Kidflix: Staatsanwaltschaft nimmt Anklage nach technischen Einwänden der Verteidigung zurück
- ✓Der Vorwurf: Als registrierter Nutzer der Darknet-Plattform Kidflix soll der Mandant Videos und Bilder hochgeladen sowie fremde Dateien bewertet und kategorisiert haben – angeklagt als drei Taten bandenmäßigen Verbreitens.
- ✓Das Risiko: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, und zwar je Tat.
- ✓Die Verteidigung: zwei umfangreiche, technisch begründete Schriftsätze von Rechtsanwalt Marquort, eingereicht vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Diverse Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft.
- ✓Die Rücknahme: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage hinsichtlich aller drei Taten zurückgenommen. Maßgeblich dafür waren unter anderem die technischen Ausführungen der Verteidigung.
- ✓Kein Freispruch: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Hinblick auf die 3 Taten gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Anklage im Übrigen wegen Besitzes.
Im März 2025 haben Ermittler die Darknet-Plattform Kidflix abgeschaltet. Die internationale Operation „Stream“, geführt vom Bayerischen Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt und der Zentralstelle Cybercrime Bayern und von Europol koordiniert, führte allein in Deutschland zu Durchsuchungen in 96 Wohnungen in 13 Bundesländern. Seitdem arbeiten die Staatsanwaltschaften die Verfahren wegen Kinderpornografie gegen mutmaßliche Nutzer ab, und inzwischen liegen auch Anklagen bei Gericht.
In einem dieser Verfahren hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zurückgenommen, bevor das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hatte. Vorausgegangen waren zwei umfangreiche Schriftsätze, in denen ich die technische Grundlage der Anklage Punkt für Punkt angegriffen habe, und die Rücknahme beruht unter anderem auf genau diesen technischen Ausführungen. Ein Freispruch ist das nicht. Vom Tisch ist aber eine Anklage, die für jede der drei Taten einen Strafrahmen ab zwei Jahren Freiheitsstrafe eröffnet hätte.
Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel und verteidige seit über 22 Jahren bundesweit, mit einem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht.
In Darknet-Verfahren lese ich die technischen Auswertungsberichte vor der rechtlichen Würdigung, weil dort steht, was eine Anklage tatsächlich tragen kann. Wer wegen eines Kidflix-Vorwurfs anruft, rechnet oft damit, schon vom eigenen Anwalt verurteilt zu werden. Das geschieht hier nicht: Meine Aufgabe ist zu prüfen, was die Akte belegt.
Je früher ich die Akte kenne, desto früher lassen sich die richtigen Fragen stellen. Kontaktieren Sie mich jederzeit.
Warum droht bei Kidflix eine Mindeststrafe von zwei Jahren?
Weil die Anklage das Hochladen über Kidflix nicht als einfaches Verbreiten behandelt, sondern als Tat eines Bandenmitglieds. In diesem Verfahren warf sie dem Mandanten vor, sich mit der Registrierung einem organisierten Zusammenschluss mit festen Regeln angeschlossen und durch Uploads, Bewertungen und Kategorisierungen zu dessen Fortbestand beigetragen zu haben. Das entspricht inhaltlich, teilweise bis in die Wortwahl, den Feststellungen, die einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2023 zugrunde lagen (6 StR 449/23) – und Zufall ist das nicht.
Der BGH hat dort entschieden, dass bandenmäßig im Sinne von § 184b Abs. 2 StGB handelt, wer einem zugangsbeschränkten Forum zum Tausch kinder- und jugendpornografischer Inhalte beitritt und dabei nach dessen Regeln zumindest stillschweigend erklärt, dort fortan wiederholt zu tauschen. Dass sich die Beteiligten nur unter Pseudonymen kennen, ändert daran nichts. Das Gesetz sieht für diesen Fall Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor, die Tat ist damit ein Verbrechen im Sinne von § 12 StGB; für jugendpornografische Inhalte gilt dieselbe Konstruktion nach § 184c Abs. 2 StGB, allerdings mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren.
Bei drei angeklagten Taten kommt ein zweiter Mechanismus hinzu. Eine Gesamtstrafe muss nach § 54 StGB über der höchsten Einzelstrafe liegen, und ohne Umstände, die den Strafrahmen verschieben, landet sie damit zwangsläufig oberhalb von zwei Jahren. Zur Bewährung aussetzen lässt § 56 StGB aber nur Strafen bis zu zwei Jahren, und eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO ist bei einem Verbrechen von vornherein ausgeschlossen.
Welche technischen Fragen stellt die Verteidigung bei Kidflix?
Die erste lautet immer gleich: Steht hinter dem Nutzernamen der Mensch, der angeklagt ist? Ein Pseudonym ist keine Person, und zwischen beiden liegt in Darknet-Akten eine Kette aus Serverdaten, Zeitstempeln und Auswertungsvermerken. Diese Kette ist über mehrere Behörden und Länder gelaufen, bevor sie bei der örtlichen Staatsanwaltschaft ankam, und jedes ihrer Glieder muss für sich halten. Die Beweislage war deswegen erschwerend, weil auch durch die Nutzung eines s.g. TOR-Netzwerkes die Nutzung einer .onion-Domain erschwert hat.
Ein Upload-Protokoll belegt, dass von einem Konto aus eine Datei eingestellt wurde, nicht aber, wer in diesem Moment vor welchem Gerät saß. Zeitstempel ohne dokumentierte Zeitzone und Quelle lassen sich mit nichts abgleichen, was auf sichergestellten Geräten gefunden wurde – oder eben nicht gefunden wurde. Beim Bewerten und Kategorisieren fremder Videos stellt sich die Frage doppelt: ob die Klicks technisch sauber einem Konto zugeordnet sind und ob sie rechtlich mehr belegen als die Nutzung dieses Kontos.
In diesem Verfahren habe ich solche Fragen im Zwischenverfahren gestellt, nachdem das Gericht die Anklageschrift nach § 201 StPO übermittelt und Gelegenheit zu Einwendungen und Beweisanträgen gegeben hatte, und zwar in zwei umfangreichen Schriftsätzen. Welche Punkte das im Einzelnen waren, gehört in die Akte und nicht ins Internet. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage daraufhin hinsichtlich aller drei Taten zurückgenommen – unter anderem wegen dieser technischen Ausführungen.
Diese Vorschriften bestimmen, was bei einem Kidflix-Vorwurf droht und was nach einer Rücknahme der Anklage geschieht.
- § 184b Abs. 2 StGB – Verbreiten als Mitglied einer Bande: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
- § 184b Abs. 3 StGB – Abruf, Besitzverschaffung und Besitz: drei Monate bis fünf Jahre.
- § 201 StPO – Einwendungen und Beweisanträge nach Übermittlung der Anklageschrift.
- § 156 StPO – Rücknahme der Anklage nur bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
- § 170 Abs. 2 StPO – Einstellung, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Anklage bieten.
Ob der Vorwurf bandenmäßigen Handelns trägt, entscheidet sich an den technischen Daten in der Akte. Ich prüfe sie mit Ihnen – je früher, desto mehr Spielraum bleibt.
Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de
Was bedeutet es, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknimmt?
Die Anklage ist weg, das Verfahren nicht automatisch. Nach einer solchen Nachricht fragen Mandanten fast immer zuerst, ob es jetzt vorbei ist, und die ehrliche Antwort lautet: in diesen Punkten vorerst ja, endgültig noch nicht. Zurücknehmen kann die Staatsanwaltschaft eine Anklage nach § 156 StPO nur, solange das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnet hat; danach wäre sie an ihre eigene Anklage gebunden.
Mit der Rücknahme fällt die Sache in das Ermittlungsverfahren zurück, und die Staatsanwaltschaft muss neu entscheiden. Sie kann weiter ermitteln, sie kann das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Anklage mehr bieten, oder sie klagt mit anderem Zuschnitt erneut an, etwa ohne den Vorwurf bandenmäßigen Handelns. Welcher Weg es wird, hängt an dem, was nach den Einwänden der Verteidigung von der Beweislage übrig ist.
Für den Mandanten heißt das vor allem: keine eigenen Erklärungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, auch nicht, um die Sache „endlich abzuschließen“. Einen förmlichen Einstellungsbescheid bekommt ein Beschuldigter nach § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO unter anderem dann, wenn er darum gebeten hat – diese Bitte stelle ich in solchen Fällen ausdrücklich. Bis dahin behalte ich die Akte im Blick.
Fazit
Dass über Kidflix schwerste Missbrauchsdarstellungen verbreitet wurden, bestreitet niemand, und der Schutz von Kindern ist ein Anliegen, das diese Verfahren zu Recht trägt. Die Verteidigung stellt das nicht infrage. Ob ein bestimmter Mensch dort das getan hat, was ihm vorgeworfen wird, ist aber eine andere Frage, und beantworten muss sie die Anklage, nicht der Beschuldigte.
Seit dem Beschluss des BGH von 2023 kann für die Bandenabrede schon der Beitritt zu einem Tauschforum mit festen Regeln genügen, und umso mehr hängt an den Tatsachen, auf die der Vorwurf sich stützt. Bei Kidflix sind das überwiegend technische Daten. Dieses Verfahren zeigt, dass es sich lohnt, sie bereits im Zwischenverfahren Stück für Stück zu prüfen, statt auf die Hauptverhandlung zu warten: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zurückgenommen, unter anderem wegen der technischen Ausführungen der Verteidigung. Eine Garantie für andere Verfahren ist das nicht, denn jede Akte hat ihre eigenen Lücken – oder eben keine.
Häufig gestellte Fragen zu Kidflix-Verfahren
Kidflix war eine Darknet-Plattform, über die Missbrauchsdarstellungen von Kindern gestreamt und heruntergeladen werden konnten; nach Angaben von Europol griffen zwischen April 2022 und März 2025 rund 1,8 Millionen Nutzer darauf zu. Im März 2025 wurde sie im Rahmen der Operation „Stream“ abgeschaltet, die das Bayerische Landeskriminalamt und die Zentralstelle Cybercrime Bayern führten. Weltweit wurden 1.393 Tatverdächtige identifiziert, in Deutschland richteten sich die Ermittlungen gegen 103 Beschuldigte (Stand April 2025).
Die Registrierung allein ist noch kein Abruf, kein Besitz und kein Zugänglichmachen im Sinne von § 184b StGB. Ermittelt wird deshalb wegen dessen, was über das Konto abgerufen, gespeichert oder hochgeladen worden sein soll. Kommt ein Upload hinzu, kann der Beitritt nach der Rechtsprechung des BGH die Bandenabrede begründen – dann beginnt der Strafrahmen bei zwei Jahren.
Das hängt davon ab, was genau vorgeworfen wird. Bei Abruf oder Besitz nach § 184b Abs. 3 StGB, seit Juni 2024 wieder ein Vergehen, ist eine Einstellung nach § 153a StPO rechtlich nicht ausgeschlossen. Beim Vorwurf bandenmäßigen Verbreitens scheidet sie aus, weil die Tat mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren ein Verbrechen ist.
Rechtlich ja. Anders als ein rechtskräftiger Nichteröffnungsbeschluss, nach dem die Klage gemäß § 211 StPO nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden kann, hat die Rücknahme keine solche Sperrwirkung. Eine unveränderte neue Anklage brächte allerdings wenig, weil die Verteidigung dieselben Einwände erneut erheben würde.
Keine Angaben gegenüber der Polizei machen und früh einen Verteidiger einschalten, der Akteneinsicht nimmt – nach einer Hausdurchsuchung erst recht. Daten oder Konten jetzt noch zu löschen, bringt nichts, weil die Serverdaten den Behörden vorliegen, und kann den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO begründen. Wem die Lage über den Kopf wächst: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, und das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet unabhängig vom Verfahren vertrauliche, kostenlose Hilfe unter Schweigepflicht.
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Kidflix-Vorwurf? Die technischen Daten zuerst prüfen lassen
Ich verteidige seit über 22 Jahren bundesweit im Sexualstrafrecht, auch in Darknet-Verfahren, deren Beweislage an Server- und Gerätedaten hängt. Nach der Akteneinsicht wissen Sie, was die Vorwürfe tragen – und was nicht.
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