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Fortbildung 2014

Heute habe ich an der letzten Fortbildung im Jahre 2014 teilgenommen. „Update Steuerstrafrecht“ von der DAI im Haus des Sports. Von 13.00 – 18.30 Uhr sind uns in 5 Stunden noch einmal die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige sowie die Bevorstehenden Änderungen im nächsten erläutert worden.

Es wurde noch einmal die Voraussetzungen für die Selbstanzeige ausführlich besprochen. Im nächsten Jahr wird sich einiges ändern, so der Wunsch der Bundesregierung. Die Änderungen werden wahrscheinlich in Kraft treten, da der Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung mit den Finanzministerien der Länder abgeglichen wurde.

Es bleibt spannend.

Wer überlegt, eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden anzubringen, sollte dies noch dieses Jahr machen, um so die vielen Vorteile die mit der bevorstehenden Änderungen abgeschafft werden sollen, für sich zu sichern.

Ich berate Sie gern.

 

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