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Handy und Laptop wegen Kinderpornografie beschlagnahmt: Auswertung, Dauer, Rückgabe

In 30 Sekunden: Das Wichtigste
  • Rechnen Sie in Monaten. Sechs bis zwölf sind absolut normal. Rechnen Sie mit 1 – 2 Jahren. Bei mehreren Rechnern und Verschlüsselung wird es mehr.
  • Fremde Geräte zuerst: Für das Tablet der Tochter und den Firmenlaptop lässt sich die Herausgabe oft schon während der ersten Auswertung erreichen.
  • Gelöscht ist nicht weg. Und das kann auch für Sie sprechen.
  • Ein neues Handy dürfen Sie kaufen. Erreichbar zu sein ist keine Verdunkelung.
  • Datenträger mit belastenden Dateien kommen bei einer Verurteilung nicht zurück, sie werden eingezogen.

Wie sehr ein Leben an einem einzigen Gerät hängt, merkt man erst, wenn es in einem Karton liegt. Die Termine. Die Fotos der Kinder. Der zweite Faktor fürs Online-Banking. Die Nummern, die niemand mehr auswendig weiß.

Dazu der Arbeitsrechner, für dessen Fehlen Sie in der Firma eine Erklärung brauchen, und das Tablet, mit dem Ihre Tochter abends Serien guckt. Der Vorwurf ist eine Sache. Der Alltag, der ohne Vorwarnung stehen bleibt, eine andere – und die beschäftigt Mandanten in den ersten Wochen mehr.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel
Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel und verteidige seit über 22 Jahren bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Die Monate zwischen Durchsuchung und Auswertungsbericht sind für Betroffene die zähesten des Verfahrens. Erreichen lässt sich darin mehr als das Abwarten vermuten lässt: Akteneinsicht, Herausgabe fremder Geräte, Kopien unbelasteter Daten, Kontakt zur Sachbearbeitung.

Sind Ihre Geräte sichergestellt? Sprechen Sie mich an, bevor Sie selbst bei der Polizei anrufen.

Wann bekomme ich Handy und Laptop zurück?

Beim eigenen Hauptgerät muss ich die Erwartung meistens senken: nicht bald, und oft gar nicht. Solange es als Beweismittel gebraucht wird, bleibt es beschlagnahmt, und diese Frage klärt sich erst mit dem Verfahrensabschluss.

Anders sieht es bei allem aus, was nebenbei mitgegangen ist. Rechtsgrundlage der Sicherstellung ist § 94 StPO. Wurde bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt, lässt sich über § 98 Abs. 2 StPO eine richterliche Entscheidung herbeiführen, gegen die wiederum Beschwerde möglich ist. Das ist häufig der erste Schritt, mit dem sich in einem sonst stillstehenden Verfahren überhaupt etwas bewegt – und nebenbei erfährt man, wie die Staatsanwaltschaft ihre Sache selbst einschätzt.


Wie lange dauert die Auswertung?

Das hängt an drei Dingen: Datenmenge, Auslastung der zuständigen Stelle, Verschlüsselung. Ein einzelnes Smartphone ist schneller durch als vier Rechner mit mehreren Terabyte, von denen zwei vollverschlüsselt sind.

Sechs bis zwölf Monate sind üblich. Wer im Frühjahr durchsucht wird, sollte nicht damit rechnen, vor dem Jahreswechsel etwas zu hören.

Unbegrenzt ist das nicht. Je länger die Beschlagnahme dauert, desto strenger wird der Verhältnismäßigkeitsmaßstab, und bei auffälliger Untätigkeit kommt eine Beschwerde in Betracht. Das Beschleunigungsgebot gilt auch im Ermittlungsverfahren; von allein wird es allerdings selten beachtet.

Gerät Aussicht auf Rückgabe Was dafür nötig ist
Gerät der Partnerin oder der Kinder gut, oft vor Abschluss der Auswertung Herausgabeantrag mit Nachweis zu Eigentum und Nutzung
Dienst- oder Firmengerät gut, sobald die Daten gesichert sind Antrag unter Hinweis auf das Eigentum des Arbeitgebers
Eigenes Gerät ohne Fund nach Abschluss der Auswertung möglich Antrag, gestützt auf den Auswertungsbericht
Eigenes Gerät mit Fund gering, Einziehung ist die Regel allenfalls Kopie unbelasteter Daten
Zubehör, SIM-Karte, Ladegerät meist unproblematisch formloser Antrag, oft genügt ein Anruf

Auch die Geräte meiner Familie sind weg

Meist ruft nicht der Beschuldigte deswegen an, sondern seine Frau. Das Kind braucht das Tablet für die Schule, und im Sicherstellungsverzeichnis steht es unter Position sieben.

Hier lässt sich am schnellsten etwas erreichen. Geräte unbeteiligter Dritter dürfen sichergestellt werden, wenn sie als Beweismittel taugen – ihr weiterer Verbleib unterliegt aber einer strengeren Verhältnismäßigkeitsprüfung. Steht nach der ersten Sichtung fest, dass auf dem Tablet nur ein Kinderkonto eingerichtet war, fällt der Grund weg, es zu behalten.

Was hilft, sind Belege: Kaufbeleg, Mobilfunkvertrag, Angaben zum angemeldeten Konto. Beim Firmengerät muss allerdings vorher geklärt sein, wie Sie im Betrieb mit der Sache umgehen wollen – ein Herausgabeantrag über den Arbeitgeber setzt voraus, dass er überhaupt etwas weiß. Was Arbeitgeber erfahren und was nicht, steht im Beitrag Wer erfährt davon?.

Geräte der Familie oder der Firma beschlagnahmt?

Dafür lässt sich die Herausgabe häufig schon während der laufenden Auswertung erreichen. Den Antrag stelle ich für Sie.

Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de

Komme ich an Familienfotos und Arbeitsdateien heran?

Manchmal. Die Ermittler arbeiten ohnehin nicht am Original, sondern an einer forensischen Kopie. Deshalb lässt sich beantragen, unbelastete Daten auf einem mitgebrachten Datenträger herauszugeben: Fotos, Dokumente, Kontakte. Ein Anspruch besteht nicht in jedem Fall, und die Handhabung unterscheidet sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft erheblich.

Was Sie unterlassen sollten, ist der eigene Anruf bei der Polizei. Wer dort erklärt, welche Ordner ihm wichtig sind und warum, hat ein Gespräch über Dateien geführt, das anschließend in einem Vermerk steht.

Wer sieht sich meine privaten Fotos und Chats an?

Diese Frage stellen Mandanten oft erst zum Schluss und mit gesenkter Stimme. Sie geht nicht um Strafe, sie geht um Scham.

Ausgewertet wird von geschulten Kräften der Polizei oder eines Landeskriminalamts, teils von beauftragten Dienstleistern. Diese Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und das Ergebnis wird Aktenbestandteil, nicht Gesprächsstoff. Gleichzeitig muss der Umfang der Durchsicht verhältnismäßig bleiben: Eine vollständige Lektüre jahrelanger privater Kommunikation ohne Bezug zum Tatvorwurf ist nicht ohne Weiteres zulässig. Wie weit die Auswertung im Einzelfall ging, lässt sich dem Bericht entnehmen – und beanstanden.

Finden die auch gelöschte Dateien?

Ja, und zwar zuverlässiger als die meisten annehmen. Löschen entfernt in vielen Dateisystemen nur den Verweis; die Daten bleiben, bis der Speicherbereich überschrieben wird. Dazu kommen Vorschaubilder, Browser-Zwischenspeicher, Verlaufseinträge und Protokolle von Synchronisationsdiensten.

Das ist nicht nur schlecht für Sie. Dieselben Spuren zeigen häufig, wann eine Datei auf das Gerät kam, ob sie automatisch heruntergeladen wurde und ob sie je geöffnet worden ist. Ein Zeitstempel um vier Uhr morgens in einer Woche, in der Sie nachweislich im Urlaub waren, ist ein Argument. Ein Cache-Eintrag ohne jeden Zugriff ein weiteres. Deshalb gehört der Auswertungsbericht nicht gelesen, sondern durchgerechnet – notfalls mit einem eigenen Sachverständigen.

Relevante Vorschriften auf einen Blick

Daran entscheidet sich, was mit Ihren Geräten geschieht:

  • § 94 StPO – Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln.
  • § 98 Abs. 2 StPO – nachträgliche richterliche Entscheidung, Einstieg für die Beschwerde.
  • § 110 StPO – Durchsicht elektronischer Speichermedien, Absatz 3 auch für getrennte Speicher.
  • § 108 StPO – Zufallsfunde aus der Auswertung.
  • § 74 StGB – Einziehung von Datenträgern mit inkriminierten Dateien.

Werden meine Geräte am Ende eingezogen?

Bei einer Verurteilung in aller Regel ja, und nicht nur der USB-Stick. Auch das Smartphone oder der Rechner, auf dem die Dateien lagen, wird eingezogen und anschließend vernichtet. Eine Bereinigung des Geräts mit anschließender Rückgabe ist denkbar, aber die Ausnahme.

Endet das Verfahren mit einer Einstellung mangels Tatverdachts, besteht grundsätzlich ein Herausgabeanspruch. Trotzdem erlebe ich, dass Geräte liegen bleiben, weil in der Einstellungsverfügung zur Asservatenkammer nichts verfügt wurde. Ein schriftlicher Antrag unter Hinweis auf die Verfügung löst das meistens in zwei Wochen.

Fazit

Die Beschlagnahme trifft den Alltag härter als der Vorwurf und dauert länger, als es sich irgendwer wünscht. Zu holen ist in dieser Phase trotzdem etwas: fremde Geräte, unbelastete Daten, manchmal eine Beschwerde, die Bewegung ins Verfahren bringt. Der Auswertungsbericht ist kein Urteil, sondern ein prüfbares Dokument.

Häufig gestellte Fragen zu beschlagnahmten Geräten

Darf ich mir ein neues Handy kaufen und meine Konten wiederherstellen?

Ja. Erreichbar zu sein ist kein Verdunkelungsversuch, und ein neues Gerät fällt niemandem negativ auf. Anders liegt es, wenn Sie dabei Konten auflösen oder Daten löschen, die Gegenstand der Ermittlungen sind. Einrichten ja, aufräumen nein.

Wird auch meine Cloud durchsucht?

Das kann geschehen. Nach § 110 Abs. 3 StPO darf die Durchsicht auf räumlich getrennte Speicher erstreckt werden, auf die vom Gerät aus zugegriffen werden kann, wenn andernfalls Datenverlust droht. Ob diese Voraussetzung vorlag, lässt sich anhand der Akte prüfen – und wird in der Praxis oft nur behauptet.

Was passiert, wenn etwas ganz anderes gefunden wird?

Solche Zufallsfunde dürfen nach § 108 StPO verwertet werden und führen zu einem weiteren Verfahren. Voraussetzung bleibt, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig war. Betroffen sind meist Betäubungsmittel-, Waffen- und Vermögensdelikte.

Es wurden Dinge mitgenommen, die nicht im Beschluss stehen

Der Beschluss beschreibt die gesuchten Beweismittel meist in Gattungen, etwa „Datenträger“. Darunter fällt mehr, als man auf den ersten Blick denkt, einschließlich alter Speicherkarten in einer Schublade. Gegenstände ohne jeden Bezug zum Vorwurf gehören nicht dazu. Gehen Sie das Verzeichnis Position für Position durch; einzelne Rückgaben lassen sich oft ohne Streit erreichen.

Kann ich die Herausgabe gerichtlich erzwingen?

Über § 98 Abs. 2 StPO lässt sich eine richterliche Entscheidung herbeiführen, gegen die Beschwerde möglich ist. Bei Geräten Dritter und bei ungewöhnlich langer Verfahrensdauer ist das der wirksamste Hebel.

Warum bekomme ich meine Geräte trotz Einstellung nicht zurück?

Zwei Gründe sehe ich regelmäßig: Entweder wurde nur teilweise eingestellt und die Geräte werden für einen anderen Vorwurf gebraucht, oder es hat einfach niemand verfügt. Im zweiten Fall genügt ein schriftlicher Antrag mit Hinweis auf die Einstellungsverfügung.

Ihre Frage – anonym

Ihre Frage ist hier nicht beantwortet? Dann stellen Sie sie. Sie brauchen dazu keinen Namen anzugeben. Wenn Sie eine Antwort möchten, tragen Sie eine E-Mail-Adresse ein – gern auch eine eigens dafür angelegte. Ohne E-Mail-Adresse können wir nicht antworten.

Bitte keine Namen, Aktenzeichen oder Angaben Dritter eintragen. Die Antwort ist eine allgemeine Auskunft und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; ein Mandat kommt dadurch nicht zustande. Geht es eilig, rufen Sie bitte an: 0431 – 979 940 20.

Geräte beschlagnahmt nach einem Vorwurf gemäß § 184b StGB?

Halten Sie Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsverzeichnis bereit. Ich prüfe, welche Geräte sich zurückholen lassen und was der Auswertungsbericht rechtlich hergibt.

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Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · Exerzierplatz 32, 24103 Kiel · kanzlei@marquort.de

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