Verfahren wegen Kinderpornografie: Einstellung, Strafbefehl oder Anklage?
- ✓Seit dem 28.06.2024 ist § 184b StGB wieder ein Vergehen. Damit sind Einstellung und Strafbefehl überhaupt erst wieder möglich – unter der alten Fassung waren sie gesperrt.
- ✓Drei Ausgänge stehen im Raum: Einstellung, Strafbefehl, Anklage.
- ✓Ein Strafbefehl spart die öffentliche Verhandlung. Das ist bei diesem Vorwurf oft mehr wert als ein paar Tagesätze weniger.
- ✓Zwei Wochen Einspruchsfrist. Sie läuft ab Zustellung und wird von niemandem verlängert.
- ✓Der Weg wird vor der Anklage bestimmt, nicht danach. Wer erst reagiert, wenn Post vom Gericht kommt, verhandelt nur noch über die Höhe.
Irgendwann in der Wartezeit verschiebt sich die Frage. Anfangs will jeder wissen, ob er ins Gefängnis muss; nach ein paar Monaten will er wissen, wie das Ganze eigentlich aufhört. Das ist die nützlichere Frage, weil sich der Ausgang beeinflussen lässt und die Angst vor dem Schlimmsten nicht.
Drei Wege führen aus einem Verfahren nach § 184b StGB heraus, und sie unterscheiden sich nicht nur in der Strafhöhe. Sie unterscheiden sich darin, ob ein Gerichtssaal beteiligt ist, ob etwas im Führungszeugnis steht und ob jemand aus Ihrem Umfeld davon erfahren kann. Genau deshalb ist die Wahl des Wegs die eigentliche Verteidigungsarbeit.
Was hier beschrieben wird, gilt seit der Reform vom 28. Juni 2024. Unter der zuvor geltenden Fassung war § 184b Abs. 1 StGB ein Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe, und damit waren die meisten dieser Wege versperrt. Wer noch auf einen älteren Ratgebertext stößt, liest deshalb leicht das Falsche.
Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel und verteidige seit über 22 Jahren bundesweit, mit einem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht.
Ob ein Verfahren nach § 184b StGB mit einer Einstellung, einem Strafbefehl oder einer Hauptverhandlung endet, hängt an Punkten, die vor der Anklage gesetzt werden: Dateianzahl nach Abzug von Dubletten, Vorsatzfrage, Nachtatverhalten. Wer diese Punkte erst im Gerichtssaal vorträgt, trägt sie zu spät vor.
Wenn Sie wissen wollen, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, sehen wir uns die Akte an. Kontaktieren Sie mich jederzeit.
Kann das Verfahren eingestellt werden – auch gegen Geldauflage?
Diese Frage stellen Mandanten meist mit einem entschuldigenden Halbsatz davor, als wäre sie unanständig. Sie ist es nicht. Seit § 184b StGB wieder ein Vergehen ist, gehört sie in jedes Erstgespräch, denn für Verbrechen kommen die Einstellungsvorschriften nach ihrem Wortlaut nicht in Betracht.
Zwei Wege sind zu unterscheiden. Nach § 153 StPO kann bei geringer Schuld ohne Auflage eingestellt werden, was bei diesem Vorwurf selten bleibt. Praktisch wichtiger ist § 153a StPO: Einstellung gegen eine Geldauflage, mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft, Gericht und Ihnen. Es gibt keinen Schuldspruch, keinen Eintrag im Bundeszentralregister und nichts im Führungszeugnis.
Erreichbar ist dieser Weg nicht in jedem Fall, und ich verspreche ihn niemandem. Er kommt in Betracht, wenn die Zahl der Dateien klein ist, es beim Besitz nach Absatz 3 bleibt, kein Verbreiten im Raum steht und die Vorsatzfrage nicht eindeutig gegen den Beschuldigten ausfällt – etwa bei automatisch synchronisierten Dateien, die nie geöffnet wurden. Wie belastbar der Vorwurf in diesen Punkten ist, ergibt der Auswertungsbericht, und der lässt sich prüfen. Deshalb steht am Anfang die Akteneinsicht und nicht das Gespräch über Auflagenhöhen.
Was ist, wenn gar nichts gefunden wird?
Das kommt vor, und häufiger als Betroffene glauben. Eine NCMEC-Meldung führt zu einer Durchsuchung, die Auswertung ergibt nichts Belastbares, und dann steht die Staatsanwaltschaft mit einem Anfangsverdacht da, der sich nicht erhärtet hat. Der Anschluss war geteilt, die Datei ließ sich keinem Nutzer zuordnen, oder das, was markiert wurde, fällt rechtlich nicht unter die Norm.
Dann wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das ist die beste erreichbare Beendigung, weil kein Schuldvorwurf bleibt und ein Herausgabeanspruch für die Geräte entsteht. Ausführlich zu dieser Variante gibt es einen eigenen Beitrag zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Automatisch läuft das trotzdem nicht ab. Eine Staatsanwaltschaft, die auf einem dünnen Bericht sitzt, neigt dazu, den Vorgang liegen zu lassen statt ihn zu beenden, und manchmal hilft schon ein Schriftsatz, der die Lücken benennt. Wer nur wartet, wartet in solchen Fällen unnötig lange. Dass keine Nachricht kommt, ist deshalb kein verlässliches Zeichen, sondern oft nur ein übersehener Aktenstapel.
Das entscheidet sich am Auswertungsbericht und an der Vorsatzfrage. Ich beantrage Akteneinsicht und sage Ihnen, was erreichbar ist – und was nicht.
Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de
Geht es ohne Gerichtsverhandlung, per Strafbefehl?
Für viele Mandanten ist das der wichtigste Satz des ganzen Gesprächs, und er lautet: Es gibt einen Weg, bei dem Sie kein Gericht betreten. Der Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Amtsgericht erlässt ihn, und wenn niemand Einspruch einlegt, wird er ohne Verhandlung rechtskräftig.
Zulässig ist er nach § 407 StPO nur bei Vergehen – auch deshalb war er bis zur Reform 2024 bei § 184b Abs. 1 StGB ausgeschlossen. Festgesetzt werden können unter anderem Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot und Einziehung. Eine Freiheitsstrafe ist bis zu einem Jahr möglich, allerdings nur zur Bewährung und nur, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat. Diese Einschränkung ist keine Formalie: Ohne Verteidiger bleibt dieser Weg in solchen Fällen verschlossen.
Der Preis eines Strafbefehls ist eine Verurteilung. Er erspart die Öffentlichkeit, nicht den Eintrag. Ob er im Ergebnis besser ist als eine Hauptverhandlung mit besseren Aussichten, hängt vom Einzelfall ab – und bei einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagesätzen ohne weitere Eintragung greift zusätzlich die Bagatellgrenze des einfachen Führungszeugnisses, die im Beitrag Wer erfährt davon? erklärt ist.
Strafbefehl bekommen – Einspruch oder akzeptieren?
Wer einen Strafbefehl aus dem Briefkasten holt, hat zwei Wochen. Die Frist des § 410 StPO läuft ab Zustellung, sie wird nicht verlängert, und sie läuft auch im Urlaub. Das ist der einzige Punkt dieses Beitrags, an dem Eile tatsächlich geboten ist.
Gegen den Einspruch spricht, dass danach eine Hauptverhandlung stattfindet – öffentlich, mit Namensaufruf, mit allem, was der Strafbefehl gerade erspart hätte. Dafür spricht, dass das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden ist und die Sache neu bewertet. Ein Einspruch kann auch beschränkt werden, etwa nur auf die Rechtsfolgen, und er lässt sich bis zum Beginn der Beweisaufnahme zurücknehmen.
Die Entscheidung setzt voraus, dass man den Strafbefehl gegen die Akte liest. Steht dort eine Dateianzahl, die Dubletten und Vorschaubilder mitzählt, oder wird Verbreiten angenommen, wo ein Synchronisationsdienst gearbeitet hat, ist ein Einspruch oft lohnend. Sind Zahl und Einordnung dagegen zutreffend und die Rechtsfolge maßvoll, ist Annehmen häufig die nüchternere Wahl. Zur Frist: Im Zweifel Einspruch einlegen und ihn bei Bedarf zurücknehmen, denn eine versäumte Frist ist nicht reparabel.
Diese Normen bestimmen, wie ein Verfahren nach § 184b StGB endet:
- § 170 Abs. 2 StPO – Einstellung, weil der Tatverdacht nicht ausreicht.
- § 153a StPO – Einstellung gegen Auflage, ohne Schuldspruch und ohne Registereintrag.
- § 407 StPO – Strafbefehl, nur bei Vergehen, Freiheitsstrafe bis ein Jahr nur zur Bewährung und mit Verteidiger.
- § 410 StPO – Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung.
- §§ 201, 203 StPO – Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss nach einer Anklage.
Anklage zugestellt – was jetzt?
Eine Anklageschrift kommt mit einer Aufforderung, und die wird regelmäßig überlesen. Nach § 201 StPO können Sie binnen einer gesetzten Frist Einwendungen gegen die Eröffnung erheben und Beweiserhebungen beantragen. Dieses Zwischenverfahren ist die letzte Station, an der eine Hauptverhandlung noch abzuwenden ist.
Genutzt wird sie selten, und das ist ein Fehler. Das Gericht prüft in diesem Stadium, ob hinreichender Tatverdacht besteht, und kann die Eröffnung ablehnen oder den Vorwurf beschränken. Auch eine Einstellung nach § 153a StPO ist hier noch möglich, nun mit Zustimmung des Gerichts. Wer bis zum Verhandlungstag wartet, verhandelt vor einem Gericht, das sich mit der Eröffnung bereits positioniert hat.
Praktisch bedeutet die Anklage also nicht, dass alles entschieden ist. Sie bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ihre Sicht zu Papier gebracht hat und diese Sicht jetzt erstmals vollständig nachlesbar ist. Vieles, was sich im Ermittlungsverfahren nicht klären ließ, lässt sich anhand der Anklageschrift präzise angreifen. Mehr dazu auf der Seite Anklageschrift erhalten.
Ist die Verhandlung öffentlich?
Grundsätzlich ja. § 169 GVG gilt auch hier, und das heißt: Jeder darf hinein, der Name wird aufgerufen, und im Wartebereich sitzen andere Leute. Diese Vorstellung treibt Mandanten mehr um als das Strafmaß, und sie ist auch der Grund, warum Verteidigung in diesem Deliktsbereich so früh ansetzen muss.
Das Gericht kann die Öffentlichkeit nach § 171b GVG ausschließen, wenn Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich zur Sprache kommen und das schutzwürdige Interesse überwiegt. Bei Verfahren, in denen Bilddateien und Chatinhalte in Rede stehen, ist ein solcher Antrag häufig erfolgreich. Stellen muss ihn allerdings jemand, und zwar rechtzeitig; von sich aus schließt kaum ein Gericht den Saal.
Die Verkündung des Urteils bleibt trotzdem öffentlich, auch wenn der Saal für die Beweisaufnahme geschlossen war. Wer die Öffentlichkeit vollständig vermeiden will, muss den Weg vor der Anklage suchen. Das ist der Punkt, an dem Diskretion und Verteidigungsstrategie zusammenfallen.
Ein Detail, das Mandanten regelmäßig entlastet, wenn sie es hören: Der Aufruf zur Sache erfolgt vor dem Saal, nicht über eine Lautsprecheranlage im Wartebereich. Termine im Sexualstrafrecht werden außerdem häufig so gelegt, dass sie nicht in einer Sitzungsserie mit Publikumsverkehr stehen. Das ist keine Garantie, nimmt der Vorstellung aber etwas von ihrem Schrecken.
Wie lange dauert das Ganze?
Rechnen Sie ab der Durchsuchung mit mindestens sechs bis zwölf Monaten bis zum Auswertungsbericht, danach mit weiteren Wochen bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Kommt ein Strafbefehl, ist die Sache mit Ablauf der Einspruchsfrist erledigt. Kommt eine Anklage, ziehen Zwischenverfahren und Terminierung leicht noch ein halbes Jahr hinzu, in größeren Verfahren mehr.
Die Verjährung ist kein realistischer Ausweg, aber sie gehört in die Rechnung. Nach § 78 Abs. 3 StGB richtet sich die Frist nach der Höchststrafe: beim Besitz nach Absatz 3 mit fünf Jahren Höchststrafe sind es fünf Jahre, beim Verbreiten nach Absatz 1 mit zehn Jahren Höchststrafe zehn Jahre. Gerechnet wird ab der Tat, nicht ab der Entdeckung, und Ermittlungsmaßnahmen unterbrechen die Frist.
Diese Zahlen erklären, warum bei alten Meldedaten gelegentlich etwas zu holen ist. Liegt ein gemeldeter Upload vier Jahre zurück und geht es allein um Besitz, wird die Zeit knapp. Das ist selten der tragende Punkt, aber es lohnt sich, das Datum im Beschluss mit dem Kalender zu vergleichen, statt es nur zur Kenntnis zu nehmen.
Fazit
Der Ausgang hängt weniger am Vorwurf als an drei prüfbaren Punkten: der tatsächlichen Dateianzahl, der Einordnung als Besitz oder Verbreiten und der Vorsatzfrage. Alle drei stehen im Auswertungsbericht und alle drei werden vor der Anklage verhandelt. Danach geht es nur noch um Höhe.
Häufig gestellte Fragen zum Verfahrensausgang
Das Gesetz nennt keinen Betrag, weshalb sich die Höhe an Schuldumfang und Einkommen orientiert. Sie wird zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelt und in der Einstellungsverfügung festgesetzt. Zahlbar ist sie meist in Raten, und gezahlt wird an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung. Wird nicht gezahlt, wird das Verfahren fortgesetzt.
Es kann sich nach § 46 Abs. 2 StGB strafmildernd auswirken, aber nur, wenn es zum richtigen Zeitpunkt und im richtigen Umfang kommt. Ein Geständnis ohne Akteneinsicht ist ein Blankoscheck, weil Sie nicht wissen, was Sie einräumen. Sinnvoll ist die Reihenfolge umgekehrt: erst Akte, dann Entscheidung darüber, was eingeräumt wird und was nicht.
Bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist die Aussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB der Regelfall, wenn eine günstige Prognose besteht. Bis zu zwei Jahren ist sie möglich, verlangt aber besondere Umstände. Auflagen und Weisungen kommen hinzu, bei diesem Deliktsbereich häufig eine therapeutische Weisung.
Eine Verständigung nach § 257c StPO ist möglich, muss aber in der Hauptverhandlung offengelegt und protokolliert werden. Das Gericht darf eine Strafobergrenze angeben, keine konkrete Strafe zusagen, und es ist an die Verständigung nicht gebunden, wenn sich wesentliche Umstände anders darstellen. Zusagen auf dem Flur sind nichts wert.
Bei einer Verurteilung werden Datenträger mit inkriminierten Dateien in aller Regel nach den §§ 74 ff. StGB eingezogen und vernichtet. Bei einer Einstellung besteht grundsätzlich ein Herausgabeanspruch, der aber beantragt werden muss. Einzelheiten stehen im Beitrag zu beschlagnahmten Geräten.
Nein. Nach § 2 Abs. 3 StGB ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn sich das Gesetz zwischen Tat und Entscheidung geändert hat. Für Taten aus der Zeit zwischen 2021 und Juni 2024 gelten daher die niedrigeren Strafrahmen der heutigen Fassung. Das ist einer der Punkte, an denen ältere Strafbefehle gelegentlich angreifbar sind.
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Vorwurf nach § 184b StGB? Den Verfahrensausgang früh vorbereiten.
Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung entscheidet sich vor der Anklage, an Dateianzahl, Einordnung und Vorsatzfrage. Ich verteidige seit über 22 Jahren bundesweit von Kiel aus und prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall offensteht.
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