Untersuchungshaft gem. § 112 StPO
Die Untersuchungshaft gem. § 112 StPO, das schärfste Schwert des Strafrechts Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis […]