umstände. Typische Verteidigungsansätze:

  • Akteneinsicht und kritische Prüfung der Beweislage. Der erste Schritt ist immer die vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Oft stellt sich heraus, dass die Beweislage lückenhaft ist, Dateimetadaten unklar sind oder die Alterseinschätzung auf wackeligen Grundlagen steht.
  • Angriff auf die Altersbestimmung. Ist die abgebildete Person wirklich unter 18? Oder unter 14 (Fall des § 184b StGB)? Jede Unsicherheit geht in dubio pro reo zugunsten des Beschuldigten.
  • Prüfung der Tatbestandsmerkmale. Ist das Bild wirklich pornografisch im rechtlichen Sinn? Oder handelt es sich um eine künstlerische, medizinische oder dokumentarische Aufnahme?
  • Vorsatzprüfung. Wussten Sie, dass Sie die Datei überhaupt besitzen? Ein in einer Gruppe automatisch heruntergeladenes Bild begründet nicht in jedem Fall vorsätzlichen Besitz.
  • Verfahrenseinstellung anregen. Seit der Reform 2024 sind Einstellungen nach § 153 StPO und § 153a StPO bei minder schweren Fällen wieder realistisch möglich – eine der wichtigsten Verteidigungsoptionen.
  • Minder schwerer Fall nach § 184c Abs. 4 StGB. Bei günstiger Konstellation kann der Strafrahmen erheblich reduziert werden.
  • Frühe Ermittlungsbegleitung. Das Ziel ist, die Vorwürfe vor einer Anklage zu entkräften oder in der Schwere zu reduzieren. Wer erst vor Gericht verteidigt, verschenkt die wichtigste Phase.

Fazit: Ein Vorwurf nach § 184c StGB erfordert sofortiges Handeln

Die Ermittlungen wegen Jugendpornografie verlaufen oft schneller, als Betroffene denken. Hausdurchsuchung, Sicherstellung der Geräte, forensische Auswertung – zwischen dem ersten Ermittlerkontakt und einem Strafbefehl können wenige Wochen liegen. In dieser Phase entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt werden kann, ob es zu einem Strafbefehl mit Geldstrafe kommt oder ob Anklage erhoben wird. Wer früh einen Fachanwalt einschaltet, sichert sich alle Gestaltungsspielräume – wer wartet, verliert sie.

Die Reform 2024 hat die Verteidigungsmöglichkeiten bei § 184c StGB deutlich verbessert. Der wiedereingeführte minder schwere Fall, die Möglichkeit der Einstellung und die differenzierte Strafzumessung machen jede individuelle Verteidigung wertvoller als in den Jahren zuvor. Wer mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert ist, sollte keine Minute verlieren – und niemals ohne anwaltliche Beratung aussagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu § 184c StGB und Jugendpornografie

Was ist Jugendpornografie nach § 184c StGB?

Jugendpornografie umfasst sexuelle Darstellungen von Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Erfasst sind tatsächliche sexuelle Handlungen, unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltungen und die sexuell aufreizende Wiedergabe unbekleideter Genitalien oder des Gesäßes. Seit 2021 gelten auch wirklichkeitsnahe KI-generierte oder fiktive Darstellungen als Jugendpornografie nach § 184c Abs. 2 StGB.

Wie hoch ist die Strafe für Besitz jugendpornografischer Inhalte?

Der Besitz jugendpornografischer Inhalte wird nach § 184c Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In minder schweren Fällen ist seit der Reform 2024 eine deutlich mildere Bestrafung möglich. Bei Verbreitung oder Herstellung liegt der Strafrahmen bei Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ist Sexting zwischen 16-Jährigen strafbar?

Sexting zwischen zwei Gleichaltrigen im Alter von 14 bis 17 Jahren ist im Rahmen einer Beziehung grundsätzlich nicht strafbar, solange die Aufnahmen privat bleiben und niemand sie weiterleitet. Sobald ein Bild die Zweierkommunikation verlässt – etwa durch einen Screenshot in einer WhatsApp-Gruppe – greift § 184c StGB voll. Auch der Empfänger in der Gruppe wird durch das bloße Speichern zum Besitzer jugendpornografischer Inhalte.

Wie unterscheidet sich § 184c StGB von § 184b StGB?

Der entscheidende Unterschied liegt im Alter der abgebildeten Person: § 184b StGB (Kinderpornografie) betrifft Personen unter 14 Jahren und sieht deutlich härtere Strafen vor – Besitz: 3 Monate bis 5 Jahre, Verbreitung: bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. § 184c StGB (Jugendpornografie) erfasst Personen zwischen 14 und 17 Jahren mit milderen Strafrahmen. Die Altersbestimmung der abgebildeten Person ist in der Praxis häufig zentraler Streitpunkt der Verteidigung.

Was hat sich durch die Reform 2024 bei § 184c StGB geändert?

Die Reform 2024 hat den minder schweren Fall in § 184c StGB neu gefasst und damit wichtige Verteidigungsoptionen wiederhergestellt. Bei geringem Unrechtsgehalt sind jetzt wieder Geldstrafen und Verfahrenseinstellungen nach § 153 StPO und § 153a StPO möglich. Parallel wurde bei § 184b StGB die Mindeststrafe beim Besitz abgesenkt, sodass der Besitz kinderpornografischer Inhalte wieder als Vergehen eingestuft ist.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen Jugendpornografie?

Die Polizei stellt bei einer Hausdurchsuchung typischerweise alle digitalen Speichermedien sicher: Handys, Laptops, externe Festplatten, USB-Sticks, auch Spielkonsolen. Die Auswertung erfolgt in forensischen Laboren und kann mehrere Monate dauern. Für Betroffene gilt: Nichts sagen, nichts löschen, Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Als Beschuldigter dürfen Sie nach § 136 StPO jederzeit die Aussage verweigern.

Kann ein Verfahren wegen § 184c StGB eingestellt werden?

Ja, eine Einstellung ist möglich. Bei Ersttätern und minder schweren Fällen kommen Verfahrenseinstellungen nach § 153 StPO (ohne Auflagen) oder § 153a StPO (gegen Auflagen wie Geldzahlung) in Betracht. Durch die Reform 2024 sind Einstellungen bei § 184c StGB wieder realistisch möglich. Entscheidend sind Tatumstände, Umfang der Inhalte, persönliche Umstände des Beschuldigten und das Verhalten im Ermittlungsverfahren.

Sind KI-generierte Jugendpornografie-Bilder strafbar?

Ja. Seit der Reform 2021 umfasst § 184c StGB auch „wirklichkeitsnahe Wiedergaben“ – also realistische KI-generierte oder fiktive Darstellungen, die echte Aufnahmen simulieren. Wer mit Bildgeneratoren wie Midjourney oder Stable Diffusion entsprechende Inhalte erzeugt oder besitzt, macht sich strafbar. Gleiches gilt für Deepfakes, bei denen das Gesicht einer jugendlichen Person auf einen pornografischen Körper montiert wird. Ermittler werten Prompt-Historien und KI-Cache-Dateien inzwischen routinemäßig aus.

Ich habe ein Bild in einer WhatsApp-Gruppe empfangen – bin ich jetzt strafbar?

Das bloße Empfangen in einer Gruppe begründet noch keinen strafbaren Besitz, wenn das Bild automatisch heruntergeladen wurde und Sie es umgehend löschen. Problematisch wird es, sobald Sie das Bild aktiv speichern, weiterleiten oder behalten, obwohl Sie den Inhalt erkannt haben. Der richtige Weg bei einem solchen Fund: Bild sofort aus der Galerie löschen, aus dem Chat entfernen, die Gruppe verlassen – und im Zweifel einen Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist.

Vorwurf nach § 184c StGB oder § 184b StGB? Handeln Sie jetzt.

Ob Hausdurchsuchung, Sicherstellung von Geräten oder die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung – als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie bundesweit bei Vorwürfen im Bereich Jugend- und Kinderpornografie. Diskret, vorurteilsfrei und mit der Erfahrung aus über 3.500 Strafverfahren.

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Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · Exerzierplatz 32, 24103 Kiel · kanzlei@marquort.de

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