Senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@marquort.de Rufen Sie uns an 0431 - 979 940 20

DNA im Strafverfahren

DNA-Spuren im Strafverfahren · Verteidigung bundesweit
DNA-Spur: Nachweisdauer, Spurenarten, Aussagekraft
Wie lange sind DNA-Spuren nachweisbar? Kann man feststellen, wann eine DNA-Spur entstanden ist? Was ist eine Mischspur? Beweist ein DNA-Treffer die Täterschaft?
Ich verteidige Sie bundesweit — bei DNA Spuren, Methodik, Spur-Spur-Treffer, Likelihood-Ratio, Zweitgutachten nach § 244 StPO. Über 22 Jahre. Über 3.500 Mandate. Fachanwalt seit 2007.
0
Jahre Erfahrung
0
Bearbeitete Mandate
BGH
Bundesgerichtshof
5,0 ★★★★★
Google-Bewertung
Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt bundesweit gegen DNA-Spurenmatches nach § 81e StPO — Sekundärtransfer, LCN-Analyse, Mischspuren-Statistik, Zweitgutachten
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort
★★★★★5,035 Google-BewertungenFachanwalt seit 20073.500+ MandateBundesgerichtshof
In 30 Sekunden: Das Wichtigste
  • Nachweisdauer: DNA ist chemisch stabil. Trocken, kühl und dunkel gelagerte Spuren sind noch nach Jahren auswertbar — feuchte oder der Sonne ausgesetzte Spuren teils schon nach Stunden zerstört.
  • Kein Alter der Spur: Es gibt kein in der Praxis anerkanntes Verfahren, um zu bestimmen, wann eine DNA-Spur entstanden ist. Das ist einer der wichtigsten Verteidigungsansätze überhaupt.
  • Spurenarten: Einzelspur, Mischspur, Kontaktspur und Antragungsspur haben völlig unterschiedliche Aussagekraft — die Bezeichnung im Gutachten ist entscheidend.
  • Was ein Treffer aussagt: Ein DNA-Treffer beantwortet die Frage, von wem das Material stammt. Er beantwortet nicht, wie, wann und warum es an den Fundort gelangt ist.
  • Rechtsgrundlagen: Entnahme und Untersuchung richten sich nach § 81a und § 81e StPO — ausführlich auf der Seite zur DNA-Identifizierung nach § 81e StPO.

Ein DNA-Treffer wirkt auf Beschuldigte wie ein Schlusspunkt. Die Ermittlungsbehörden nennen Wahrscheinlichkeiten in Milliardenhöhe, sprechen von einer „eindeutigen Übereinstimmung“, und der Eindruck entsteht, damit sei alles gesagt. Tatsächlich ist mit dem Treffer erst die einfachste von mehreren Fragen beantwortet: die Frage, von welcher Person das biologische Material stammt. Alle Fragen, auf die es im Strafverfahren wirklich ankommt — wie das Material an den Fundort gelangte, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen —, beantwortet ein DNA-Gutachten nicht.

Mit über 22 Jahren Berufserfahrung als Strafverteidiger, mehr als 3.500 bearbeiteten Strafmandaten und der Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht seit 2007 verteidigt die Kanzlei Marquort von Kiel aus bundesweit Beschuldigte, deren Verfahren auf DNA-Spuren gestützt wird. Gerade im Sexualstrafrecht und bei Kapitaldelikten ist die Spurenlage häufig das tragende Indiz — und damit der Punkt, an dem eine Verteidigung ansetzen muss.

Diese Seite erklärt, welche Arten von DNA-Spuren es gibt, wie lange biologisches Material nachweisbar bleibt und was ein DNA-Treffer im Strafverfahren tatsächlich beweist. Die formellen Voraussetzungen der Probenentnahme, der Speicherung nach § 81g StPO und der DNA-Reihenuntersuchung nach § 81h StPO sind gesondert auf der Seite zur DNA-Identifizierung nach § 81e StPO dargestellt.

Portrait Rechtsanwalt Philipp Marquort, Fachanwalt für Strafrecht, Ihr Strafverteidiger aus Kiel
Über den Autor

★★★★★ 5,0 · 35 Google-Bewertungen · Fachanwalt seit 2007

Mein Name ist Philipp Marquort. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Kiel. Seit über 22 Jahren verteidige ich Mandanten bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe — in über 3.500 strafrechtlichen Mandaten.

Forensische Beweismittel sind in der Verteidigung ein eigenes Handwerk. Wer ein DNA-Gutachten nur zur Kenntnis nimmt, statt Methodik, Spurenherkunft und statistische Grundlage zu prüfen, verschenkt regelmäßig den wichtigsten Ansatzpunkt des Verfahrens. Die Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten beginnt deshalb unmittelbar nach der Akteneinsicht.

Wenn gegen Sie ermittelt wird und eine DNA-Spur im Raum steht, zögern Sie nicht. Je früher Sie professionelle Unterstützung erhalten, desto besser. Kontaktieren Sie mich jederzeit.

Was ist eine DNA-Spur? Einzelspur, Mischspur, Kontaktspur, Antragungsspur

Der Begriff „DNA-Spur“ steht in Ermittlungsakten für sehr unterschiedliche Befunde. Für die Verteidigung ist die genaue Einordnung entscheidend, weil sich Aussagekraft und Angreifbarkeit erheblich unterscheiden. Untersucht werden dabei stets nicht-codierende Abschnitte, sogenannte Short Tandem Repeats (STR-Loci), die eine Identifizierung ermöglichen, ohne Erbinformationen offenzulegen.

Einzelspur. Das Spurenmaterial stammt von einer einzigen Person, das Profil ist vollständig auswertbar. Hier ist die Zuordnung zur Person statistisch am belastbarsten. Angreifbar bleibt die Einzelspur nicht auf der Zuordnungsebene, sondern über die Frage, wie und wann sie an den Fundort gelangt ist.

Mischspur. Das Material stammt von zwei oder mehr Personen. Die Auswertung erfordert eine Trennung der Anteile (Deconvolution) und in aller Regel eine softwaregestützte probabilistische Genotypisierung. Ab drei Spurenlegern sinkt die Aussagekraft deutlich; nicht selten lässt sich dann nicht mehr sicher sagen, ob eine bestimmte Person als Mitverursacher in Betracht kommt oder nur nicht ausgeschlossen werden kann. Der Unterschied zwischen „passt zum Profil“ und „ist nicht ausschließbar“ ist in Mischspurenfällen der Kern der Verteidigung.

Kontaktspur (Touch DNA). Beim Berühren eines Gegenstands werden Hautzellen übertragen. Die Zellzahl ist gering, häufig im Bereich der Low-Template- oder LCN-Analytik. Hinzu kommt, dass Menschen unterschiedlich viel DNA abgeben — der sogenannte Shedder-Status ist in der rechtsmedizinischen Literatur anerkannt und führt dazu, dass die Menge des gefundenen Materials keinen zuverlässigen Rückschluss auf Intensität oder Dauer eines Kontakts erlaubt.

Antragungsspur (Sekundärtransfer). DNA gelangt indirekt an den Fundort, ohne dass die Person je dort war — über einen Handschlag, ein gemeinsam genutztes Werkzeug, ein Kleidungsstück, einen Türgriff. Der Sekundärtransfer ist wissenschaftlich anerkannt und vom Bundesgerichtshof als in der Indizienbewertung zu berücksichtigender Aspekt behandelt worden. Bei Kontaktspuren ohne weitere belastende Indizien ist er der zentrale Einwand.

Die folgende Übersicht ordnet die Spurenarten nach Aussagekraft und typischem Angriffspunkt:

Spurenart Herkunft Aussagekraft auf Quellenebene Typischer Verteidigungsansatz
Einzelspur eine Person, vollständiges Profil sehr hoch Spurenherkunft, Tatzeitbezug, Alternativerklärung
Mischspur (2 Personen) zwei Spurenleger, Haupt- und Nebenkomponente eingeschränkt Deconvolution, Zuordnung der Nebenkomponente
Mischspur (3+ Personen) drei oder mehr Spurenleger oft nicht belastbar Transparenz des Auswertungsprotokolls, Likelihood-Ratio
Kontaktspur / Touch DNA Hautzellen durch Berührung variabel, oft gering Shedder-Status, LCN-Methodik, Kontaminationsrisiko
Antragungsspur indirekt übertragen kein eigener Kontakt belegt Sekundärtransfer, Übertragungswege
Low Template / LCN sehr geringe DNA-Menge methodisch unsicher Allel-Drop-out und Drop-in, Zweitgutachten

Wie lange sind DNA-Spuren nachweisbar?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, und genau das ist für die Verteidigung wichtig. DNA als Molekül ist chemisch bemerkenswert stabil. Entscheidend für die Nachweisbarkeit ist nicht die verstrichene Zeit an sich, sondern die Kombination aus Trägermaterial, Umgebungsbedingungen und Behandlung der Spur nach der Sicherung.

Drei Faktoren bestimmen den Abbau: Feuchtigkeit begünstigt mikrobiellen Befall und ist der mit Abstand wichtigste Zerstörungsfaktor. UV-Strahlung schädigt die DNA-Stränge direkt. Wärme beschleunigt den enzymatischen Abbau. Eine trocken, kühl und dunkel gelagerte Spur kann Jahrzehnte überdauern; dieselbe Spur im Freien nach einem Regenschauer kann binnen Stunden unbrauchbar sein.

Die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen aus der rechtsmedizinischen Praxis. Sie ersetzen im Einzelfall keine sachverständige Bewertung, geben aber die Größenordnungen wieder, mit denen in Verfahren argumentiert wird:

Spurenträger / Material Typischer Nachweiszeitraum Maßgebliche Einflussfaktoren
Sperma auf Textil, trocken gelagert Monate bis Jahre, im Einzelfall länger Trocknung vor Verpackung, Lichtschutz
Spermaspuren im Vaginalabstrich regelmäßig etwa 2 bis 3 Tage, im Einzelfall länger Zeitpunkt der Untersuchung, Hygienemaßnahmen
Analer oder oraler Abstrich deutlich kürzer, oral oft unter 24 Stunden Nahrungsaufnahme, Speichelfluss, Reinigung
Blut auf saugendem Material, trocken Jahre bis Jahrzehnte Feuchtigkeit, Schimmelbildung
Speichel an Zigarette oder Trinkgefäß Wochen bis Jahre Lagerung, Handhabung, Reinigung
Kontaktspur an Griffflächen Stunden bis Wochen Nutzungshäufigkeit, Reinigung, Überlagerung
Spuren im Freien, ungeschützt Stunden bis wenige Tage Regen, Sonneneinstrahlung, Bodenmikroorganismen
Knochen und Zähne Jahrzehnte bis Jahrhunderte Bodenbeschaffenheit, Temperatur

Warum sich das Alter einer DNA-Spur nicht bestimmen lässt

Dies ist der forensisch wichtigste Punkt der gesamten Seite: Es existiert kein in der forensischen Praxis validiertes und gerichtsverwertbares Verfahren, mit dem sich bestimmen ließe, wann eine DNA-Spur entstanden ist. Ansätze über den RNA-Abbau oder Degradationsmuster sind Gegenstand der Forschung, aber keine anerkannte Methode zur Altersbestimmung im Einzelfall.

Praktisch bedeutet das: Eine DNA-Spur an einer Türklinke belegt einen Kontakt — nicht aber, dass dieser Kontakt zur Tatzeit stattfand. Er kann Tage, Wochen oder Monate zurückliegen. Wo Beschuldigter und Geschädigte sich kannten, sich zuvor begegnet sind oder Räume und Gegenstände gemeinsam genutzt haben, verliert die Spur ihre belastende Kraft weitgehend. Wenn die Anklage aus dem bloßen Vorhandensein von DNA auf eine Anwesenheit zur Tatzeit schließt, ist das ein Schluss, den die Naturwissenschaft nicht trägt.

Asservierung und Lagerung — ein eigener Prüfungspunkt

Wie lange eine Spur auswertbar bleibt, hängt auch davon ab, was nach der Sicherung mit ihr geschieht. Feucht verpacktes Material verschimmelt und degradiert; Standard ist die Trocknung vor der Verpackung, atmungsaktive Papierverpackung und kühle oder tiefgekühlte Lagerung. Fehler in dieser Kette sind dokumentierbar und angreifbar. Zur Prüfung gehören deshalb die vollständige Asservatenkette, die Lagerungsprotokolle und die Laborunterlagen — erreichbar über die Akteneinsicht nach § 147 StPO.

Umgekehrt ist die lange Haltbarkeit von DNA der Grund, weshalb Verfahren nach Jahren wieder aufgenommen werden können. Wenn ein Asservat aus einem alten Verfahren mit heutiger Analytik neu auswertbar wird, kann das ein Ansatzpunkt für ein Wiederaufnahmeverfahren sein — in beide Richtungen.

DNA-Gutachten in der Akte?

Schweigen Sie zur Sache und lassen Sie das Gutachten prüfen, bevor Sie Erklärungen abgeben. Spontane Angaben zur Frage, ob und wann Sie am Fundort waren, entwerten regelmäßig genau die Verteidigungslinie, die später tragen würde. Ich übernehme bundesweit die Auswertung von Spurenakte, Methodik und Beweiswert.

0431 – 979 940 20
Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · kanzlei@marquort.de

Was ein DNA-Treffer aussagt — und was nicht

In der forensischen Wissenschaft wird zwischen verschiedenen Ebenen von Beweisfragen unterschieden. Für die Verteidigung sind zwei davon entscheidend, und ihre Verwechslung ist der häufigste Fehler in DNA-gestützten Verfahren.

Die Quellenebene beantwortet die Frage: Von wem stammt das biologische Material? Auf dieser Ebene ist ein DNA-Gutachten stark. Bei einer vollständig auswertbaren Einzelspur liegt die Wahrscheinlichkeit eines Zufallstreffers in Größenordnungen, die eine Verwechslung praktisch ausschließen.

Die Handlungsebene beantwortet die Frage: Wie ist das Material an den Fundort gelangt? Auf dieser Ebene sagt ein DNA-Gutachten von sich aus nichts. Ob eine Spermaspur aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr oder aus einer Tat stammt, ob Hautzellen beim Angriff oder beim Übergeben eines Gegenstands übertragen wurden, ob DNA direkt oder über einen Dritten an den Fundort kam — all das lässt sich aus dem Profil selbst nicht ableiten. Es ergibt sich erst aus dem übrigen Beweismaterial.

Anklagen argumentieren häufig so, als beantworte die hohe Wahrscheinlichkeit auf der Quellenebene zugleich die Frage auf der Handlungsebene. Das tut sie nicht. Wo sonstige belastende Indizien fehlen, trägt der Treffer allein die Verurteilung nicht.

Die Zahlen im Gutachten richtig lesen

Gutachten arbeiten mit einer Likelihood-Ratio oder mit Angaben zur Zufallstrefferwahrscheinlichkeit. Eine Aussage wie „die Wahrscheinlichkeit, dass eine zufällig ausgewählte Person dasselbe Muster aufweist, liegt bei eins zu einer Milliarde“ bedeutet nicht, dass der Beschuldigte mit einer Wahrscheinlichkeit von 999.999.999 zu 1 der Täter ist. Sie bedeutet ausschließlich, dass das Material mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihm stammt. Die Verwechslung dieser beiden Aussagen ist ein bekannter Fehlschluss, und sie findet sich in der Praxis nicht nur in Plädoyers, sondern gelegentlich auch in Urteilsgründen.

Die drei Fragen an jedes DNA-Gutachten
  • Stimmt der Treffer? Einzel- oder Mischspur, Zellzahl, Vollständigkeit des Profils, Methodenvalidierung.
  • Was sagt der Treffer aus? Quellenebene oder Handlungsebene — und was das Gutachten zur zweiten Frage ausdrücklich offenlässt.
  • Gibt es eine Alternativerklärung? Vorkontakt, gemeinsame Nutzung, Sekundärtransfer, Kontamination bei Sicherung oder im Labor.

Besonderheiten im Sexualstrafverfahren

In Verfahren nach § 177 StGB hat die DNA eine eigentümliche Doppelrolle. Sie wird als objektives Beweismittel eingeführt, beantwortet aber häufig gerade nicht die entscheidende Frage. Ist der sexuelle Kontakt als solcher unstreitig und geht es allein um die Einvernehmlichkeit, hat ein DNA-Nachweis für die Schuldfrage keinerlei Beweiswert — er belegt nur, was ohnehin niemand bestreitet.

Praktisch verschiebt sich der Schwerpunkt damit auf die Aussagebewertung. Verfahren, in denen sich DNA und Aussagelage überlagern, sind in aller Regel Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen der scheinbar objektive Sachbeweis die Glaubhaftigkeitsprüfung nicht ersetzt, sondern nur scheinbar entlastet.

Hinzu kommt der Zeitfaktor: Rechtsmedizinische Untersuchungen nach einem angezeigten Sexualdelikt sind zeitkritisch, weil die Nachweisdauer bei Abstrichen kurz ist. Verstreicht diese Frist, fehlt der objektive Befund — was für sich genommen weder be- noch entlastet und in der Beweiswürdigung entsprechend zurückhaltend behandelt werden muss.

Bei Kapitaldelikten liegt der Schwerpunkt anders. Dort ist die DNA-Spur häufig das tragende Element eines Indizienprozesses, und die Verteidigung gegen den Mordvorwurf setzt regelmäßig bei der Identitätsfrage und der Widerlegung der Spurenzuordnung an.

Verteidigungsansätze gegen DNA-Beweise

Prüfung der Spurenherkunft. Wo genau wurde die Spur gesichert, in welchem räumlichen Verhältnis zum Tatgeschehen, auf welchem Trägermaterial? Eine Spur an einem tatrelevanten Gegenstand hat eine andere Qualität als eine Spur an einer allgemein zugänglichen Oberfläche.

Zeitliche Einordnung. Da sich das Alter einer Spur nicht bestimmen lässt, ist jede Alternativerklärung für einen früheren Kontakt zu sichern — Zeugen, Kommunikationsverläufe, Nutzungsgewohnheiten, gemeinsame Aufenthalte.

Sekundärtransfer. Bei Kontaktspuren ohne begleitende Indizien ist die indirekte Übertragung die naheliegende Alternative. Die Übertragungswege sind konkret darzulegen, nicht bloß zu behaupten.

Kontamination bei Sicherung und im Labor. Schutzkleidung, getrennte Werkzeuge, Asservierung, Negativkontrollen, Trennung von Vergleichs- und Spurenmaterial im Labor. Die Asservatenkette ist ein eigener Prüfungsgegenstand.

Methodik bei geringen DNA-Mengen. Bei Low-Template- und LCN-Analysen sind stochastische Effekte — Allel-Drop-out und Drop-in — methodisch angelegt. Validierung der Methode und Herleitung der Likelihood-Ratio sind offenzulegen.

Mischspuren-Statistik. Bei mehreren Spurenlegern ist das Auswertungsprotokoll offenzulegen. Zu prüfen ist, ob das Gutachten eine positive Zuordnung trifft oder lediglich einen Ausschluss verneint.

Zweitgutachten. Bei zweifelhafter Methodik, komplexen Mischspuren oder streitiger Likelihood-Ratio ist der Antrag nach § 244 StPO auf ein Gutachten eines zweiten rechtsmedizinischen Instituts der zentrale prozessuale Hebel.

Beweisverwertungsverbote. Fehlt die richterliche Anordnung, wurde nicht belehrt oder das Material zweckwidrig verwendet, kommt ein Verwertungsverbot in Betracht. Diese Prüfung ist auf der Seite zur DNA-Identifizierung nach § 81e StPO im Einzelnen dargestellt.

Wann sich Mandanten an die Kanzlei wenden

Die Kanzlei Marquort verteidigt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens — von der ersten Verfahrenshandlung bis zum Wiederaufnahmeverfahren:

Aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof verlangt in ständiger Rechtsprechung, dass die Urteilsgründe bei einem DNA-Gutachten die wesentlichen Grundlagen mitteilen — die untersuchten Systeme, die festgestellte Übereinstimmung und die statistische Bewertung. Bei einer eindeutigen Einzelspur sind die Darstellungsanforderungen dabei geringer als bei Mischspuren; dort ist die statistische Herleitung nachvollziehbar offenzulegen.

Für Mischspuren und Spuren mit geringer DNA-Menge ist anerkannt, dass die methodischen Risiken im Gutachten ausdrücklich behandelt werden müssen. Pauschale Aussagen zur Sicherheit der Methode genügen nicht.

Zum Sekundärtransfer ist geklärt, dass die Möglichkeit einer indirekten Übertragung in die Indizienbewertung einzustellen ist, wenn die Spurenlage sie nahelegt. Eine DNA-Spur ohne weitere belastende Umstände trägt eine Verurteilung regelmäßig nicht.

Fazit

Eine DNA-Spur ist ein starkes, aber kein selbsterklärendes Beweismittel. Sie beantwortet zuverlässig, von wem biologisches Material stammt — und schweigt zu allem Übrigen. Wie lange eine Spur nachweisbar bleibt, hängt von Trägermaterial und Umgebungsbedingungen ab und reicht von wenigen Stunden bis zu Jahrzehnten. Wann sie entstanden ist, lässt sich mit den heute anerkannten Methoden nicht bestimmen.

Für die Verteidigung folgt daraus eine klare Reihenfolge: keine Erklärungen zur Sache vor der Akteneinsicht, dann die vollständige Aufarbeitung von Spurenakte, Asservierung und Gutachtenmethodik, und erst danach die Festlegung der Linie. Wer als Beschuldigter mit einem DNA-Treffer konfrontiert wird, sollte den Befund nicht als feststehend hinnehmen, sondern prüfen lassen, was er tatsächlich belegt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange sind DNA-Spuren nachweisbar?
Das hängt weniger von der verstrichenen Zeit ab als vom Trägermaterial und den Umgebungsbedingungen. Trocken, kühl und dunkel gelagerte Spuren — etwa Blut oder Sperma auf Textil — sind häufig noch nach Jahren auswertbar. Kontaktspuren an häufig benutzten Griffflächen halten dagegen oft nur Stunden bis Wochen, weil sie überlagert oder weggereinigt werden. Spuren im Freien werden durch Feuchtigkeit, UV-Strahlung und Mikroorganismen teils binnen Stunden zerstört. Knochen und Zähne bleiben Jahrzehnte bis Jahrhunderte auswertbar. Entscheidend sind drei Faktoren: Feuchtigkeit, UV-Strahlung und Wärme.
Kann man feststellen, wann eine DNA-Spur entstanden ist?
Nein. Es gibt kein in der forensischen Praxis anerkanntes und gerichtsverwertbares Verfahren zur Altersbestimmung einer DNA-Spur. Ansätze über RNA-Abbau oder Degradationsmuster sind Gegenstand der Forschung, aber keine Methode für den Einzelfall. Praktisch bedeutet das: Eine DNA-Spur belegt einen Kontakt, nicht aber, dass dieser Kontakt zur Tatzeit stattfand. Das ist einer der zentralen Verteidigungsansätze, wenn sich Beschuldigter und Geschädigte kannten oder Räume und Gegenstände gemeinsam genutzt haben.
Was ist eine Mischspur?
Eine Mischspur enthält biologisches Material von zwei oder mehr Personen. Die Auswertung erfordert eine Trennung der Anteile (Deconvolution) und in aller Regel eine softwaregestützte probabilistische Genotypisierung. Ab drei Spurenlegern sinkt die Aussagekraft erheblich. Entscheidend ist dann die Unterscheidung zwischen einer positiven Zuordnung und der bloßen Feststellung, dass eine Person nicht ausgeschlossen werden kann — das sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Was ist eine Kontaktspur oder Antragungsspur?
Bei einer Kontaktspur (Touch DNA) werden beim Berühren eines Gegenstands Hautzellen übertragen. Die Zellzahl ist gering, die Analyse entsprechend anfällig. Von einer Antragungsspur spricht man, wenn DNA indirekt an den Fundort gelangt ist — etwa über einen Handschlag, ein gemeinsam genutztes Werkzeug oder ein Kleidungsstück —, ohne dass die betreffende Person je vor Ort war. Dieser Sekundärtransfer ist wissenschaftlich anerkannt und bei Kontaktspuren ohne weitere Indizien der wichtigste Einwand.
Beweist ein DNA-Treffer die Täterschaft?
Nein. Ein DNA-Treffer beantwortet die Frage, von wem das biologische Material stammt. Er beantwortet nicht, wie, wann und in welchem Zusammenhang es an den Fundort gelangt ist. Ob eine Spur aus einvernehmlichem Kontakt, aus einer Tat, aus einem früheren Zusammentreffen oder aus indirekter Übertragung stammt, ergibt sich nicht aus dem Profil, sondern erst aus dem übrigen Beweismaterial. Fehlen weitere belastende Indizien, trägt der Treffer allein die Verurteilung regelmäßig nicht.
Was bedeutet die Angabe „eins zu einer Milliarde“ im DNA-Gutachten?
Sie bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass eine zufällig ausgewählte andere Person dasselbe Identifizierungsmuster aufweist. Sie bedeutet nicht, dass der Beschuldigte mit dieser Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Die Verwechslung dieser beiden Aussagen ist ein bekannter statistischer Fehlschluss und findet sich in der Praxis nicht nur in Plädoyers, sondern gelegentlich auch in Urteilsgründen.
Wie lange sind Spermaspuren nach einem Sexualdelikt nachweisbar?
Im Vaginalabstrich sind Spermaspuren regelmäßig etwa zwei bis drei Tage nachweisbar, im Einzelfall auch länger. Bei analen und insbesondere oralen Abstrichen ist der Zeitraum deutlich kürzer, oral häufig unter 24 Stunden. Auf trocken gelagerten Textilien dagegen bleiben Spermaspuren über Monate bis Jahre auswertbar. Rechtsmedizinische Untersuchungen nach einer Anzeige sind deshalb zeitkritisch. Bleibt ein Befund aus, ist das für sich genommen weder be- noch entlastend.
Was kann die Verteidigung gegen ein DNA-Gutachten unternehmen?
Geprüft werden Spurenherkunft und Fundort, die zeitliche Einordnung, die Möglichkeit eines Sekundärtransfers, Kontaminationsrisiken bei Spurensicherung und im Labor, die Methodik bei geringen DNA-Mengen sowie die statistische Herleitung bei Mischspuren. Bei zweifelhafter Methodik ist der Antrag auf ein Zweitgutachten eines anderen rechtsmedizinischen Instituts nach § 244 StPO der zentrale prozessuale Hebel. Daneben kommen Beweisverwertungsverbote in Betracht, wenn die Probe ohne wirksame Anordnung entnommen wurde.
Verteidigung bei DNA-gestützten Vorwürfen

Steht in Ihrem Verfahren eine DNA-Spur im Mittelpunkt, entscheidet die Auseinandersetzung mit dem Gutachten über den weiteren Verlauf. Ich übernehme bundesweit die Prüfung von Spurenherkunft, Asservierung, Methodik und statistischer Bewertung sowie die Beantragung von Zweitgutachten.

0431 – 979 940 20 · E-Mail senden
Rechtsanwalt Philipp Marquort · Fachanwalt für Strafrecht · Exerzierplatz 32, 24103 Kiel

Inhalt drucken

top