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Schlagwort "153 a StPO"

Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 a StPO

Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 a StPO Erachtet die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt als stichhaltig und bejaht einen hinreichenden Tatverdacht, kann das Verfahren mit Zustimmung des Beschuldigten und des Gerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft gem. § 153 a StPO eingestellt werden, wenn dem Beschuldigten Auflagen und Weisung erteilt werden können, die geeignet sind, das […]

Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 StPO

Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 StPO Anstelle einer Anklageerhebung oder eines Antrages auf Erlass eines Strafbfehls kann die Staatsanwaltschaft, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, und das Gericht einer Einstellung zustimmt, das Verfahren gem. § 153 StPO einstellen. Das Verfahren kann auch […]

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