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Allgemeinen Mandatsbedingungen für die Onlineakteneinsicht

Dies sind die allgemeinen Mandatsbedingungen für die Onlineakteneinsicht, Stand 13.06.2014

§ 1 Geltung
Die Allgemeinen Mandantsbedingungen für die Onlineakteneinsicht gelten für allte Aufträge, die über das Onlineformular unter http://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/online-akteneinsicht-in-ermittlungsakte-beantragen/ an die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort aus Kiel beuaftragten Akteneinsichtsmandate.

§ 2 Vertragsschluss
Der Nutzer des Onlineakteneinsichtsangebots gibt unter der Adresse http://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/online-akteneinsicht-in-ermittlungsakte-beantragen/ ein Angebot auf Abschluss eines Mandantsvertrages ab, in dem er die auf der Seite befindlichen Felder mit seinen entsprechenden Daten versieht und sodann am Ende der Seite den Button kostenpflichtig bestellen anklickt.
Der Nutzer ist 2 Wochen an sein Angebot gebunden.
Ein Vertrag kommt zustande, in dem Rechtsanwalt Philipp Marquort das Angebot des Nutzers annimmt, in dem diesem entweder eine E-Mail mit der Annahmeerklärung nebst Vollmacht und Vorschussrechnung zugeht, oder aber Rechtsanwalt Philipp Marquort dem Nutzer ein Brief mit der Vollmacht und der Vorschussrechnung zuschickt.

§ 3 Leistungspflicht des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt verpflichtet sich nach Erhalt des vollständigen Vorschusses gegenüber der jeweiligen Behörde Akteneinsicht zu beantragen. Sobald der Rechtsanwalt die Akten erhält, erstellt dieser Fotokopien oder aber digitalbe Abdrucke (PDF-Form) der Datei.
Nach Erstellen des Aktendoppels versendet der Rechtsanwalt an den Nutzer seine Abschlussrechnung. Nach Erhalt der Restzahlung wird dem Nutzer entweder per Mail, oder aber auf dem Postwege eine digitale oder aber analoge Kopie der Akte zur Verfügung gestellt.
Mit Erfüllung dieser gegenseiten Leistungen sind alle Leistungspflichten des Rechtsanwalts erfüllt. Der Rechtsanwalt schuldet keine weitere Beratung oder Vertretung. Diese müsste gfs. gesondert durch den Nutzer beauftragt werden.

§ 4 Zahlungspflicht
Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt an Rechtsanwalt Philipp Marquort zu zahlen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt Philipp Marquort erst dann Akteneinsicht gegenüber der jeweiligen Behörde beantragt, wenn die Vorschussrechnung durch den Nutzer beglichen ist.

§ 5
Dem Nutzer, der Verbraucher im Rechtssinne ist, steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Rechtsanwalt Philipp Marquort
Exerzierplatz 32
24103 Kiel
Tel.: 0431 – 979 940 20
Fax: 0431 – 979 940 25
kanzlei@marquort.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Ende Widerrufbelehrung

§ 6
Ist der Nutzer Kaufmann oder juristische Person oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Kiel (Deutschland) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Rechtsanwalt Philipp Marquort behält sich das Recht vor, den Nutzer auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Nutzer verpflichtet sich für den Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

§ 7
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, Deutschland, E-Mail-Adresse:  schlichtungsstelle@s-d-r.org, Website: http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Telefon +49 30 2844417 0 zuständig. Rechtsanwalt Marquort ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

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