Internetstrafrecht, IT-Strafrecht
IT-Recht, Straftaten im Internet, Computerbetrug
Innerhalb von Sekunden ist es im Rahmen der mondernen Informationstechnologie möglich, weltweit und standortunabhängig sich elektronisch auszutauschen, Geschäft abzuschließen. Moderne Kommunikationstechnologie wird bei rechtswidrigen Aktivitäten von den Tätern effektiv eingesetzt. Bei der Bewertung von technischen Abläufen, digitalen Beweismitteln und virtuellen Identitäten bewegen sich Staatsanwaltschaft, Ermittler und Richter häufig in einer ihnen unekannten technischen und großteils rechtlichen Grauzone. Hier liegt die Chance der Verteidigung.
Internetstrafrecht, IT-Strafrecht, Computerbetrug – ein Thema für Computerexperten
Im Falle der Verteidigung eines Mandanten, dem vorgeworfen wird, mittels moderner Telekommunikationsmitteln Straftaten begangen zu haben, sind meine Kenntnisse vom Computern und vom Internet die ich im Rahmen meiner 8-jährigen Tätigkeit in der EDV-Branche einer im Internet angesiedelten Firma sehr hilfreich sind. Deswegen habe ich einen meiner Tätigkeitschwerpunkte im Rahmen der Strafverteidigung als Strafverteidiger und als Fachanwalt für Strafrecht auf die Verteidigung von Mandanten im Rahmen der Internetkriminalität gelegt.
Durch meine damalige Tätigkeit in der EDV-Branche verfüge ich über detaillierte Technologiekenntnisse. So kann ich Beweismittel richtig beurteilen, und dem meist technisch nicht bewanderten Gericht diesem die Technik erklären. Für schwere technische Probleme kann ich auf ein Netzwerk von sachverständigen Zeugen und Sachverständigen zurück greifen, um diese im Rahmen des Beweisantragsrecht als Sachverständige laden zu lassen. Internetstrafrecht ist also kein Buch mit sieben Siegeln, wenn man einen großen Erfahrungsschatz hat. IT-Strafrecht sind alte Straftatbestände, welche mit neuen Mitteln, wie beispielsweise dem Computerbetrug, begangen werden.
In diesem Bereich zeigt sich auch die Schnittstelle mit meiner Tätigkeit im Rahmen des zivilrechtlichen Internetrechts. Es sind umfangreiche Kenntnisse von
- Teledienstegesetz
- Multimediagesetz
- Teledienstdatenschutzgesetz
- Mediendienstestaatsvertrag
- Telekommunikationsgesetz
- Jugendmedienschutzvertrag
- Urheberrechtsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Telemediengesetz
nötig, um den Mandanten richtig zu beraten zu können.
Auch im Rahmen von Wirtschaftsstrafverfahren sind die Kenntnisse von dem Internetstrafrecht auch von Vorteil.