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Bandidos -Prozess um “Subway”-Messerstecherei in Neumünster beginnt

 

Dieser Artikel wurde von kiel211.de geschrieben und ist dort entsprechend veröffentlicht. Der Abdruck erfolgt hier mit entsprechender Genehmigung.

 

Am Dienstag den 26. Oktober 2010 beginnt vor dem Landgericht Kiel unter erneut großen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen drei Mitglieder des mittlerweile verbotenen “Bandidos MC Probationary Chapters Neumünster” und ein Mitglied des Unterstützerclubs “Contras Neumünster” wegen der Messerstiche und dem anschließenden “Kuttenraub” zum Nachteil mehrerer Mitglieder des “Hells Angels”-Supporter-Clubs “Red Devils MC Alveslohe” am 13. Januar 2010. Die zuständige 10.Große Strafkammer wird zu klären haben, ob sich die vier Angeklagten im Schnellrestaurant “Subway” auf dem Neumünsteraner Großflecken sowohl an schwerem Raub, wie gefährlicher Körperverletzung täterschaftlich beteiligt haben. Der Anklage liegt ein hochdynamisches Geschehen, mit mehreren, maskierten, mutmaßlich Beteiligten zugrunde, für die es nur wenige unbeteiligte, unmittelbare Augenzeugen gab. Die Staatsanwaltschaft geht dennoch davon aus, dass sie dem 37-jährigen Peter B., dem 25-jährigen Thomas K., dem 28-jährigen Nils H. und dem 34-jährigen Ralf D. eine Tatbeteiligung nachweisen kann. Dazu greift sie nach Kiel211.de-Informationen u.a. auch auf sog. retrograde Verkehrsdaten von Mobilfunkanbietern zurück.

Drei Mitglieder des Motorradclubs “Red Devils MC Alveslohe” hatten am frühen Abend des 14. Januar 2010 das Schnellrestaurant „Subway“ betreten, um dort etwas zu essen. Die Fast-Food-Filiale im Erdgeschoß und ein darüber gelegenes Café wird von den ortsansässigen Bandidos als regelmäßiger Treffpunkt beansprucht und aufgesucht, so dass die als Angestellte in dem Schnellrestaurant arbeitende, wegen Beihilfe gesondert verfolgte B., nach Aufassung der Anklagebehörde “absprachegemäß” den mit ihr befreundeten Angeklagten Thomas K. über das Erscheinen der drei Red Devils benachrichtigte. Der habe daraufhin unverzüglich weitere Mitglieder des “Bandidos MC Probationary Chapters Neumünster” informiert.

Die vier Angeklagten und weitere von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgte Personen sollen sich laut Anklage sodann verabredet haben, zum Restaurant zu fahren, die Mitglieder des Red Devils MC zu verletzten und sich in den Besitz der Kutten zu bringen. “Zahlreiche maskierte Personen, die jeweils ein Messer und auch Schlagstöcke in der Hand hielten” seien schließlich vor der “Subway”-Filiale erschienen. Darunter sollen sich auch der 37-jährige ehemalige Landes-NPD-Funktionär Peter B., der 25-jährige Thomas K., der 28-jährige Bandidos-Supporter der “Contras Neumünster” Nils H. und der 34-jährige Ralf D. befunden haben, der im Zusammenhang mit den Messerstichen auf den Kieler “Hells Angel” Dennis K. in der Discothek “Mausefalle” wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aus Mangel an Beweisen von einem Schöffengericht freigesprochen worden war.

Als die Mitglieder des “Red Devils MC” das Lokal verlassen wollten, sollen die Angeklagten sowie die weiteren gesondert verfolgten Personen aus dem Umfeld der Bandidos diesen unter den Rufen „Zieht die Kutten aus“ entgegengetreten sein. “Gleichzeitig sollen sie mit ihren Messern auf die wehrlosen und vollkommen überraschten Zeugen eingestochen haben”, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft weiter. Im Anschluss seien zwei “Red Devils”-Mitgliedern die “Kutten” entrissen worden. Nur weil der Dritte schwerverletzt in der Gaststätte auf dem Boden gelegen habe, soll es den Tätern nicht gelungen sein, auch dessen Ledermontur mit den club-typischen Abzeichen an sich zu nehmen. Die Angeklagten und die gesondert verfolgten Personen seien nach der Tat geflüchtet.

Oberstaatsanwalt Alexander Ostrowski ist zuversichtlich, den Tatverdacht vor Gericht zu erhärten: “Wir haben gute Beweismittel in der Hand, die den Angeklagten das Leben schwer machen”, sagte er gegenüber der dpa.

Verteidiger will Staatsanwaltschaft mit Ermittlungsdefiziten konfrontieren

Anders als im parallel vor dem Landgericht Kiel laufenden Verfahren gegen drei Mitglieder der “Hells Angels” droht die Verteidigung in diesem zweiten “Rocker”-Prozess jedoch, die Anklagebehörde mit angeblichen, schweren Ermittlungsfehlern und einer einseitigen Ermittlungsarbeit zu konfrontieren.

Kiel211.de hatte als eines von nur zwei Medienorganisationen die exklusive Gelegenheit, im Vorwege des Prozesses sowohl mit dem Verteidiger des Angeklagten Ralf D., Philipp Marquort, wie dem ehemaligen Präsidenten des “Bandidos MC Probationary Chapters Neumünsters”, Ralf Bacher ein ausführliches Gespräch zu führen.

Beide kritisierten darin die Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamtes, die die nicht bestrittenen gewaltsamen Zwischenfälle zwischen den Mitgliedern der rivalisierenden Clubs “aufgebauscht” und im Zusammenwirken mit der Presse zum “Rocker-Krieg” soweit hochstilisiert habe, dass es zum “Politikum” geworden sei und die Ermittlungsbehörden nunmehr gradezu dazu zwinge, in Aktionismus zu verfallen. Was im Verlaufe der letzten Monate zwischen den Beteiligten in Schleswig-Holstein an gegenseitigen Verletzungen verursacht worden sei, “ist nicht mehr, als jede Woche in der Bergstraße passiert”, betonte Marquort im Hinblick auf die Kieler Amüsiermeile mit Clubs und Diskotheken.

Der Verteidiger bezog dabei klar gegen das ermittelnde Landeskriminalamt Stellung. Nachdem er das Mandat für den Angeklagten Ralf D. übernommen und Akteneinsicht erhalten habe, sei er zu dem Schluß gekommen: “Das ist mit Abstand die schlechteste Ermittlungsakte, die ich je in den Händen hatte! Und das vom LKA. Die Creme de la Creme der schleswig-holsteinischen Kriminalbeamten ist dorthin in die Soko “Rocker” abgeordnet worden!”  Schon zu Beginn sei offensichtlich gewesen, dass die Ermittler des Landeskriminalamtes in erster Linie Peter B. haben wollten und die Ermittlungen einseitig auf seine Überführung konzentrierten.  ”Auf den ersten 300 Seiten der Ermittlungsakte steht nur Peter B, Peter B., Peter B.. Der Name meines Mandaten steht da zunächst gar nicht drin!” Ralf Bacher bestätigte, Peter B. sei für den Staat offenbar eine “Reizfigur”. Marquort wirft dem LKA die Instrumentalisierung der Angeklagten vor: “Ich vermute, dass die drei Festnahmen im April stattfanden, um drei Tage später das Vereinsverbot durchzusetzen!”

Die Ermittlungsergebnisse würden laut dem Anwalt durch verschiedene Umstände in Frage gestellt, Bacher fügte hinzu, es sitze “mindestens ein Unschuldiger auf der Anklagebank”. Marquort pflichtete dem bei, schließlich sei der Angeklagte Nils H. laut Erkenntnissen der Polizei aus dem Juni erst deutlich nach der Tat am Tatort gewesen: “Wie ist das mit einer täterschaftlichen Beteiligung zu vereinbaren?” Der angebliche Nachweis der Anwesenheit der vier Angeklagten beruhe im Wesentlichen auf den Verkehrsdaten ihrer Handys, nach denen diese zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts gewesen sein sollen. Bei der Festnahme seines Mandanten am gleichen Abend konnte die Polizei jedoch kein Handy sicherstellen, Ralf D. habe es nicht bei sich gehabt. Das dieser also tatsächlich vor Ort gewesen sei, könne – ähnlich wie im Flensburger Totschlagsprozess – damit nicht zweifelsfrei erwiesen werden.
Der mit seinem Motorrad am späten Abend des 12. September 2009 mutmaßlich mit dem Wagen des damaligen Flensburger “Hells Angels”-Anführers von der A7 abgedrängte Angeklagte Thomas K. leide – laut nur Tage vor dem mutmaßlichen Angriff ausgestellten Attest – seither an einem sog. “Drop-Arm-Syndrom”, einem quasi-gelähmten linken Arm, der ihn laut Marquort kaum in die Lage versetze, sich an einem dynamischen Angriffsgeschehen täterschaftlich zu beteiligen. Ralf Bacher, der ehemalige Bandidos-President bestätigte das: Thomas K. habe nach dem Krankenhausaufenthalt zwei Monate bei ihm gewohnt und sei so schwer verletzt gewesen, dass man ihn noch nicht einmal, wie bei den Bandidos üblich durch Umarmung habe begrüßen können, ohne das er vor Schmerzen umgekippt sei.

Unermittelt sei dem Rechtsanwalt zufolge auch die Frage geblieben, was die betroffenen Red Devils überhaupt dort zu suchen hatten. Diese Frage werde er den Zeugen natürlich zu stellen haben und erwarte, dass sie dann die Aussage verweigern werden. Marquort hält es nämlich für möglich, dass die drei nur die Vorhut für einen möglichen Hinterhalt gewesen seien, während im Café des ersten Stocks zwei Bandidos gesessen haben. So gäbe es Hinweise, das weitere 8 bis 10 Red Devils in zwei Autos wenige Hundert Meter entfernt gewartet haben könnten.

Neben der Alarmierung des Angeklagten Thomas K. habe die Subway-Angestellte schließlich noch eine weitere Alarmierungskette in Gang gesetzt, die über eine Freundin bei einem Mitglied der “Contras Neumünster” endete, der nachgefragt haben soll, um wieviele Personen der rivalisierenden Rocker es sich handelte. Auch diesen Sachverhalt habe die Polizei nicht weiter ermittlungstechnisch verfolgt. “Es ist von Anfang an einseitig ermittelt, möglichen entlastenden Spuren nicht nachgegangen worden!”, empörte sich der Kieler Strafverteidiger.

Das Landeskriminalamt nahm demgegenüber zu den Vorwürfen keine Stellung. Zu laufenden Strafverfahren äußere man sich grundsätzlich nicht, erklärte Pressesprecher Uwe Keller.

Der Prozess ist in einem engen Schema von insgesamt 17 Verhandlungstagen allein bis Weihnachten terminiert.

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