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Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Was jetzt wichtig ist

In 30 Sekunden: Das Wichtigste
  • Schweigen: Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen.
  • Nichts löschen. Die Geräte sind ohnehin weg, und ein geräumtes Cloud-Konto liefert der Staatsanwaltschaft das Haftargument, das ihr bis dahin fehlte.
  • Keine Festnahme am Tag der Durchsuchung bedeutet meist: auch keine in den nächsten Wochen.
  • Akteneinsicht: Was die Ermittler haben, steht in der Akte. Der Durchsuchungsbeschluss sagt daz u fast nichts – er beschreibt einen Verdacht, kein Ergebnis.
  • Die Auswertung dauert Monate. Diese Zeit ist nicht leer, sie ist der Teil des Verfahrens mit dem meisten Spielraum.

Meistens ist es kurz nach sechs. Es klingelt, draußen stehen vier oder fünf Beamte, einer hält ein Blatt hoch, und eine Stunde später sind Handy, Laptop, zwei Festplatten und das Tablet der Tochter in Kartons verpackt.

Was danach kommt, beschreiben Mandanten fast immer gleich: Sie sitzen in einer Wohnung, in der nichts an seinem Platz liegt, und die Fragen kommen alle auf einmal. Kommen die wieder? Was sage ich im Büro, wenn das Diensthandy fehlt? Was sage ich meiner Frau? Und die Frage, die niemand gern ausspricht, weil sie zu groß ist.

Für die ersten Tage ist die Liste kurz. Nichts sagen. Nichts löschen. Beschluss und Sicherstellungsverzeichnis an einen Ort legen, an dem Sie sie wiederfinden. Alles andere entscheidet sich nicht heute.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel
Über den Autor

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel und verteidige seit über 22 Jahren bundesweit, mit einem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht.

Mandanten, bei denen wegen § 184b StGB durchsucht wurde, fangen das erste Gespräch oft mit demselben Satz an: Sie sind der Erste, dem ich das erzähle. Damit kann ich arbeiten. Bewerten ist nicht meine Aufgabe, prüfen schon.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, warten Sie nicht auf Post von der Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie mich jederzeit.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie – wie geht es jetzt weiter?

Der Tag danach ist der leiseste des ganzen Verfahrens. Niemand ruft an, es kommt kein Schreiben, und genau das treibt Betroffene in der zweiten Woche zu dem Fehler, selbst bei der Polizei anzurufen und zu fragen, wie es aussieht.

Tatsächlich liegen Ihre Geräte in der Warteschlange einer forensischen Auswertung. Wer im Januar durchsucht wird, hält den Bericht häufig erst im Spätsommer in der Hand – bei mehreren Rechnern und verschlüsselten Datenträgern noch später. Erst danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage.

Diese Monate sind nicht Wartezeit im Sinne von Stillstand. In ihnen wird Akteneinsicht beantragt, der Beschluss auf seine Tragfähigkeit angesehen, die Herausgabe fremder Geräte betrieben und der Kontakt zur Sachbearbeiterin aufgebaut, bevor sie ihre Verfügung schreibt. Wer diese Zeit verstreichen lässt, verhandelt später nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über die Höhe.


Werde ich jetzt überwacht?

Die Frage kommt meist am dritten Tag, wenn die erste Betäubung nachlässt und das neue Handy eingerichtet ist. Eine Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO setzt eine Katalogtat, einen qualifizierten Verdacht und eine richterliche Anordnung voraus. Bei einem Verfahren, in dem die Datenträger bereits sichergestellt sind, läuft das ins Leere: Man überwacht keine Kommunikation, um Dateien zu finden, die schon in der Asservatenkammer liegen. Bei Verfahren gegen Foren- und Verbreiterstrukturen sieht das anders aus. Ob in Ihrem Fall etwas angeordnet wurde, steht in der Akte, nicht im Gefühl.

Darf ich verreisen oder umziehen?

Ja. Ohne Haftbefehl und ohne Auflagen sind Sie nicht beschränkt. Sinnvoll ist nur, erreichbar zu bleiben. Ein Mandant, der mitten im Verfahren ohne Nachsendeauftrag umzieht, erfährt von seinem Strafbefehl erst, wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist.

Situation Müssen Sie mitwirken? Grundlage
Angaben zum Vorwurf Nein, und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. § 136 StPO
Angaben zur Person Ja: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit. § 163b StPO
Handy-PIN nennen Nein. Selbstbelastungsfreiheit
Polizeiliche Vorladung Erscheinen freiwillig, Folgen hat ein Fernbleiben nicht. § 163a StPO
Vorladung der Staatsanwaltschaft Erscheinen ja, aussagen nein. § 163a Abs. 3 StPO

Warum wurde ich nicht festgenommen – kommt das noch?

Wer nach der Durchsuchung in seiner Wohnung stehen bleibt, rechnet in den folgenden Nächten mit dem Klingeln. Verständlich, aber es klingelt so gut wie nie.

Untersuchungshaft braucht nach § 112 StPO einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund. Fluchtgefahr scheitert bei jemandem mit Mietvertrag, Arbeitsstelle und Familie am Ort regelmäßig schon an der Prognose. Verdunkelungsgefahr ist mit der Sicherstellung der Geräte weitgehend erledigt – die Beweismittel liegen bei der Polizei, nicht mehr bei Ihnen. Wiederholungsgefahr kommt nur bei bestimmten Katalogtaten in Betracht und spielt hier selten eine Rolle.

Dass die Beamten gegangen sind und Sie geblieben sind, ist deshalb kein Versehen. Diese Prüfung hat vor der Durchsuchung stattgefunden, beim Ermittlungsrichter, und sie ist zu Ihren Gunsten ausgegangen. Anders wäre es, wenn Sie jetzt anfangen, Spuren zu beseitigen.

Ich habe bei der Durchsuchung etwas gesagt – kann ich das zurücknehmen?

In den Vermerken, die ich später in der Akte lese, steht selten ein Geständnis. Es steht dort ein Halbsatz. „Das war bestimmt noch im Papierkorb.“ Oder: „Da hat mir jemand was geschickt.“ Gesagt im Flur, zwischen zwei Kartons, ohne dass der Betroffene das für eine Aussage gehalten hätte.

Ungeschehen machen lässt sich das nicht. Einordnen schon. Wer in dieser Lage etwas sagt, sagt es unvollständig und oft falsch, und das wissen Gerichte. Hinzu kommt die formale Seite: Fehlte die Belehrung nach § 136 Abs. 1 StPO oder kam sie erst, als die Fragen bereits liefen, kann ein Verwertungsverbot in Betracht kommen. Es fällt allerdings nicht vom Himmel: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Verteidiger der Verwertung in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprechen.

Wichtiger als das Zurückholen ist deshalb das Aufhören. Ab jetzt keine weiteren Angaben, bis die Akte vorliegt.

Zählt ein „lockeres Gespräch“ im Flur als Aussage?

Im Vermerk steht es jedenfalls. Ob es verwertbar ist, hängt davon ab, ob die Beamten bei einem bereits Beschuldigten gezielt nach der Sache gefragt haben, ohne zu belehren. Das ist im Einzelfall umstritten und lässt sich nur anhand des Vermerks beurteilen. Halten Sie es einfach: freundlich bleiben, Personalien angeben, zur Sache nichts.

Durchsuchung wegen § 184b StGB?

Keine weiteren Angaben, nichts löschen, und dann ein Anruf. Das erste Gespräch ist vertraulich, auch wenn daraus kein Mandat wird.

Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de

Soll ich jetzt noch Dateien oder Konten löschen?

Offen gestellt wird die Frage fast nie. Sie kommt als Nebensatz, irgendwann in der zweiten Gesprächshälfte, und meistens ist die Antwort dann schon zu spät.

Sie bringt nichts. Die Geräte sind weg, und die Forensik arbeitet an einer Kopie, auf der gelöschte Dateien, Vorschaubilder und Synchronisationsprotokolle regelmäßig noch vorhanden sind. Was Sie zu Hause aufräumen, steht dort bereits.

Schaden kann sie sehr wohl. Ein geleertes Cloud-Konto, ein gelöschter Chatverlauf, eine Festplatte, die plötzlich niemand mehr findet – das ist der Stoff, aus dem Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO gemacht wird. Ein Verfahren ohne Haftfrage wird so zu einem mit Haftfrage. Lassen Sie alles liegen, wie es liegt.

Muss ich zur Vorladung, und muss ich dort etwas sagen?

Das Schreiben, das zwei Wochen später kommt, ist freundlich formuliert. Zur Klärung eines Sachverhalts, bitte um Terminvereinbarung. Es klingt nach Verwaltung, nicht nach Vernehmung.

Kommt es von der Polizei, müssen Sie nicht hin. Kommt es von der Staatsanwaltschaft, müssen Sie erscheinen, nach § 163a Abs. 3 StPO – sagen müssen Sie auch dort nichts.

Von einer Aussage ohne Akteneinsicht rate ich in diesen Verfahren fast ausnahmslos ab. Sie wissen sonst nicht, ob es um drei Dateien oder dreihundert geht, ob der Vorwurf Besitz oder Verbreiten lautet und ob überhaupt Ihr Gerät gemeint ist. Mehr dazu auf der Seite Vorladung als Beschuldigter.

Was bedeutet mein Durchsuchungsbeschluss?

Nehmen Sie das Blatt noch einmal zur Hand und suchen Sie das Datum. Nicht das Datum des Beschlusses, sondern das der Tat: ein Upload, ein Zeitstempel, manchmal nur ein Monat. Steht dort ein Frühjahr, das zwei Weihnachten zurückliegt, während die Beamten erst jetzt vor der Tür standen, ist das keine Nebensache.

Der Beschluss nennt Tatvorwurf, Tatzeitraum und die Gegenstände, nach denen gesucht werden darf, gestützt auf § 102 StPO. Häufig taucht eine IP-Adresse auf oder der Hinweis auf eine Meldung des amerikanischen NCMEC. Was er nicht enthält, ist ein Beweis.

Je größer der Abstand zwischen gemeldetem Upload und Durchsuchung, desto fraglicher wird, ob auf heutigen Geräten überhaupt noch Beweismittel zu erwarten waren. Mehrere Landgerichte haben Durchsuchungen aus diesem Grund für rechtswidrig erklärt. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, und es kommt auf die Begründung des konkreten Beschlusses an. Ansehen lohnt sich. Wie solche Verdächtigungen entstehen, steht im Beitrag Wie kommt die Polizei auf mich?.

Relevante Vorschriften auf einen Blick

Diese Normen tragen, was in den ersten Wochen geschieht:

  • § 184b StGB – der Vorwurf. Seit dem 28.06.2024 wieder ein Vergehen: Verbreiten sechs Monate bis zehn Jahre, Besitz und Abruf drei Monate bis fünf Jahre.
  • § 102 StPO – Durchsuchung beim Beschuldigten.
  • § 94 StPO – Sicherstellung von Handys, Rechnern, Datenträgern.
  • § 108 StPO – Zufallsfunde, wenn bei der Auswertung etwas anderes auftaucht.
  • § 147 StPO – Akteneinsicht des Verteidigers.

Brauche ich einen Anwalt, obwohl ich weiß, dass etwas gefunden wird?

Diese Frage stellen die Mandanten, bei denen später am meisten zu holen ist. Sie halten Verteidigung für Leugnen und schließen daraus, sie sei zwecklos.

Verteidigung ist aber vor allem Arbeit am Detail. Wie viele Dateien sind es wirklich, wenn man Dubletten, Vorschaubilder und automatische Zwischenspeicher abzieht? War es Besitz oder hat ein Synchronisationsdienst selbstständig hochgeladen, sodass aus § 184b Abs. 3 plötzlich Absatz 1 werden soll? Wurde eine Datei je geöffnet? An solchen Fragen hängt der Unterschied zwischen einer Einstellung gegen Auflage, einem Strafbefehl ohne öffentliche Verhandlung und einem Hauptverhandlungstermin, bei dem der Name aufgerufen wird. Entschieden wird das größtenteils vor der Anklage.

Wirkt es nicht schuldig, sich einen Anwalt zu nehmen?

Nein. Staatsanwälte arbeiten täglich mit Verteidigern, und ein verteidigter Beschuldigter gilt dort als jemand, der seine Rechte kennt. Der Gedanke, Zurückhaltung wirke unschuldiger, stammt aus dem Fernsehen.

Verteidigt ein Anwalt so etwas überhaupt?

Ja, und ohne Sie innerlich zu bewerten. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern Arbeitsvoraussetzung: Wer verurteilt, hört nicht genau zu. Ihre Aufgabe ist, die Wahrheit zu sagen oder zu schweigen. Meine ist, dafür zu sorgen, dass der Staat seinen Vorwurf beweisen muss.

Jetzt gleich oder erst, wenn Post kommt?

Jetzt. Später ist die Auswertung geschrieben, die Verfügung entworfen und der Vorwurf in Zahlen gegossen, die niemand mehr gerne anfasst.

Ist mein Leben jetzt vorbei?

Nein. Ich weiß aber, dass diese Frage in den ersten Tagen nicht rhetorisch gemeint ist, und behandle sie deshalb nicht als Redewendung.

Was Mandanten in dieser Phase am meisten zusetzt, ist nicht die Aussicht auf eine Strafe. Es ist die Vorstellung, dass jemand davon erfährt: der Arbeitgeber, die Nachbarn, die Familie. Diese Sorge ist berechtigt und gleichzeitig fast immer größer als das, was tatsächlich passiert. Wer davon erfährt und wer nicht, ist ein eigenes Thema, das sich steuern lässt.

Wenn Ihre Gedanken in eine Richtung gehen, die Ihnen selbst Angst macht, sprechen Sie mit jemandem. Nicht erst nach dem Anwalt.

Wenn es Ihnen sehr schlecht geht

Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar, kostenfrei und vertraulich: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Sie können dort reden, ohne Ihren Namen zu nennen.

Fazit

Steuern können Sie in den ersten Tagen weniger, als Sie möchten, und mehr, als es sich anfühlt. Nichts sagen, nichts löschen, den Beschluss ansehen lassen. Der Rest hängt an einem Auswertungsbericht, der noch nicht geschrieben ist.

Häufig gestellte Fragen nach einer Hausdurchsuchung

Was kostet ein Strafverteidiger in einem Kinderpornografie-Verfahren?

Das hängt vom Umfang ab. Grundlage ist entweder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung, meist als Pauschale je Verfahrensabschnitt. Was auf Sie zukommt, besprechen wir im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden. Ein Verfahren, das im Ermittlungsstadium endet, kostet deutlich weniger als eines mit Hauptverhandlung – auch das spricht dafür, früh anzufangen.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Möglich, aber nicht automatisch. Seit der Reform vom 28.06.2024 ist § 184b StGB wieder ein Vergehen, sodass die Beiordnung nicht mehr allein wegen der Verbrechensqualität erfolgt. In Betracht kommt sie nach § 140 StPO etwa bei schwieriger Sach- oder Rechtslage oder drohender Untersuchungshaft. Kostenlos ist ein Pflichtverteidiger übrigens nicht: Die Staatskasse zahlt zunächst und holt sich das Geld bei einer Verurteilung zurück.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Bei Vorsatzdelikten leisten die meisten Strafrechtsschutztarife nur vorläufig. Der Versicherer schießt vor und fordert zurück, wenn es zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt. Sehen Sie trotzdem in Ihre Bedingungen, die Klauseln unterscheiden sich erheblich.

Kann ich zuerst anonym anfragen?

Ja. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Frageformular auf dieser Seite, ohne Ihren Namen zu nennen. Die Schweigepflicht gilt bereits für die Anbahnung, also auch dann, wenn aus dem Gespräch kein Mandat wird. Für eine konkrete Prüfung brauche ich Ihren Namen später allerdings – schon um auszuschließen, dass ich in derselben Sache jemand anderen vertrete.

Muss der Anwalt aus meiner Stadt sein?

Nein. Das Ermittlungsverfahren läuft schriftlich und telefonisch; zur Hauptverhandlung reise ich an. Wichtiger als die Entfernung ist die Erfahrung mit diesem Deliktsbereich.

Muss ich zur erkennungsdienstlichen Behandlung?

Ist sie nach § 81b StPO angeordnet, müssen Sie Lichtbilder und Fingerabdrücke dulden. Anders liegt es bei präventiven Anordnungen nach Landespolizeirecht: Dort ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, und eine Anfechtung hat häufig Aussicht auf Erfolg. Lesen Sie deshalb genau, worauf sich das Schreiben stützt, bevor Sie den Termin wahrnehmen.

Kann ich selbst Akteneinsicht bekommen?

Nur eingeschränkt. Das volle Recht aus § 147 StPO hat der Verteidiger; unverteidigte Beschuldigte erhalten Auskünfte und Abschriften, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird. Bilddateien werden ohnehin nicht herausgegeben, sondern nur zur Einsicht bereitgestellt.

War es ein Fehler, das Sicherstellungsverzeichnis zu unterschreiben?

Nein. Damit bestätigen Sie nur, was mitgenommen wurde, nicht den Vorwurf. Das Verzeichnis ist sogar nützlich, weil sich damit die Herausgabe einzelner Geräte betreiben lässt. Prüfen Sie, ob die Einträge stimmen: „1 Smartphone schwarz“ ohne Modell und Seriennummer hilft später niemandem. Haben Sie kein Exemplar bekommen, fordern Sie eines an.

Ihre Frage – anonym

Ihre Frage ist hier nicht beantwortet? Dann stellen Sie sie. Sie brauchen dazu keinen Namen anzugeben. Wenn Sie eine Antwort möchten, tragen Sie eine E-Mail-Adresse ein – gern auch eine eigens dafür angelegte. Ohne E-Mail-Adresse können wir nicht antworten.

Bitte keine Namen, Aktenzeichen oder Angaben Dritter eintragen. Die Antwort ist eine allgemeine Auskunft und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; ein Mandat kommt dadurch nicht zustande. Geht es eilig, rufen Sie bitte an: 0431 – 979 940 20.

Durchsuchung wegen § 184b StGB? Lassen Sie die Akte prüfen.

Ich verteidige seit über 22 Jahren bundesweit von Kiel aus, mit einem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Legen Sie Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsverzeichnis bereit, alles Weitere besprechen wir vertraulich.

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Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · Exerzierplatz 32, 24103 Kiel · kanzlei@marquort.de

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