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Anwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort

„Wir sind wohl alle für das geschaffen, was wir tun.“

Ernest Hemmingway

Warum ich Strafverteidiger geworden bin, ist eine Frage, die ich auch heute noch oft gestellt bekomme. „Deine Mandanten haben doch schlimme Dinge gemacht. Die kann man doch nicht auch noch verteidigen!“ Diese und andere Begründungen habe ich oft gehört. Von vielen Personen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Schichten mit den unterschiedlichsten Bildungshintergründen. Von Deutschen, Europäern, Imigranten, Schwarzen, Weißen, Hispano. Selbst unter Kollegen und Kolleginnen wird dieses Thema kontrovers diskutiert. Eine Kollegin hat mich mal im Eifer des Gefechts als „Mittäter“ bezeichnet, da meine Verteidigungsstrategie dazu geführt hat, dass mein Mandant letztendlich freigesprochen wurde.

Dass einige meiner Mandanten, teils schwere Straftaten, wenn man den Schlagzeilen der Presse Glauben schenken möchte, ja bisweilen sogar absolut verabscheungswürdige Straftaten, begangen haben, hat mich zu keinem Zeitpunkt davon abhalten können, deren Verteidigung abzulehnen. Meine Überzeugung, dass jede Person, die einem Strafverfahren ausgesetzt wird, egal ob Schwarz oder Weiß, Rechts oder Links, Mann oder Frau, ein Recht auf ein faires Verfahren hat, hat mich jedesmal die Verteidung übernehmen lassen. Gerade Juristen fragen mich oft: „Was ist, wenn Du weißt, dass Dein Mandant schuldig ist, er aber auf Grund Deiner Verteidigung freigesprochen wird?“. „Das ist unser Rechtsstaat. Das ist auch gut so, dass dieser funktioniert wie er funktioniert. Lieber einen Schuldigen zum Freispruch verhelfen, als dass ein Unschuldiger ins Gefängnis kommt.“

Meine Aufgabe ist es dem Beschuldigten, dem Angeschuldigten oder dem Angeklagten oder der Angeklagten in jeder Lage des Verfahrens beizustehen und das Bestmögliche herauszuholen. Die Vergangenheit kann ich nicht mehr ändern. Aber auf die Zukunft meiner Mandanten kann ich versuchen durch Strafverteidigung bestmöglich zu gestalten.

Das Studium

Das Studium habe ich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Kiel absolviert. Dem Strafrecht galt schon damals mein Interesse. Nach 8 Semestern habe ich den s. g. Freischuss gemacht. Danach habe ich beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mein Referendariat absoviert. Auch während meines Referendariats lag der Schwerpunkt auf dem Strafrecht.

Der Anwalt

Direkt nach Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens habe ich mich in eigener Kanzlei selbständig gemacht. Ein alteingesessener Rechtsanwalt und Notar hat mir in seinen Büroräumen ein Zimmer vermietet. Dort habe ich für meinen Kollegen seine strafrechtlichen Verfahren übernommen und geführt und habe schnell eine Vielzahl von Mandanten im strafrechtlichen Bereich akquirieren können. Eine Vielzahl meiner Mandanten aus den ersten Jahren haben mich teilweise bis heute begleitet (Nicht alle nur strafrechtlich ;-)).

Die Bürogemeinschaft Exerzierplatz 7, Kiel

Nach 5 Jahren bin ich bei meinem Kollegen aus der Bürogemeinschaft ausgezogen und habe meine eigenen Büroräume am Exerzierplatz bezogen. Dort habe ich mit dem Kollegen Mario Taebel zunächst eine Bürogmeinschaft gegründet. Ein paar Monate später ist noch die Rechtsanwältin Bianca Karrasch, Fachanwältin für Familienrecht, in die Bürogemeinschaft eingezogen.

Die Bürogemeinschaft Exerzierplatz 32, 24103 Kiel

Nach weiteren 7 Jahren bin ich zusammen mit dem Kollegen Taebel und der Kollgin Karrasch vom Exerzierplatz 7 in den Exerzierplatz 32 verzogen. Dort betreiben wir nunmehr zusammen mit dem Kollegen Paulsen in der 4. Etage eine Bürogemeinschaft.

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