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Betäubungsmittelstrafrecht

Ihr kompetenter Partner in Kiel

Einführung in das Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt ist. Es befasst sich mit sämtlichen strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, von Anbau und Herstellung über Handel und Besitz bis hin zum Konsum. Angesichts der schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen ist es essenziell, bei Vorwürfen in diesem Bereich einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben.

Die Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

Das BtMG definiert verschiedene strafbare Handlungen im Umgang mit Betäubungsmitteln. Die zentralen Tatbestände umfassen:

Besonders schwere Fälle, wie der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, werden nach § 29a BtMG mit höheren Strafen geahndet.

Die Tatbestände des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

Mit der Einführung des KCanG wurden bestimmte Regelungen für den Umgang mit Cannabis angepasst. Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bzw. bis zu 25 Gramm außerhalb zum Eigenkonsum besitzen. Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum ist am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls erlaubt. Überschreitungen dieser Mengen oder der Anbau von mehr Pflanzen führen jedoch zu Strafbarkeit gemäß § 34 KCanG.

Funkzellenauswertung im Betäubungsmittelstrafrecht

Die Funkzellenauswertung ist ein wesentliches Instrument in der Strafverfolgung, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht. Dabei werden Telekommunikationsverbindungsdaten abgefragt, die in einem bestimmten räumlichen Bereich (Funkzelle) und Zeitraum angefallen sind. Ziel ist es, Bewegungsprofile zu erstellen und mögliche Tatbeteiligte zu identifizieren. Diese Maßnahme unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen und bedarf einer richterlichen Anordnung.

Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt Philipp Marquort

Rechtsanwalt Philipp Marquort verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht und hat in über 3000 Strafverfahren Mandanten erfolgreich vertreten. Seine Kanzlei in Kiel ist spezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht und bietet Ihnen umfassende Expertise in diesem Bereich.

Spezialisierung auf technische Überwachungsmethoden

In der modernen Strafverfolgung spielen technische Überwachungsmethoden wie Funkzellenauswertungen, IMSI-Catcher und Telefonüberwachungen eine entscheidende Rolle. Rechtsanwalt Marquort hat sich intensiv mit diesen Methoden auseinandergesetzt und verfügt über fundierte Kenntnisse in der Analyse und Anfechtung solcher Beweismittel. Seine Erfahrung ermöglicht es, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls deren Unzulässigkeit im Verfahren geltend zu machen.

Expertise in DNA-Analysen

Die Verwendung von DNA-Untersuchungen als Beweismittel erfordert spezielles Fachwissen. Rechtsanwalt Marquort hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit DNA-Gutachten und kann deren Aussagekraft sowie die Einhaltung der rechtlichen Standards kritisch hinterfragen. Dies ist besonders wichtig, da fehlerhafte oder unzulässige DNA-Beweise erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang eines Verfahrens haben können.

Umgang mit Sachverständigengutachten

In vielen Betäubungsmittelverfahren spielen Sachverständigengutachten, beispielsweise zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts oder zur Hochrechnung von Produktionsmengen, eine zentrale Rolle. Rechtsanwalt Marquort verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit solchen Gutachten und kann deren Methodik und Ergebnisse kompetent prüfen. Durch kontinuierliche Fortbildungen bleibt er stets auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen und kann so die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.

Ihr verlässlicher Partner in Kiel und bundesweit

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Marquort setzt sich mit höchstem Engagement für die Rechte ihrer Mandanten ein. Durch die Spezialisierung auf das Betäubungsmittelstrafrecht und die langjährige Erfahrung ist gewährleistet, dass Sie eine kompetente und individuelle Verteidigung erhalten. Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Marquort, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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