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Informationspflichten gem. 312d BGB

Informationspflichten gem. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m Art. 246a EG-BGB

Identität

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, D-24103 Kiel

TEL: +49(0)431 – 979 940 – 20

FAX: +49(0)431 – 979 940 – 25

www.marquort.de

Mail: kanzlei@marquort.de

Philipp Marquort ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in Deutschland verliehen. Die Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” wurde in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig verliehen.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Marquort ist bei der ERGO Versicherung, Victoria Platz 2, 40477 Düsseldorf gegen Vermögensschäden Haftpflicht versichert.

 

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE

Die Schleswig Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, D-24837 Schleswig, www.rak-sh.de,

TEL: +49(0)4621 – 93 91 – 0  FAX: +49(0)4621 – 93 91 – 26, ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Rechtsanwalt Philipp Marquort.

 

Wesentliche Dienstleistungen

Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

 

Preis für die Dienstleistungen

Für das Erbringen von Rechtsdienstleistungen durch Rechtsanwalt Philipp Marquort fallen Rechtsanwaltsgebühren an.

Strafrecht

Im Strafrecht richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Mandant auf freiem Fuß

Mandant in Haft

Gebührenrahmen Pflichtverteidigergebühren Gebührenrahmen Pflichtverteidigergebühren
Grundgebühr, entsteht einmalig je Fall immer

40,00 – 360,00 €

160,00 €

40,00 – 450,00 €

192,00 €

Ermittlungsverfahren
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

40,00 – 290,00 €

132,00 €

40,00 – 450,00 €

192,00 €

Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, StA, Polizei etc., Haftprüfungstermine etc., kann mehrmals entstehen

40,00 – 300,00 €

136,00 €

40,00 – 375,00 €

166,00 €

Verfahren vor dem Amtsgericht
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

40,00 – 290,00 €

132,00 €

40,00 – 362,50 €

161,00 €

Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag

70,00 – 480,00 €

220,00 €

70,00 – 600,00 €

268,00 €

Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert

110,00 €

110,00 €

Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden

220,00 €

220,00 €

Verfahren vor der Strafkammer
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

50,00 – 320 ,00 €

148,00 €

50,00 – 400,00 €

180,00 €

Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag

80,00 – 560,00 €

256,00 €

80,00 – 700,00 €

312,00 €

Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert

128,00 €

128,00 €

Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden

256,00 €

256,00 €

Verfahren vor dem Oberlandesgericht (1. Rechtszug), Schwurgericht oder Wirtschaftsstrafkammer
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

100,00 – 690,00 €

316,00 €

100,00 – 862,50 €

385,00 €

Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag

130,00 – 930,00 €

424,00 €

130,00 – 1.162,50 €

517,00 €

Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert

212,00 €

212,00 €

Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden

424,00 €

424,00 €

Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

80,00 – 560,00 €

256,00 €

80,00 – 700,00 €

312,00 €

Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag

80,00 – 560,00 €

256,00 €

80,00 – 700,00 €

312,00 €

Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert

128,00 €

128,00 €

Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden

256,00 €

256,00 €

Revision gegen amts- und landgerichtliche Urteil
Verfahrensgebühr (entsteht einmalig)

120,00 – 1.110,00 €

492,00 €

120,00 – 1.387,50 €

603,00 €

Terminsgebühr

120,00 – 560,00 €

272,00 €

120,00 – 700,00 €

328,00 €

Zuschlag wenn Hauptverhandlung länger als 5 aber unter 8 Stunden dauert

136,00 €

136,00 €

Zuschlag Termin dauert länger als 8 Stunden

272,00 €

272,00 €

Strafvollstreckung
Verfahrensgebühr für die Erledigung einer Maßregel, Sicherungsverwahrung, psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt

60,00 € – 670,00 €

292,00 €

60,00 – 837,50 €

359,00 €

Terminsgebühr

60,00 € – 300,00 €

144,00 €

60,00 – 375,00 €

174,00 €

Verfahrensgebühr für sonstige Vollstreckungssachen

30,00 € – 300,00 €

132,00 €

30,00 – 375,00 €

162,00 €

Terminsgebühr

30,00 € – 300,00 €

132,00 €

30,00 – 375,00 €

162,00 €

 

Zivilrecht

Im Zivilrecht richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Streitwert. Für Vertretungen im außergerichtlichen Bereich fallen Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG ff. an, welche nach dem Streitwert eine von 0,5 – 2,5-fachen Geschäftsgebühr betragen, wobei eigentlich immer von einer 1,3-fachen Gebühr (Regelgebühr) auszugehen ist. Im Gerichtlichen Bereich fallen als Verfahrensgebühr eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG, auf die die außergerichtliche bis maximal 0,75-fachen Gebühr anzurechnen ist, wenn diese angefallen ist. Für die Teilnahme eines Gerichtstermins fällt eine 1,2-fache Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG an. Im Falle eines Vergleiches im außergerichtlichen Verfahren fällt eine 1,5-fache Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG ff. an. Sollte im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, fällt eine 1,0-fache Gebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ff. an. Für das Berufung- und Revisionsverfahren fallen jeweils eine 1,6-fache Verfahrensgebühr und bei Teilnahme an einem Gerichtstermin eine 1,2-fache Gebühr an. Im Revisionsverfahren fallen eine 1,6-fache sowie eine 1,5-fache Terminsgebühr an. Die Terminsgebühren entstehen für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Im Falle einer Verhandlung nach § 307 oder § 495a ZPO fällt ohne Teilnahme an einem Termin eine Terminsgebühr an. Ebenso fällt eine Terminsgebühr im Falle eines Anerkenntnisses an.

Gegenstands-wert bis € 1,0-fache Gebühr Gegenstands-wert bis € 1,0-fache Gebühr Gegenstands-wert bis € 1,0-fache Gebühr Gegenstands-wert bis € 1,0-fache Gebühr
500 45,00 1.000 80,00 1.500 115,00 2.000 150,00
3.000 201,00 4.000 252,00 5.000 303,00 6.000 354,00
7.000 405,00 8.000 456,00 9.000 507,00 10.000 558,00
13.000 604,00 16.000 650,00 19.000 696,00 22.000 742,00
25.000 788,00 30.000 863,00 35.000 938,00 40.000 1.013,00
45.000 1.088,00 50.000 1.163,00 65.000 1.248,00 80.000 1.333,00
95.000 1.418,00 110.000 1.503,00 125.000 1.588,00 140.000 1.673,00
155.000 1.758,00 170.000 1.843,00 185.000 1.928,00 200.000 2.013,00
230.000 2.133,00 260.000 2.253,00 290.000 2.373,00 320.000 2.493,00
350.000 2.613,00 380.000 2.733,00 410.000 2.853,00 440.000 2.973,00
470.000 3.093,00 500.000 3.213,00 Über 500.000 je weiter angefangene 50.000 € erhöht sich die Gebühr um jeweils 150,00 €

 

Zu den vorgenannten Gebühren kommen – je nach Umfang und Anfall – Auslagen. Kopierkosten von 0,50 €/Kopie aus Behörden und Gerichtsakten für die ersten 50 Seiten. Für jede weitere Seite 0,15 €/Kopie. Für jede Farbkopie für die ersten 50 Kopien 1,00 € je Seite.  Jede weitere Seite 0,30 €/Kopie. Je überlassene Datei 1,50 €/je Datei (in einem Arbeitsvorgang max. 5,00 €). Post- und Telekommunikationsentgelte entweder in voller oder als Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20 % der Gebühren, maximal 20,00 €. Fahrtkosten vom 0,30 € je gefahrenen Kilometer im PKW. Bei Geschäftsreisen des Anwalts mit anderen Verkehrsmitteln in voller Höhe soweit diese angemessen sind. Tage- und Abwesenheitsgelder von 25,00 € (bis zu 4 Stunden) über 40,00 € bis zum 70 € über 8 Stunden. Sonstige Auslagen. Zu guter Letzt ist noch die Umsatzsteuer in voller Höhe zu begleichen.

Im Einzelfall können über eine Vergütungsvereinbarung Pauschalpreise, Stundenhonorare abgeschlossen werden.

 

Verhaltenskodizes und rechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG),die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln), die Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) sind unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ in der jeweils gütligen Form abrufbar.

 

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie der Mindestdauer des Vertrages

Die Rechnungen von Rechtsanwalt Philipp Marquort sind sofort fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein.

Eine Beratung wird gfs. mündlich sofort erfolgen. Im Einzelfall kann dies bis zu 1 Woche dauern, je nach Umfang der Beratungsleistungen. Bei Vertretungen in Rechtsangelegenheit hängt die Dauer der Rechtsdienstleistung von Umfang des Mandats sowie Gang des Verfahrens ab. Der Rechtsanwalt kann seine Leistung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Er ist berechtig den Vorschuss in der Höhe zu fordern, wie voraussichtlich Rechtsanwaltsgebühren entstehen. Der Rechtsanwalt hat bis zur vollständigen Begleichung seiner Honoraransprüche ein ihm gesetzlich zustehendes Zurückbehaltungsrecht an der Handakte, die auch die übergebenen Unterlagen und Original beinhaltet.

Der Vertrag ist jederzeit kündbar, nur nicht zur Unzeit.

 

Widerrufsrecht

Für alle Verbraucher, die den Mandatsvertrag über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Büroräume von Rechtsanwalt Marquort schließen, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht:

WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber
Rechtsanwalt Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, 24103 Kiel
Fax: 0431 – 979 940 25           kanzlei@marquort.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.Ende der Widerrufsbelehrung

 

Dieses Belehrung über das Widerrufsrecht ist dauerhaft als PDF hier gespeichert.

 

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, so können Sie uns das nachfolgende Widerrufschreiben schicken. Als PDF haben wir das Widerrufsformular hier.

Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

Rechtsanwalt Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, 24103 Kiel, Fax: 0431 – 979 940 25, kanzlei@marquort.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung Rechtsberatung – Vertretung (*)

 

Bestellt am

 

Name und Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

______________________________________  __________________________________ _________________________________

 

______________________________________  __________________________________ _________________________________

 

 

…………………………………………………., den ………………………………………….           …………………………………………………………………………

Ort                                                               Datum                      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf

Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

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